Der BBU kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Dieselfahrverbot und bezeichnet ihn als „Anschlag auf den Immissionsschutz“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns eine weitere Pressemitteilung des BBU über dessen Pressesprecher und Vorstandsmitglied Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu%2Budo%2Bbuchholz) erreicht.

Der BBU kritisiert darin den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Diesel-Fahrverboten und bezeichnet sie als einen Anschlag auf den Immissionsschutz.

Wir haben diese Pressemitteilung zum Thema mit bundesweiter Brisanz zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme nachstehend auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

                              Bildergebnis für fotos vom bbu und udo buchholz

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Der BBU teilt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Tagesfrist sollten bis heute Verbände wie der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) eine Stellungnahme zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Diesel-Fahrverboten erstellen – ein
Unding! Das Vorgehen der Bundesregierung stößt beim BBU auf scharfe
Kritik. Eine Kurzstellungnahme des BBU finden Sie im Anhang, ebenso eine
Pressemitteilung zu dem Thema per Link.

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie die Thematik im Rahmen Ihrer
Berichterstattung aufgreifen würden.

Mit freundlichen Grüßen aus NRW

Udo Buchholz, BBU-Vorstandsmitglied

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BBU-Pressemitteilung
01.11.2018

BBU: Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Diesel-Fahrverboten ist ein
Anschlag auf den Immissionsschutz

(Bonn, Berlin, 01.11.2018) Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist der neueste Entwurf der
Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
gestoßen. Mit diesem Gesetzentwurf, der sich derzeit in der
Verbändeanhörung befindet, soll ein Ausschluss von Fahrverboten für
Dieselfahrzeuge auch bei erheblicher Überschreitung der
Immissionsgrenzwerte in den Städten festgelegt werden. Der BBU
kritisiert den Gesetzentwurf als Anschlag auf den Immissionsschutz und
einmaligen, skandalösen Vorgang. Dabei zielt die Kritik des
Umweltverbandes sowohl auf den Inhalt des Gesetzesentwurfs wie auch die
Fristsetzung zur Stellungnahme, die keine in die Tiefe gehende Darlegung
ermöglicht. Trotzdem hat der BBU dem Bundes-Umweltministerium eine
Kurzstellungnahme übermittelt.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt dazu: „Es
ist ein absoluter Tiefpunkt der Luftreinhaltepolitik, auf den die
Bundesregierung und die Bundes-Umweltministerin zusteuern. So soll ein
Diesel-Fahrverbot grundsätzlich ausgeschlossen sein, wenn ein
Immissionsgrenzwert von 50 mg/m³ für Stickoxide nicht überschritten
wird. Der gesetzliche Grenzwert in der Außenluft liegt bei 40 mg/m³. Da
dieser ohne Fahrverbote derzeit nicht zu erreichen ist, würde der
Grenzwert damit faktisch um 25 % erhöht. Das ist einmaliger, skandalöser
Vorgang.“

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Stickstoffdioxid ist ein gefährliches
Reizgas, das die Gesundheit der Anwohner schädigt. Doch statt die
menschliche Gesundheit zu schützen, nimmt die Bundesregierung mit der
geplanten Gesetzesänderung den Druck von den Automobilkonzernen, die
zentral zur inakzeptablen Luftbelastung beigetragen haben. Das ist das
genaue Gegenteil des Verursacherprinzips. Zudem verstößt der
Gesetzentwurf gegen europäisches Recht und versucht, zwei Urteile des
Bundesverwaltungsgerichts auszuhebeln. Wir fordern die Bundesregierung
auf, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen. Stattdessen muss gesetzlich
verankert werden, dass Dieselfahrzeuge mit Abschalteinrichtungen oder
Grenzwertüberschreitungen vom entsprechenden Automobilkonzern
zurückgenommen werden müssen und den hinters Licht geführten Eigentümern
dieser Autos seitens der Konzerne der Neupreis erstattet wird. Dies
ermöglicht einen konsequenten Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel.“

Auf deutliche Kritik des BBU stößt auch die Fristsetzung zur
Stellungnahme. So wurde der Gesetzentwurf in der Mittagszeit des
30.10.2018 übermittelt und eine Frist bis zum 1.11.2018 gesetzt. In
dieser Zeit kann selbst bei einem üblichen Wochenverlauf keine in die
Tiefe gehende Stellungnahme erstellt werden. Im vorliegenden Fall kommt
hinzu, dass in fast allen Bundesländern innerhalb der Frist ein
gesetzlicher Feiertag liegt. Für den BBU steht damit fest, dass
Bundesregierung und Bundes-Umweltministeriumkeinerlei Interesse an den
Stellungnahmen der beteiligten Kreise haben und den Beteiligungsprozess
lediglich als lästige Pflicht ansehen, der keinen Einfluss auf den
Entwurf zur Änderung des BImSchG haben wird. Die Verbändeanhörung wird
damit zur Farce.

Die Stellungnahme des BBU ist ab dem 02.11.2018 auf der Internetseite
des BBU zu finden unter https://www.bbu-online.de (Stellungnahmen); Sie
kann auch als Datei in der BBU-Geschäftsstelle angefordert werden:
bbu-bonn@t-online.de <mailto:bbu-bonn@t-online.de>.

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet
unter http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032.

Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

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