Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) geht es fast täglich mit Aktualitäten weiter. Das „Paradestück aus dem juristischen Tollhaus“ steigert sich von Mal zu Mal. Jüngst noch hatten wir den Landgerichtspräsidenten des Landgerichtes Aachen mit unserer Eingabe vom 13. August 2014 kontaktiert. Eine Beantwortungsfrist von 14 Tagen lies der Landgerichtspräsident fruchtlos verstreichen, so dass wir am 01. September 2014 das Bundesverfassungsgericht angerufen hatten, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link noch einmal auf- und in Erinnerung rufen könnt:
Der Artikel wurde am 03. September 2014 auf unsere Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Homepage gepostet.
Mit Schreiben vom 03. September 2014, das hier am 05. September 2014 eingegangen ist, reagierte dann –wenn auch verspätet- der Landgerichtspräsident. Diesem haben wir dann auch wieder unverzüglich eine Antwort mit Schreiben vom 06. September 2014 zukommen lassen, die heute, Montag, den 08. September 2014, das Justizzentrum erreichen wird. Wir haben Euch nachstehend sowohl unser Schreiben vom 06. September 2014 als auch das verspätete Antwortschreiben des Landgerichtspräsidenten vom 05. September 2014 mit gepostet. Wir werden auch weiterhin so transparent bleiben, damit jede/jeder die „CAUSA OHLEN“ und das daraus resultierende „Paradestück aus dem juristischen Tollhaus“ von Alpha bis Omega in lückenloser Dokumentation nachlesen und weiterreichen kann. Die Justiz hat sich diese „Suppe“ durch Ohlen und dessen Advokaten Elmar D. aus AC. „einbrocken“ lassen. Jetzt soll sie diese auch in aller Öffentlichkeit „auslöffeln“. Wir, ganz besonders der AK-Koordinator, stehen unerschütterlich für viele weitere Strafanzeigen, staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, daraus resultierende Amtsgerichts-, Landgerichts-, Oberlandgerichts-, BGH- und Bundesverfassungsgerichtsverfahren bereit, jedenfalls so lange, bis unser Ex-Kassenwart, Franz-Josef Ohlen, neben der Unterschlagungssumme in Höhe von 200, 60 Euro, die bereits per Obergerichtsvollziehung beigetrieben worden ist und die dem Ohlen 2 Mal die Eidesstattliche Versicherung („Offenbarungseide“) abgenommen hat, die restlichen 139, — Euro (Peripherie-Kosten) zurückerstattet hat. Und nun wünschen wir viel Spaß beim Lesen der nachstehenden Korrespondenz.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Unser Antwortschreiben vom 06. September 2014:
nachrichtlich:Vorsitzender Richter am Landgericht AC Herrn Diewald
M.Engelhardt, Freunder Landstr. 100, D 52078 Aachen, Germany |
Handy:+49 (0)171 916 14 93INTERNET : Manni@ManfredEngelhardt.dewww.ak-gewerkschafter.dewww.stones-club-aachen.de
|
|
An den Präsidenten des Landgerichtes Herrn Dr. Stefan Weismann (persönlich)-Justizzentrum Aachen-
Adalbertsteinweg 92 52070 Aachen |
Aachen, den 06.09.2014
|
|
Meine Eingabe vom 13. August 2014
Landgericht Aachen 73 Ns – 801 Js 1344/13 – 110/14
Ihr Schreiben vom 03.09.2014 (Datum des Poststempels: 04.09.2014) / Eingang hier am 05.09.2014 Aktenzeichen: 3133 E-3229
Sehr geehrter Herr Dr. Weismann,
die Beantwortung meiner o. g. Eingabe durch Sie erfolgte außerhalb der durch mich gesetzten Frist von 14 Tagen, so dass diese Antwort meine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde nicht stoppen konnte.
Aber auch mit dem Inhalt Ihrer Mitteilung bin ich in keiner Weise rechtsauffassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht wird bei einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Thema genauesten aufzeigen, was der gesetzliche Richter bedeutet und zu welchem Zeitpunkt dieser –auch in Person des/der Vorsitzenden Richterin (Spruchkammer)- dem Antragsteller oder dem Beklagten gegenüber genannt sein muss.
Es kann und darf nicht an den Schöffinnen und Schöffen festgemacht werden, wann und zu welchem Zeitpunkt der gesetzliche Richter/die gesetzliche Richterin zu benennen ist. Erst recht darf die Terminierung nicht als diesbezüglicher Rechtsmaßstab von Bedeutung sein.
Sobald das Bundesverfassungsgericht in der Sache Stellung genommen hat, werde ich Ihnen diese Stellungnahme in Ablichtung zukommen lassen.
Sollte mir erst mit der Zustellung der Terminladung der/die gesetzliche Richter/In genannt werden, so wird diese/r, sofern das Bundesverfassungsgericht bis zu diesem Zeitpunkt noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat, von mir als nicht gesetzliche/r Richter/In prophylaktisch abgelehnt werden.
Da die Angelegenheit von großem öffentlichen Interesse ist, wird dieser Schriftwechsel wieder auf die Homepage des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK) und in die dortige „CAUSA OHLEN“ gepostet werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Manfred Engelhardt
Verspäteter Brief des Landgerichtspräsidenten Aachen:
„Der Präsident des Landgerichts Aachen – Postfach 101946 – 52019 Aachen Datum: 03.09.214 Aktenzeichen: 3133 E-3229
Herrn
Manfred Engelhardt
Freunder Landstr. 100
52078 Aachen
Ihre Eingabe vom 13. August 2014-09-07 Landgericht Aachen 73 Ns – 801 Js 1344/13 – 110/14
Sehr geehrter Herr Engelhardt,
auf Ihre Anfrage vom 13. August 2014 kann ich Ihnen mitteilen, dass über die Besetzung der einzelnen Kammern des Landgerichtes Aachen dessen Präsidium entscheidet. Wer für Ihr Verfahren der zuständige gesetzliche Richter ist, folgt aus dem Geschäftsverteilungsplan für das jeweilige Jahr nebst im Laufe des Jahres notwendig werdender Änderungsbeschlüsse des Präsidiums. Das von Ihnen genannte Aktenzeichen 73 Ns 110/14 ordne ich der 3. Kleinen Strafkammer des Landgerichtes Aachen zu, deren Vorsitz derzeit Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Diewald inne hat. Da die Sache momentan noch nicht terminiert ist, ist die Information, dass eine konkrete Auskunft darüber, welcher Richter zum Zeitpunkt der Durchführung des Hauptverhandlungstermins zuständig ist, insbesondere welche Schöffen dem Vorsitzenden Richter beisitzen werden, zutreffend.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Kry“
Pingback: “CAUSA OHLEN”: Ergänzungsschriftsatz an das BVG wirft Fragen nach Unrichtigkeiten beim LG-AC auf? | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen