Der Harald Thomé – NEWSLETTER 28/15 liegt vor: Horst Seehofer hat keine Änderungen zum Sanktionsrecht zugelassen u.v.a.m.!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der aktuellste NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thome). Harald Thomé macht darin zu Recht u.a. darauf aufmerksam (Info-Abschnitt 1.), dass der Bundesminister für Arbeit und Soziales (Horst Seehofer CSU) nicht bereit war, im Referentenentwurf zum Rechtsvereinfachungsgesetz entsprechende Änderungen zum Sanktionsrecht zuzulassen! Das hatten wir als AK auch von diesem Herren nicht anders erwartet.

Sehr gerne haben wir den sehr umfangreichen und wichtigen NEWSLETTER in seiner Gänze wieder nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Harald Thomé – NEWSLETTER 28/15:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, dieser heute zu folgenden Themen:

1. Referentenentwurf zum Rechtsvereinfachungsgesetz vorgelegt / weitere Etablierung von SGB II – Sonderrecht
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Das BMAS hat gestern den Referentenentwurf zum Rechtsvereinfachungsgesetz vorgelegt.
Der Referentenentwurf enthält keine Änderungen zum Sanktionsrecht, da hier Herr Seehofer nicht bereit war einer verfassungskonformen Anpassung (und Verschärfung) zuzustimmen. Der Referentenentwurf beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen im Bereich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen, bei den Anspruchsvoraussetzungen, bei den Bedarfen für Unterkunft und Heizung sowie beim Verfahrensrecht. Weitere Änderungen betreffen die Aufnahme einer Ausbildung, die Schnittstelle Ausbildungsförderung und SGB II, sowie die Möglichkeit, dass im SGB II aufstockende SGB III-Bezieher nunmehr Arbeitsmarktleistungen nach dem SGB III und nicht mehr SGB II erhalten.
Es sind viele Änderungen im Bereich des Verfahrensrechts enthalten, so das weiter davon gesprochen werden kann, dass damit die Ausweitung des Hartz IV-Sonderechtes vorangetrieben wird.
Alles Nähere später, von unserer Seite wird dazu auf jeden Fall alsbald eine inhaltliche Bewertung erfolgen.

Den Referentenentwurf gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/151012_Referentenentwurf.pdf

2. Zusammensetzung SGB II – Regelbedarfe von 2011 – 2016
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Dann gibt es ein Update der Aufteilung der Regelbedarfe für die Jahre 2011 – 2016 von
Rüdiger Böker nach den EVS-Abteilungen, aus der wird ersichtlich was und in welcher Höhe in den Regelbedarfen drin ist oder sein soll. Das Dokument gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Ruediger-Boeker-Aufteilung-Regel-Bedarf-2011-2016.pdf

3. Stellungnahme Caritas zu Hartz IV Regelbedarfen
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Dann hat die Caritas eine Stellungnahme und Bewertung zu den Hartz IV-Regelbedarfen erarbeitet. Darin wird unter anderem Weiße Ware als einmalige Leistung und eine Flexibilitätsreserve von 10 % des RB gefordert.
Bitte hier selbst schauen: http://www.caritas.de/fuerprofis/presse/stellungnahmen/10-21-2015-aktualisierung-der-position-zur-regelbedarfsermittlung

4. DV zum geplanten SGB XII – Änderungen
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Hier nun eine Stellungnahme des deutschen Vereins zu den geplanten SGB XII – Änderungen
http://tinyurl.com/o2tgnrg

5. Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Demonstrationsbeobachtern
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Das BVerfG hat mit Beschluss vom 24.07.2015 (Az.: 1 BvR 2501/13) klargestellt, dass eine Personenkontrolle eines Mitglieds einer Bürgerrechtsorganisation „Bürger beobachten Polizei und Justiz“ rechtswidrig war. Das BVerfG erklärte sowohl die Kontrolle als auch vorherige abweichende die Gerichtsentscheidung für unverhältnismäßige Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Mehr dazu hier: http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?id=36,1092,0,0,1,0

