Die Dreher sind unter uns! OVG-NRW-Entscheid zur Personalratswahlanfechtung beim STW-Aachen weiter verschoben!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei der Justiz und auf Hoher See sind wir immer wieder in „Gottes-Hand“ (Der Unterzeichner wählt lieber das Wort: „Glückes-Hand“!).  Mehrfach berichteten wir über die Anfechtung der Personalratswahlen beim Studentenwerk Aachen – A.ö.R- 2012, wie Ihr es unschwer insgesamt durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/?s=personalratswahlen+studentenwerk+aachen! Heute nun sollte die verschobene Verkündung des Beschlusses sein, der nach der Verhandlung vom 05. November 2013 nicht erfolgt war, sondern  auf den heutigen Tag verschoben wurde! Wer nun an die Justiz in der Bananenrepublik Deutschland bis dato noch fest glaubt, der/die hat auch heute dann tatsächlich mit einer Verkündung des Beschlusses (Urteil) fest gerechnet. Weit gefehlt, liebe Kolleginnen und Kollegen; denn das, wie man so schön sagt, „erkennende Gericht“, hat scheinbar immer noch kein Recht erkannt. Es hat, auf welchem „Gummi-Paragraphen“ auch immer (Davon gibt es genug!), dem Studentenwerk Aachen eine „weitere Frist“ von drei Wochen gesetzt, binnen welcher dieses die detaillierte „Bemannung“ sämtlicher Spülküchen, unterschieden zwischen Anstalts-Kolleginnen und Anstaltskolleg/Innen und GmbH-Kolleginnen und GmbH-Kollegen, zum Zeitpunkt der Wahlanfechtung noch einmal darlegen soll. Ferner sollen für diesen Zeitpunkt auch noch einmal alle Weisungsbefugten gegenüber den damals eingesetzten Kolleginnen und Kollegen benannt werden, die dieser Besetzung vorstanden! Wir, die „einfachen“ Bürgerinnen und Bürger dieser Bananenrepublik Deutschland, sind davon ausgegangen, dass nach3 ½-stündiger Verhandlung die Beweisaufnahme hinreichend erörtert war und abgeschlossen sei. Pustekuchen…! Hier sind die „Drechsler“ und „Dreher“ der „juristischen Schreinerwerkstätten“ am Werk. Pfui Teufel, kann jeder normaldenkende Mensch da nur ausrufen („ausspucken“)! Dieser Beschluss, der dabei natürlich, wie jetzt mit „RECHT“ im „Namen des Volkes“ erwartet, herauskommt, wird von uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis auf die „Drechslerbank des kollegialen und proletarischen Gefüges“ gelegt und mit „Genuss“ und der notwendigen Akribie auseinandergenommen werden!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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5 Antworten zu Die Dreher sind unter uns! OVG-NRW-Entscheid zur Personalratswahlanfechtung beim STW-Aachen weiter verschoben!

  1. Dirk und Hubertine Momber sagt:

    Es geht hier also nur darum solange Beweise zu sichern bis das man einen passenden
    Entscheid für das Land NRW verkünden kann!

    Das kommt uns alles sehr bekannt vor (s.H. Causa Momber)

    Hie geht es wie immer weder um Menschenrechte noch um Arbeiter Rechte sondern ausnahmslos um das schutzbedürftige Kapital !

    Wer weis wenn der Staat nicht mehr die Möglichkeit hat Hungerlöhner in Gmbh´s zu
    beschäftigen bleibt nachher kein Geld mehr für die gut bezahlte Justiz? Ein recht auf Vertretung in dieser ach so Humanitären Umgebung ist eh nicht von nöten!

    Bei einer nachgereichten Stellungnahme wird die Gegenseite ja nicht mehr viel Möglichkeiten dies zu wiederlegen.
    Sollte sich die Geschäftsführung des STW Aachen also etwas geschickter anstellen als bei der mündlichen Verhandlung haben Sie das Ding schon im Sack!

    Gruß
    Hubertine und Dirk

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