Die letzte Klage beim BVG gegen die Elbvertiefung wurde jüngst abgewiesen! Ein „Weihnachtsgeschenk“ der Justiz für die Umweltfrevler!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Thema ELBVERTIEFUNG begleitet uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) schon eine graume Zeit, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=elbvertiefung !

Den jüngsten Beitrag zum Thema hatten wir mit Datum vom 29.11.2017 auf unsere Homepage gepostet. Diesen Beitrag könnt Ihr direkt durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt aufrufen und nachlesen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2017/11/29/und-wieder-weist-das-bundesverwaltungsgericht-klagen-gegen-die-elbvertiefung-ab/ !

Und seit gestern steht fest, dass das Bundesverwaltungsgericht auch die letzte Klage gegen die Elbvertiefung abgewiesen hat!

Das haben wir als AK nicht anders erwartet im „JURISTISCHEN TOLLHAUS“ der „BANANNREPUBLIK DEUTSCHLAND“

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus+in+der+bananenrepublik+deutschland

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf den aktuellen ONLINE-BEITRAG zum Thema, der auf der Homepage des NDR gepostet steht:

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Gericht-weist-Klagen-gegen-Elbvertiefung-ab,elbvertiefung702.html !

Ein „Weihnachtsgeschenk“ für die profitorientierten Umweltfrevler!

https://hamburg.nabu.de/imperia/md/nabu/images/regional/hamburg/20161207-nabu-fiete-faktenkieker-elbvertiefung-680x453.jpeg

(Bild aus https://hamburg.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/elbvertiefung/21639.html)

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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