Die Schlichtung im Sozial- & Erziehungsdienst (Kitas) hilft nur dem Arbeitgeber! Ver.di NETZWERK hat das Wort!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir fortlaufend und intensiv über die Tarifrunde im Sozial und Erziehungsdienst (Kita-Streik) berichtet, wie Ihr es unschwer durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:

http://ak-gewerkschafter.com/?s=kita+streik !

Nunmehr ist die Schlichtung angerufen worden. Nach einem fast vierwöchigen Streik der Kolleginnen und Kollegen ist dies aus unserer Sicht nicht der richtige Weg!

Aber auch das Ver.di-Netzwerk (http://www.ak-gewerschafter.de/?s=verdi+netzwerk) hat hierzu eine Stellungnahme herausgebracht, die beschreibt, dass diese Schlichtung nur einem hilft, nämlich der Arbeitgeberseite,

Diese Stellungnahme haben wir nachstehend in ihrer Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Wir bleiben am Thema dran und werden fortlaufend weiter berichten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Das Ver.di-NETWERK meint:

„Sozial- und Erziehungsdienst: Schlichtung hilft nur dem Arbeitgeber!

Fast vier Wochen Streik und nun Streikabbruch durch Schlichtung: Viele Kolleg/Innen werden berechtigterweise darüber enttäuscht und sauer sein. Andere sagen vielleicht, dass es angesichts der schwierigen Lage keinen anderen Ausweg gibt. Aus Sicht des Netzwerks ist diese Verfahren aus mehreren Gründen abzulehnen.

Schlichtungsverfahren ist ein Fallstrick:

Mit der Schlichtung wird das Heft aus der Hand gegeben und an vermeintlich neutrale Dritte gegeben. Der von ver.di angeforderte Schlichter Herbert Schmalstieg (SPD) ist ehemaliger Oberbürgermeister von Hannover und war Städtetags-Präsident. Er gehörte also zum Arbeitgeberlager – also ist er alles andere als „neutral“. Schon 2008 und 2010 wurde er als Schlichter eingesetzt. 2008 verwies er auf die „schwierige Finanzlage der Städte“ und forderte von der Gewerkschaft, dass sie sich bewegen müsse.

Vor allem bedeutet das Ende des Streiks, dass die Dynamik der Streikbewegung erst Mal unterbrochen wird. Das kann eine Wiederaufnahme des Streiks erschweren.

Schlichtungsabkommen kündigen:

Die Schlichtungsvereinbarung, die ver.di im Jahr 2011 erneut mit den öffentlichen Arbeitgebern abgeschlossen hat (zuerst wurde dies nach einem langen Streik der ötv 1974 eingeführt), ist in der Tat verbindlich für beide Seiten, wenn auch nur eine Seite die Schlichtung anruft (so genannter Einlassungszwang). Dieses Knebelverfahren muss schleunigst aufgekündigt werden. Schließlich haben die öffentlichen Arbeitgeber so eine Waffe in der Hand, die sie jederzeit einsetzen können, um die Gewerkschaft in eine Schlichtung zu zwingen, wenn sie es denn wollen. Auch, wenn die Gewerkschaft das Schlichtungsergebnis nicht annehmen muss, so ist doch erreicht, dass eine Friedenspflicht von bis zu 13 Werktagen besteht.

Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske stellt die Streikdelegiertenversammlung am 4. Juni vor vollendete Tatsachen. Das steht jedoch im Gegensatz zur Aussage, die bei der vorhergehenden Streikdelegiertenversammlung Ende Mai gemacht wurde. Sie lautete: Es wird gestreikt bis zu einem annehmbaren Ergebnis. Die Streikdelegiertenversammlung sollte über ein mögliches Ergebnis zuerst beraten, um ein Votum an die Tarifkommission abzugeben. Die Möglichkeit der Schlichtung wurde nicht angesprochen. Viele Delegierte und Streikende sind nun enttäuscht. Das gesamte Schlichtungsverfahren ist auch deshalb abzulehnen, weil die Kontrolle der Streikenden über ihren Streikverlauf damit unmöglich gemacht wird.

Unterstützung aus der Bevölkerung:

Frank Bsirske erklärte der Versammlung, dass es politisch keinen anderen Weg gäbe, als die Schlichtung zu akzeptieren, weil die Öffentlichkeit das sonst nicht nachvollziehen könne. In den letzten Tagen des Streiks hatten die Presseberichte über wütende Eltern zugenommen. In der Tat gab es auch Elternvertretungen, die sich gegen ver.di wandten. Dennoch standen laut ARD-Deutschlandtrend vom 4. Juni immer noch 69 Prozent der Eltern hinter dem Streik. Es gab also Probleme mit der Aufrechterhaltung der Elternsolidarität. Dennoch ist die Situation noch nicht „umgekippt“. Vor allem aber kann die Frage der solidarischen Unterstützung nicht dadurch gelöst werden, indem ver.di sich auf die Schlichtung einlässt.

Es ist klar geworden (beziehungsweise es war schon vorher klar), dass dieser Arbeitskampf nicht allein durch die Entschlossenheit und den Kampfeswillen der Kolleg/Innen im Sozial- und Erziehungsdienst entschieden wird. Dafür ist der ökonomische Schaden durch den Streik zu gering. Dieser Arbeitskampf kann nur durch massiven politischen Druck und auf der Grundlage ungebrochener Solidarität gewonnen werden. Dabei kann man sich nicht auf in den einzelnen Orten relativ zufällig zusammen gesetzte Elternvertretungen verlassen. Für den Aufbau eines massiven Drucks ist mehr nötig! Dafür muss aus dem gesamten DGB mit seinen sechs Millionen Mitgliedern eine groß angelegte Solidaritätskampagne in die Betriebe hinein getragen werden. ver.di kann mit seinen 13 Fachbereichen und über zwei Millionen Mitgliedern dabei eine aktive und maßgebliche Rolle spielen.

Wie den Arbeitskampf fortsetzen?

Es ist absehbar, dass der Schlichterspruch ein schlechter Kompromiss im Sinne der Beschäftigten sein wird.

Die Streikdelegiertenversammlung soll laut ver.di erneut zusammen kommen, um darüber zu beraten. Deshalb ist wichtig, dass Kolleg/Innen vorher in den Betrieben zusammen kommen und klar signalisieren, dass sie nicht bereit sind, einen faulen Kompromiss anzunehmen. Es sollte diskutiert werden, wie der Streik weiter fortgesetzt werden kann. Die versetzten Schließungszeiten der Kindertagesstätten sind ein Faktor, der für eine Fortsetzung des Arbeitskampfes bedacht werden muss, aber kein Argument dagegen!

Unmittelbar sollten – neben den geplanten Demonstrationen während der Schlichtung – gewerkschaftliche und betriebliche Vertreter/Innen aus anderen Betrieben kontaktiert werden. Man kann sich für Solidaritätsschreiben bedanken und gleichzeitig auf die Möglichkeit einer Fortsetzung des Streiks hinweisen.

Man kann darum bitten, dass bei gewerkschaftlichen Versammlungen anderer ver.di-Fachbereiche oder anderer Gewerkschaften Kolleg/Innen eingeladen werden, um über den Arbeitskampf und die Bedeutung zu sprechen und bei dieser Gelegenheit die Möglichkeiten von solidarischer Unterstützung durch die Kolleg/Innen diskutieren. Es sollte auch angeregt werden, bei einer Fortsetzung des Arbeitskampfes unmittelbar Betriebs- und Personalversammlungen zu organisieren, um auch dort die Beschäftigten über die Ziele des Arbeitskampfs zu informieren und für Solidarität zu werben.

Wenn ver.di und DGB das dann koordiniert angehen würden und beispielsweise an einem Tag zeitgleich in vielen Betrieben und Dienststellen solche Betriebsversammlungen ansetzen würde, und das dann mit einer Solidaritätsaktion (zum Beispiel vor den Rathäusern) verknüpfen würde, dann hätte das eine große Wirkung und würde den politischen Druck ungleich erhöhen!

Es könnte auf der Grundlage einer solchen Strategie auch eine Diskussion über unterstützende Arbeitskampfmaßnahmen und Solidaritätsstreiks begonnen werden!

Gemeinsam kämpfen:

Die Kolleg/Innen im Sozial- und Erziehungsdienst sindnicht allein in der Auseinandersetzung. Auch bei der Post und im Einzelhandel stehen Kolleg/Innen in der Tarifauseinandersetzung. Es ist nicht einzusehen, warum die Kolleg/Innen der verschiedenen Fachbereiche nicht auch zusammen kommen sollen, zum Beispiel auf gemeinsamen Protestkundgebungen vor Ort.

Als ein weiterer Schritt, den Druck aufzubauen, könnte ver.di auch zu einer bundesweiten Protestkundgebung aller zeitgleich streikenden Kolleg/Innen aufrufen. Das würde für alle beteiligten Kolleg/Innen eine große Ermutigung und Stärkung bedeuten. In der Öffentlichkeit bekämen bei diesem Vorgehen die Streiks viel mehr Echo. Das Prinzip der Solidarität und gegenseitigen Unterstützung würde wieder zum Leben erweckt – etwas, was die Arbeitgeber mit am meisten fürchten.

Demokratische Streikführung:

Durch den Streikabbruch gibt es auch keine Streikversammlungen mehr, die in manchen Orten sogar auf täglicher Basis stattfanden. Damit ist die Möglichkeit der Diskussion unter den betroffenen Kolleg/Innen enorm eingeschränkt.

Nach der Schlichtungsvereinbarung beginnt die Friedenspflicht aber erst drei Tage nach Anrufen der Schlichtung. ver.di hätte daher den Streik fortsetzen sollen, um Diskussionen zu ermöglichen. Es jetzt sollte dennoch überall eingefordert werden, dass es vor der Streikdelegiertenkonferenz örtliche Vollversammlungen gibt, auf der alle, die im Streik waren, zusammen kommen und diskutieren können, was sie vom Schlichtungsergebnis halten, ob es angenommen oder abgelehnt werden soll und wie im Fall der Fortsetzung des Arbeitskampfes eine Streikstrategie aussehen kann. Um eine solche Versammlung einzufordern und vorzubereiten, sollten Kolleg/Innen schon jetzt in ihren eigenen Betrieben diskutieren, aber auch Kontakte zu anderen Kitas, Jugendämtern etc. aufnehmen.

Das Netzwerk schlägt vor:

– Streikaktiven-Treffen vor Ort, um den jetzigen Stand und das weitere Vorgehen zu beraten

– Örtliche Versammlungen von allen Kolleginnen, die im Streik waren, um das Schlichtungsergebnis zu bewerten und das weitere Vorgehen zu beraten

– Votum der örtlichen Versammlungen an die Streikdelegiertenkonferenz

– Keine Annahme von faulen Kompromissen, die nicht eine deutliche Aufwertung ALLER Berufsgruppen beinhaltet

– Bei Wiederaufnahme des Streiks: breite Solidaritätskampagne durch ver.di und DGB – in die Betriebe hinein

– Gemeinsame Streikkundgebungen mit Einzelhandel und Post und allen, die sich in Arbeitskämpfen befinden – örtlich sowie bundesweit

V.i.S.d.P. Angelika Teweleit, Berlin

www.netzwerk-verdi.de E-Mail: info@netzwerk-verdi.de

Share
Dieser Beitrag wurde unter Deutschland, GEW, Öffentlicher Dienst, Tarifpolitik, Ver.di veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert