Contergangeschädigte obsiegt vor dem VG-Köln! Conterganstiftung muss für ihr Boxspringbett zahlen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) setzen wir uns ja u.a. auch für die CONTERGANGESCHÄDIGTEN (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=contergangesch%C3%A4digte) und GRÜNENTHALOPFER (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/grunenthal/) ein. So hatten wir mit Artikel vom 30. Oktober 2015 die Pressemitteilung des Bundes der Contergangeschädigten nebst Forderung unter dem Titel „Behinderte sind keine Mangelwesen“ auf unsere Homepage gepostet, worin wir auf die Anrufung des Verwaltungsgerichts Köln seitens einer Contergangeschädigten verwiesen haben. Diesen Artikel könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/10/30/bund-contergangeschaedigter-und-gruenenthalopfer-e-v-klagt-vor-dem-verwaltungsgericht-koeln-behinderte-sind-keine-mangelwesen/ !

Am gestrigen Tage (12.11.2015) ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln in der Sache getroffen worden.

Sie weist aus, dass die Conterganstiftung für das Boxspringbett der Klägerin aufkommen (zahlen) muss!

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt zum entsprechenden Online-Artikel zum Thema auf den Online-Artikel des KÖLNER STADTANZEIGER:

http://www.ksta.de/koeln/koelner-verwaltungsgericht-conterganstiftung-muss-fuer-boxspringbett-zahlen,15187530,32401734.html !

Als AK stellen wir fest, dass es mehr als traurig ist, dass Schwerbehinderte für die Anerkennung ihrer Bedürfnisse immer wieder vor die Gerichte ziehen müssen!

Das ist aus unserer Sicht mit die größte Diskriminierung, die es in Deutschland gibt!

Auch dagegen werden wir permanent weiter ankämpfen!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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