Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) gibt es derzeit fast täglich Aktuelles zu berichten. Im Artikel vom 03. September 2014 hatten wir unter der Überschrift „In der Causa Ohlen wurde das Bundesverfassungsgericht angerufen“ (http://ak-gewerkschafter.com/2014/09/03/in-der-causa-ohlen-wurde-das-bundesverfassungsgericht-angerufen/ ) mitgeteilt, dass in Bezug auf den „gesetzlichen Richter“, den das Landgericht Aachen nicht nennen kann oder nicht nennen will oder nicht in der Lage ist, ihn zu nennen, Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist. Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir damit eine grundsätzliche Frage nach Artikel 101 Absatz 2 Grundgesetz zur höchstrichterlichen Klärung in unserer „Bananenrepublik Deutschland“ gestellt.
Am gestrigen Tage erreichte uns die Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts, dass unsere Verfassungsbeschwerde vom 01. September 2014 das Verfassungsgericht am 02. September 2014 erreicht hat und unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1972/14 eingetragen wurde und bearbeitet wird.
Über den Ausgang des Verfahrens werden wir unverzüglich berichten. Der Landgerichtspräsident zu Aachen wird in den kommenden Tagen über die Mitteilung des Verfassungsgerichtes informiert werden.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-