Der BBU veröffentlicht weitere Informationen über den Verbleib radioaktiver Abfälle!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns eine Mitteilung des BBU über dessen Pressereferent Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu%2Budo%2Bbuchholz) erreicht.

Darin veröffentlicht der BBU weitere Informationen über den Verbleib radioaktiv belasteter Abfälle. Wir haben diese bereits im September 2018 verfasste Mitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ATOMPOLITIK (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

Bildergebnis für fotos vom logo des bbu

(Rechtes Eigenfoto des Udo Buchholz zeigt selbigen.)

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Der BBU informiert:

BBU veröffentlicht weitere Informationen über den

Verbleib radioaktiv belasteter Abfälle

(Bonn, Berlin, 25.09.2018) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) warnt erneut vor den Gefahren sogenannter freigemessener Abfälle aus Atomanlagen und veröffentlicht weitere Daten aus den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Der BBU kritisiert die Freigabe von radioaktiv belasteten Materialien aus Atomanlagen seit längerem und lehnt sie, wie auch der Deutsche Ärztetag, ab. Der bundesweit aktive Verband weist auf die weiterhin zu erwartenden hohen Müll-Mengen aus Betrieb und Abbau der Atomanlagen und die damit zusammenhängenden Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung hin. Schon seit längerem fordert der BBU, dass dieser Müll an den Standorten der Atomanlagen aufbewahrt wird, bis es ein Konzept für die insgesamt in Deutschland anfallenden Mengen gibt. Grundlegend fordert der BBU die sofortige Stilllegung aller Atomkraftwerke und Atomanlagen, damit Störfällen vorgebeugt und kein weiterer Atommüll produziert wird.

Vor rund einem Jahr hat der BBU eine Übersicht der ihm bekannten Deponien und Verbrennungsanlagen veröffentlicht, an die sogenannte freigemessene Abfälle aus Atomanlagen zur „Beseitigung“ abgegeben wurden. Diese Abfälle gelten zwar nicht mehr als Atommüll, sind aber immer noch radioaktiv belastet. Diese Belastung darf laut Strahlenschutzverordnung nicht wesentlich über einen vorgegebenen Bereich hinausgehen, dann gilt der Abfall nicht mehr als Atommüll, sondern als konventioneller Abfall.

Die in einer Tabelle zusammengestellten Informationen stammen überwiegend aus Auskünften der für die Atomanlagen zuständigen Behörden der Bundesländer, an die der BBU Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt hatte. Nun gibt es dazuErgänzungen.

In Schleswig-Holstein geht es um Materialien und Mengen aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel, von 2007 bis 2014 insgesamt mehr als 1.000 Tonnen. Darunter waren rund 112 Tonnen, die auf Deponien oder zu Verbrennungsanlagen gebracht werden mussten, über die es jedoch keine Auskunft gab. Uneingeschränkt weiterverwertet werden durften rund 282 Tonnen Metallschrott wie auch weitere Abfälle von mehr als 650 Tonnen. Für die Zeit vor 2007 und nach 2014 gibt es bisher keine Angaben von der Behörde.

Vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) wurden dem BBU Daten zum Verbleib von Abfällen aus den Atommüll-Lagern Asse (Niedersachsen) und Morsleben (Sachsen-Anhalt) zur Verfügung gestellt. Im Lager Asse/Asse II fällt sogenannte „Zutrittslösung“ an, d.h. Wässer, die in die Schachtanlage Asse eindringen. Zwischen Januar 2009 und Dezember 2012 wurden rund 15.500 Kubikmeter „freigemessen“ und in der Grube Mariaglück in Eschede-Höfer (Niedersachsen) verwertet, vermutlich zum Verfüllen der alten Schächte. Teilweise wurden solche Wässer zum Anmachen von Beton in der Asse selbst verwendet. Darüber hinaus wurden größere Mengen „freigemessener“ Materialien uneingeschränkt zur freien Verwertung abgegeben, darunter auch Metallschrott, Elektroschrott, Fahrzeuge und Behälter. Dabei ging es um mindestens 1.300 Tonnen.

Aus dem Lager Morsleben wurden laut BfE seit 2006 die meisten Materialien zur freien Verwertung abgegeben, für frühere Zeiträume sind keine Daten genannt. Es gingen auch Materialien zur „Entsorgung“, z. B. Bauschutt, jedoch ohne Nennung der Deponien oder Verbrennungsanlagen. Mitgeteilt wurden dem BBU die Art und z. T. die Anzahl derAbfälle, nicht aber die jeweiligen Massen.

„An vielen Orten sind die Bürgerinnen und Bürger von radioaktiv belasteten Abfällen betroffen, die in die Umwelt entlassen werden. Der größte Teil geht allerdings in die freie Verwertung und entzieht sich jeder Kontrolle. Der BBU verlangt von den zuständigen Behörden Transparenz und Offenheit bei diesem Thema und von der Politik, dass sie sich um eine bessere Lösung für den Verbleib des niedrig radioaktiv belasteten Mülls kümmert“, so Gertrud Patan vom Vorstand des BBU.

Weitere Erläuterungen zum Thema und die Deponietabelle sind auf der Internetseite des

BBU unter https://bbu-online.de zu finden.

Direktlink zur Deponietabelle:

https://www.bbu-online.de/AK%20Energie/Aktuelles%20AK%20Energie/Deponietabelle%202018/Deponietabelle%202018-09.pdf

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