Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir zur Kenntnis genommen, dass die GEW (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gew/) die Lockerung des Kooperationsverbotes in der Bildung begrüßt hat.
Wir haben die Online-Mitteilung der GEW zum Thema nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.
Online könnt Ihr den Beitrag durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt auf der Homepage der GEW aufrufen und nachlesen.
> https://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/neuigkeiten/gew-begruesst-lockerung-des-kooperationsverbotes-in-der-bildung/
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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GEW begrüßt Lockerung des Kooperationsverbotes in der Bildung
Bildungsgewerkschaft: „Endlich können Gelder für den Digitalpakt fließen“ – Appell an Bundestag und Bundesrat
21.02.2019
Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt die weitere Lockerung des Kooperationsverbotes in der Bildung, die der Vermittlungsausschuss des Bundestages und -rates gestern Abend vorgeschlagen hat. „Endlich sind die Voraussetzungen geschaffen, damit die Gelder für den Digitalpakt Schule fließen können. Die Schulen hocken teils schon lange in den Startlöchern, um mit ihren Konzepten für das ‚Lernen in der digitalen Welt‘ loszulegen“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Donnerstag in Frankfurt a.M. Sie appellierte an die Politikerinnen und Politiker in Bundestag und Bundesrat dem Kompromissvorschlag zuzustimmen.
„Gut ist, dass mit den Geldern Lehrkräftefortbildung finanziert werden kann und beispielweise Stellen für Systemadministratoren geschaffen werden können. Das entlastet die Lehrkräfte, die sich damit besser auf ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren können“, sagte Tepe. Der Vorschlag ermögliche auch ärmeren Bundesländern, Mittel aus dem Digitalpakt abzurufen, weil eine 50:50 Finanzierung von Bund und Ländern jetzt vom Tisch ist. Richtig sei jedoch, dass die Länder einen Eigenanteil beisteuern müssten und der Bund Kontrollmöglichkeiten über die Verwendung der Mittel aus dem Digitalpakt erhalte. „Ohne Kontrolle über den Einsatz der Gelder geht es nicht. Das zeigt die Erfahrung. In der Vergangenheit haben die Länder Mittel nicht immer wie vereinbart zweckgebunden ausgegeben“, betonte die GEW-Vorsitzende. Sie unterstrich aber noch einmal ausdrücklich, dass das Kooperationsverbot in der Bildung nun endgültig komplett fallen müsse, damit auch andere wichtige Projekte wie die Schulhaussanierung künftig problemlos finanziert werden können. „So ein nerviges Gezerre, mit dem viel Zeit verschwendet worden ist, sollten wir uns nicht noch einmal erlauben“, hob Tepe hervor. Sie erinnerte daran, dass die damalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) die fünf Milliarden Euro für den Digitalpakt bereits 2016 angekündigt hatte.