6. OVG NDS: Polizeiliches Filmen von friedlichen Demonstrationen ist rechtswidrig
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Das OVG NDS hat mit Urteil vom 24.09.2015 – 11LC 215/14 geurteilt, das polizeiliche Filmen einer friedlichen Demonstration rechtswidrig war, weil damit in die „grundgesetzlich geschützte innere Versammlungsfreiheit“ eingegriffen wird, den Teilnehmer sollen nicht befürchten müssen, als Teilnehmer einer Versammlung anlässlich ihrer Grundrechtsausübung staatlicher Überwachung unterworfen zu sein. Mit dem Urteil, wurde dem illegalen Einsatz von Polizeikameras auf Versammlungen somit ein weiterer Riegel vorgeschoben. Eine lesenswerte Urteilsbegründung, die zur Nachahmung auffordert (wir führen in Wuppertal eine vergleichbare Klage durch), das Urteil gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/img493.pdf

7. Nationale Armutskonferenz legt 2. Schattenbericht „10 Jahre Hartz IV“ vor
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Zum zweiten Mal nach 2012 hat die Nationale Armutskonferenz (nak) einen Schattenbericht zur Armut in Deutschland vorgelegt. Er trägt den Titel „Zehn Jahre Hartz IV – zehn verlorene Jahre“. Vor der Berliner Bundespressekonferenz betonte nak-Sprecher Dr. Frank Johannes Hensel, Armut sei „kein unglücklicher Zufall“. Er forderte mehr politische Entschiedenheit bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Deutschland. „Wir dürfen keine weiteren Jahre mehr verlieren!“ Den Schattenbericht gibt es hier: http://nationalearmutskonferenz.de/data/Schattenbericht_2015_web.pdf

8. Änderung des Melderechts zum 01.11.2015 – Wohnungsgeberbestätigung bei An- und Abmeldung
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Am 1. November tritt das neue Melderecht in Kraft. Eine Zusammenfassung der Änderungen hier: http://www.haus-und-grund-kr.de/aktuelles/aenderung-des-melderechts-zum-1-november-2015-wohnungsgeberbestaetigung-bei-an-und-abmeldung-2520/

9. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 13. Nov. in Wuppertal und 17. März in Hamburg
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 13. Nov. in Wuppertal und am 17. März in Hamburg statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

10. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 23./24. Nov. in Dresden, am 30. Nov./01. Dez. in Stuttgart und dann in Frankfurt, Wuppertal, Hamburg, Berlin, Augsburg, Freiburg und Wuppertal
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. In diesem Jahr finden noch folgende statt: am 23./24. Nov. in Dresden und am 30. Nov./01. Dez. in Stuttgart. Im nächsten Jahr: am 11./12. Jan. in Frankfurt, am 18./19. Jan. in Wuppertal, am 20./21. Jan. in Hamburg, am 22./23. Feb. in Berlin, am 24./25. Feb. in Augsburg, am 29.Feb./01. März in Freiburg und am 07./08. März in Wuppertal. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

11. SGB II- Intensivseminar am 25. – 29. April 2016 in Wuppertal
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Für April 2016 plane ich ein fünftätiges SGB II-Intensivseminar. Dort werden wir die ganzen Sachen intensiver durchgehen, mehr Zeit für die Feinheiten haben und alle Teilnehmer sind danach gewiss völlig platt, aber den Zugang zum Recht verstehen, zur Systematik, wo und wie man/frau gucken muss bekommen. Ich kann daher grade die Fortbildung nur empfehlen. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

12. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 04. Dezember in Wuppertal und am 16. März in Hamburg
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Diese Fortbildung biete ich in diesem Jahr noch am 4. Dez. in Wuppertal und im nächsten Jahr am 16. März in Hamburg an. Diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 07./08. Dez. in Frankfurt, 28./29. Januar in Wuppertal und am 22./23. März in Frankfurt und am 04./05. April in Berlin
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 07./08. Dez. in Frankfurt, 28./29. Januar in Wuppertal und am 22./23. März in Frankfurt und am 04./05. April in Berlin an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 19. Februar in Hamburg und am 31. März in Wuppertal
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Auf vielfachen Wunsch hin, diese Fortbildung auch anderswo anzubieten, kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 19. Februar in Hamburg und am 31. März in Wuppertal anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete im ersten Halbjahr 2016: 1./2. Feb. in Berlin, 15./16. Feb. in Frankfurt/M, 4./5. Apr. in Wuppertal und 14./15. Apr. in Hamburg-Harburg
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII: 20. Nov. in Hamburg-Harburg, 30. Nov. in Wuppertal und 3. Feb. 2016 in Berlin
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal “
http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

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