Die IG-BAU hat für die Baubranche höhere Mindestlöhne erzielt! Das ist mit Sicherheit ein Erfolg!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) pressiert uns das Thema MINDESTLOHN sehr, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.
 
 
Positiv haben wir in diesem Zusammemhang registriert, dass der Mindestlohn ab April im BAUGEWERBE steigen wird.
 
Dazu teilt die IG-BAU auf ihrer Homepage seit dem 19.12.19 das Folgende mit:
Bildergebnis für fotos vom logo der ig-bau
 

Höhere Mindestlöhne auf dem Bau – Über 200 000 Bauarbeiter profitieren

Mindestlohn-Tarifverhandlung endet mit Schlichterspruch: Auf dem Bau soll es im kommenden Jahr höhere Mindestlöhne geben. Das sieht ein am Donnerstag getroffener Schlichterspruch für die Baubranche vor. Von der Anhebung der Mindestlöhne würden mehr als 200 000 Bauarbeiter profitieren. Das teilte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in Berlin mit.
 
© IG BAU (Alexander Paul Englert)
 
Demnach wird die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau (Mindestlohn 1) bundesweit ab dem 1. April 2020 um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde angehoben. Ein zweiter Mindestlohn für Facharbeiten bleibt in den alten Bundesländern und in Berlin erhalten und steigt ebenfalls – und zwar um 20 Cent: Dieser sogenannte Mindestlohn 2 liegt damit ab April im Westen bei 15,40 Euro pro Stunde. Und in Berlin bei 15,25 Euro. Die neuen, gestiegenen Mindestlöhne sollen eine Laufzeit bis Ende 2020 haben.
 
Die IG BAU sowie Bauindustrie und Bauhandwerk hatten zuvor bis tief in die Nacht zum Donnerstag bei einem knapp 14-stündigen Schlichtungstreffen verhandelt. Der Schlichterspruch vom Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, muss nun allerdings noch von den Tarifparteien abschließend angenommen werden. Es war die erste Schlichtung Schlegels im Bauhauptgewerbe. Zuvor waren drei Verhandlungsrunden zu den Branchenmindestlöhnen ergebnislos geblieben. Die Situation galt als festgefahren.
 
„Das Wichtigste ist, dass es auf dem Bau auch weiterhin zwei Branchen-Mindestlöhne und damit Lohnhaltelinien nach unten – insbesondere für fachliche Arbeiten – geben soll. Das hatte für uns oberste Priorität. Und das haben wir geschafft. Dazu noch einen Anstieg beider Mindestlöhne“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer der Gewerkschaft, Robert Feiger.
 
Es sei nun Sache der Arbeitgeber, „Rufen nach Lohndrückerei in den eigenen Reihen“ entschieden entgegenzutreten. Feiger forderte die Arbeitgeber auf, den Schlichterspruch als „fairen Kompromiss für die Branche“ zu akzeptieren und ihm innerhalb der Erklärungsfrist bis zum 17. Januar 2020 zuzustimmen. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) seien nun am Zug, für Einigkeit in ihren Verbänden zu sorgen und damit das Klima der Branche nicht länger zu belasten.
 
Ursprünglich wollten die Arbeitgeber einen einheitlichen „Mindestlohn light“ auf niedrigem Niveau für den gesamten Bau in Deutschland erreichen, so die IG BAU. „Das hätte zwangsläufig die Abschaffung vom Mindestlohn 2 – also die Demontage des unteren Lohnsockels für qualifizierte Bauarbeiter – im Westen und in Berlin bedeutet. Damit hätten die Arbeitgeber das komplette Mindestlohnsystem auf dem Bau ins Wanken gebracht. Das ist mit dem Schlichterspruch jetzt vom Tisch. Es ist der IG BAU in der Schlichtung gelungen, diesen Angriff auf das bisherige Mindestlohnsystem abzuwehren“, so IG BAU-Chef Robert Feiger.
 
Die IG BAU erwartet, dass es im Falle der Zustimmung der Arbeitgeberseite für beide Mindestlöhne ab April kommenden Jahres eine Allgemeinverbindlichkeit geben wird. Sie würden dann auf allen Baustellen und in allen Betrieben für alle Beschäftigten und Arbeitgeber als unterste Lohnsockel vorgeschrieben sein.
 

Verweigern die Arbeitgeber ihre Zustimmung, würde der gesamte Bau ab dem kommenden Jahr ohne Branchenmindestlohn dastehen. „Die Folge für Tarifungebundene wäre ein Rückfall auf den ab Januar gültigen gesetzlichen Mindestlohn von dann 9,35 Euro pro Stunde. Zehntausende von Bauarbeitern würden so drei bis sechs Euro pro Stunde weniger verdienen. Damit würde der komplette Bau in einen fatalen Dumpingstrudel geraten. Daran kann jedoch kein Betrieb, der seriös arbeitet, Interesse haben“, sagte IG BAU-Vize Dietmar Schäfers. Trotzdem sei schon die Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der vereinbarten Branchenmindestlöhne im April ein Wagnis und könne vereinzelt zur Belastungsprobe für die Bauwirtschaft werden.

Nachstehend könnt Ihr mit einem Mausklick diese Mitteilung als PDF aufrufen:

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
 
Das ist für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen aus unserer AK-Sicht eine Verbesserung.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
Share
Dieser Beitrag wurde unter Tarifpolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert