Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) möchten wir darauf hinweisen, dass die Tarifverhandlung 2018/19 bei Coca Cola (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=coca+cola) ergebnislos vertagt worden ist.
Dies kann auf der Homepage der Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätte(http://www.ak-gewerkschafter.de/category/tarifpolitik/ngg/) nachgelesen werden.
Am 11./12. Februar 2019 sollen die Verhandlungen fortgesetzt werden.
Die Pressemitteilung der Gewekschaft Nahrung Genuss Gaststätten haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.
Mit großem Interesse sehen wir als AK dem Fortgang der Tarifrunde in 2019 entgegen.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
**********************************************************************************
Die NGG teilt mit:
Pressemitteilung
Kein Ergebnis: 1. Tarifverhandlung bei Coca-Cola ergebnislos vertagt
Arbeitgeber legt kein Angebot vor
München, 18.12.2018; Bereits nach zwei Stunden wurde die heutige erste Tarifverhandlung über mehr Geld für die 7.500 Beschäftigten der Coca-Cola European Partners Deutschland (CCEPD) ohne Ergebnis vertagt. Der Verhandlungsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Freddy Adjan, zeigte sich enttäuscht: „Für Coca Cola in Deutschland war das Geschäftsjahr 2018 sehr erfolgreich – das musste auch die Unternehmensseite zugeben. Aber trotzdem wurde heute kein Angebot unterbreitet. Im Gegenteil: Es hieß, unsere Forderung nach 180 Euro mehr für alle Beschäftigten und 100 Euro mehr für die Auszubildenden sei ‚völlig überzogen‘.“
Freddy Adjan: „Wenn in der zweiten Verhandlungsrunde am 11. und 12. Februar 2019 kein verhandlungsfähiges Angebot auf den Tisch gelegt wird, stehen wir in allen 35 Standorten in Deutschland bereit, in den Streik zu gehen. Die Beschäftigten sind keine Bittsteller, das sollte der Konzernleitung klar sein.“
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr die Pressemitteilung direkt auf der Homepage der NGG aufrufen.