Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir in Sachen CORONA-HYSTERIE (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=corona) von Anfang an an den vollmundigen Versprechungen der Bundesregierung gegenüber der Gastronomie gezweifelt, dieser mit sogenannten „Corona-Hilfen“ über die Schließungsphasen helfen zu wollen.
Wie wir bereits auf der Kundgebung vom 06. März 2021 (http://www.stones-club-aachen.de/2021/03/08/bericht-ueber-die-veranstaltung-vom-06-03-2021-auf-dem-aachener-marktplatz-gegen-die-zerstoererischen-auswirkungen-der-lockdown-massnahmen-fuer-uns-alle/) feststellen konnten, haben viele Wirtinnen und Wirte nur Teilsummen und etliche unter ihnen bis dato noch keinen einzigen Euro erhalten und nagen somit am „Hungertuch“!
Unter ihnen ist auch die Gastwirtin der STEFFENS-SCHÄNKE in Aachen,
keine andere als Frau Stephanie Pötters-Singh,
die von der Bundesregierung im Stich gelassen und von der STAWAG in die Verzweiflung getrieben wird.
Stephanie Pötters-Singh ist jetzt mit einem OFFENEN BESCHWERDEBRIEF an den Vorstand der STAWAG herangetreten, der die gesamte Misere aufzeigt.
(Foto aus https://humanotop.earth/expertengremium/ zeigt Dr. Christian Becker. Der promovierte Elektrotechnik-Ingenieur ist seit Ende 2007 Vorstand der STAWAG, Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft.)
Wir haben den kompletten OFFENEN BRIEF nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.
Wir rufen u. a. auch die Kolleginnen und Kollegen aus der Gastronomie auf, sich am 1. Mai 2021 (11.00 Uhr) auf dem Aachener Marktplatz mit uns gemeinsam bei einer Kundgebung und einer Demonstration durch Aachen gegen diese Auswüchse der CORONA-HYSTERIE bekennen zu wollen (http://ak-gewerkschafter.com/der-dgb-region-nrw-sued-west-plant-in-aachen-keine-1-mai-demo-2021-sonder-will-sich-auf-dem-katschhof-mit-einer-geschlossenen-kunstaktion-wegen-der-corona-hysterie-verstecken-hiergegen-muss-der-a/).
Unserer Unterstützung in Ihrem Existenzkampf kann Stephanie Pötters-Singh sich gewiss sein!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Stephanie Pötters-Singh
Beverstrasse 28
52066 Aachen
Per Einschreiben/Rückschein vom 12.04.2021
Offener Brief
An Herrn Dr. Christian Becker
-persönlich-
Lombardenstraße 12-22
52070 Aachen
Betreff: Ihre 2 Mahnung KD.-Nr. 14066042
Sehr geehrter Herr Dr. Becker,
leider muß ich mich persönlich an Sie wenden und das auch noch in Formeines offenen Briefes, der auf den Homepages http://www.ak-gewerkschafter.de und auf Facebook in Form eines Beitrages veröffentlicht wird.
Seit dem 1.11.20 mussten wir Wirte unseren Betrieb einstellen. Daher bat ich Ihr Haus am 09.01.2021 darum, einen Soll- Ist Abgleich meiner Zählerstände vorzunehmen. Dies deshalb, weil ich aufgrund fehlender Einnahmen keine weiteren Abschlagszahlungen vornehmen kann.
Selbiges teilte ich Ihrem Hause auch schon am 23.11.20 per E- mail mit. Ihr Haus sieht sich aber leider außerstande, mir in irgendeiner Weise entgegenkommen zu können.
So legte man meine Zähler ganz einfach still und verlangte von mir mit Datum vom 12.01.21 den Betrag in Höhe 1258,06 Euro!
Mit Datum vom 07.04.21 erhielt ich seitens Ihres Hauses eine zweite Mahnung inklusive jeweils detaillierter Strom- und Gasrechnung. Dieser sind der Arbeitspreis von 01.01.2021 – 22.02.21 und der Grundpreis vom 01.01.21- 22.02.21 zu entnehmen.
Da meine Zähler am 12.01.21 durch ihr Haus stillgelegt wurden, finde ich es schon ein starkes Stück, mir Arbeitspreise und Grundpreise 10 Tage über die Stilllegung der Zähler hinaus zu berechnen.
Die Gesamtforderung mit Stilllegung und Mahnkosten belaufen sich jetzt lediglich noch auf 732,38 Euro, was nicht mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar ist. Und diese Nichtnachvollziehbarkeit liegt darin, dass Ihre Grundforderung vom 12.01.2021 auf eine Summe in Höhe von 1258,06 Euro angeschwollen war!?!
Wäre man meiner Forderung aus November 2020 oder von Januar 2021 nachgekommen und hätte einen Soll- Ist Abgleich anhand der Zählerstände damals vorgenommen, wäre ich möglicherweise noch in der Lage gewesen, 600 Euro aufzubringen und hätte somit einer Stilllegung entgegenwirken können.
Leider musste ich diese 600 Euro in den letzten 3 Monaten verausgaben, um sogenannte „kleinere Finanzlöcher“ bei Personen und Institutionen zu bedienen, die ebenfalls so uneinsichtig sind, wie Ihr Haus es zur Zeit ist.
Zu meinem großen Leidwesen muss ich auch noch feststellen, dass ich bis heute noch keine Coronahilfe für die Monate November / Dezember 2020 erhalten habe.
Ich stelle fest, dass Solidarität in dieser schweren Zeit von Ihrem Haus besonders klein geschrieben wird. Jedenfalls ist nicht nur bei mir dieser Eindruck entstanden. Das man Ihnen nichts schuldig bleiben kann und will, das wissen Sie genauso gut wie ich. Aber das, was Ihr Haus da betreibt, ist ein “ Nachtreten“ auf jemanden, der – so wie ich – bereits am Boden liegt.
Gerne würde ich, sobald ich Coronahilfsgelder erhalten habe, den Rückstand begleichen. Dies allerding in einem angemessenen Rahmen, der der Pandemie geschuldeten Lage entspricht.
Vermeidbare Kosten wie das Stilllegen der Zähler und überzogene Mahnkosten sollten nicht dazu gehören!
In der Erwartung Ihrer Stellungnahme, die wir ebenfalls veröffentlichen werden,
verbleibe ich freundlichst
Ihre Stawag-Kundin
Stephanie Pötters – Singh
Anmerkungen! Die Stawag ist ein kommunaler Betrieb. Im Aufsichtsrat sitzen Lokalpolitiker, die durchaus Einfluß auf die Geschäftspraktiken nehmen können. Während im beschriebenen Fall wirtschaftliche Existenzen gefährdet werden, praktiziert die Stawag ein „Sponsoring“ in unbekannter Größenordnung. Mit den Einnahmen ihrer Kunden sponsort die Stawag u.a. den AKV(Ritterorden),den Karlspreis und das Chio.Während Armutsrentner und Hartz 4 Bezieher den Weg zur Tafel antreten, feiern unsere Lokalpoltiker fröhliche Feste.
Hartz 4 Beziehern stundet die Stawag ebenfalls keine Stromschulden. Damit das Jobcenter einspringt, benötigt man eine Bescheinigung der Stawag, das diese die Schulden nicht stundet. Für 2020 weist die Bilanz Vergütungen für Dr.Becker in Höhe von ca.378.000,- Euro aus, bestehemd aus Festgehalt, Tantiemen und Sachbezügen.