Liebe Kolleginnen und Kollegen,
den Beitrag vom 19.04.2020 haben wir an dieser Stelle mit aktuellen Informatonen versehen und halten ihn deshalb auf unserer Homepage für eine gewisse Zeit oben.
Die aktuellen Infos lieferten die Kollegen Dirk Altpeter (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dirk+altpeter) und
https://www.youtube.com/watch?v=WqSay7HtzmI&feature=youtu.be
https://www.youtube.com/watch?v=KGUFLDEKgLs&feature=youtu.be
https://www.youtube.com/watch?v=cCwvVtJdjhc
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Demokratie : Widerstand gegen Demo-Verbot in Berlin wächst
Die Corona-Verordnung hat Möglichkeiten des Protests stark eingeschränkt. Doch immer wieder brechen Gruppen die Regeln. Auch am Sonnabend trafen sich Hunderte zu einer Demonstration.
Berlin Die Demo-Hauptstadt Berlin ist fast verstummt, Corona hat ihr die Stimmen geraubt. Der Pariser Platz liegt verwaist da, die Ministerien gehen ungestört ihrer Arbeit nach. 15 Demonstrationen finden in Berlin sonst im Schnitt pro Tag statt. Jetzt darf es eigentlich gar keine mehr geben.
Eigentlich. Denn immer wieder muss die Berliner Polizei nicht genehmigte und nicht beantragte Demonstrationen auflösen: Am 4. April zum Beispiel einen von einem sozialistischen Magazin ausgerufenen Protest gegen die Corona-Verordnung am Rosa-Luxemburg-Platz, am 5. April am Brandenburger Tor eine Versammlung mit circa 100 Teilnehmern unter dem Motto „LeaveNoOneBehind“ für die Aufnahme von Flüchtlingen. Am 11. April versammelten sich sogar rund 400 Verschwörungstheoretiker und Corona-Verordnungs-Kritiker am Rosa-Luxemburg-Platz, um unerlaubt gegen das „Ermächtigungsgesetz“ und eine „de-facto-Diktatur“ zu protestieren. Linke Gruppen haben auf Online-Portalen bereits zu Versammlungen für den 1. Mai aufgerufen. Man wolle sich den Regeln des Staates nicht beugen, hieß es.
Hunderte bei Querfront-Demo, kein Mindestabstand, kaum Schutzmasken
Auch an diesem Sonnabendmittag musste die Polizei eine ungenehmigte Demostration für die Wahrung des Grundgesetzes und der Versammlungsfreiheit am Rosa Luxemburg Platz auflösen. Nach Schätzung eines Polizei-Reporters der Berliner Zeitung vor Ort versammelten sich rund 300 Menschen ohne die zurzeit vorgeschriebenen Mindestabstände einzuhalten, auch Schutzmasken wurden nur von einem kleinen Teil der Teilnehmer getragen. Es kam zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Wieder mit bei den Bewerbern und Besuchern der Querfront-Demo zwischen linken und rechten Gruppen: der ehemalige RBB-Moderator Ken Jebsen, unter anderem bekannt für antisemitische Verschwörungstheorien.
Wie lange darf eine Demokratie ihren Bürgern das zentrale Grundrecht der Versammlungsfreiheit versagen? Und wie lange will das ein Land wie Berlin, das politischste aller Bundesländer, regiert von einem rot-rot-grünen Senat? Neben den Fragen, welche Geschäfte wieder öffnen dürfen und wie man mit Gottesdiensten – und damit der Religionsfreiheit – verfährt, ist das eine der wichtigsten Fragen, die gerade den Senat und die Verwaltungen umtreiben.
Denn am Dienstag sollen die ersten Lockerungen der rigiden Corona-Verordnung beschlossen werden. Auch für Demonstrationen diskutiere man, unter welchen Auflagen sie wieder stattfinden können, kündigte der Regierende Bürgermeister am Donnerstag an. Doch nahende, hoch umstrittene Veranstaltungen wie die Krawall-Demo am 1. Mai oder der antisemitische Al-Quds-Marsch am 21. Mai machen die Entscheidung nicht leichter.
14 von 18 Anträgen auf Demos in Berlin wurden abgelehnt
Die Corona-Verordnung des Berliner Senats verbietet Versammlungen im ersten Absatz des ersten Paragrafen eigentlich ganz. In Absatz sieben wird eine Ausnahme eingeräumt: Wenn nicht mehr als 20 Personen teilnehmen und Maßnahmen zum Infektionsschutz – zum Beispiel der Mindestabstand – eingehalten werden, sind Ausnahmen möglich. Die Versammlungsbehörde der Polizei fügt hinzu: „In besonders gelagerten Einzelfällen“. Man schließe sich zur Risikobewertung in jedem Fall mit dem Gesundheitsamt kurz.
18 Mal seien mit Stand Freitagmittag unter der aktuellen Corona-Verordnung Ausnahmen für Demos beantragt worden, teilt die Polizei auf Nachfrage mit. 14 Anträge wurden abgelehnt, vier angenommen. Stattfinden durfte zum Beispiel eine Kundgebung gegen die Corona-Verordnung mit zwei Personen am Alexanderplatz und eine Kundgebung gegen Kriegsgerät am 7. April vor dem Bundeskanzleramt. Die anderen Anträge seien abgelehnt worden, so die Polizei, wegen „unzureichender Schutzkonzepte“ oder „der Art der beabsichtigten Durchführung“. Zwei Ablehnungsbescheide seien im vorläufigen Rechtschutzverfahren durch das Verwaltungsgericht Berlin überprüft und nicht beanstandet worden.
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> https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-ringt-um-die-versammlungsfreiheit-li.81465 !
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https://www.youtube.com/watch?v=8D1a_nBIkxs&feature=youtu.be
Und hier ein Video über die jüngste MONITOR-SENDUNG zum Thema: