„CAUSA OHLEN“: Kollege Josef Vossen gibt dem rechtskräftig verurteilten Kassendieb Franz-Josef Ohlen eine Empfehlung!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK-) Mitglied Josef Vossen hat einen Kommentar zur „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen/) verfasst. Im Besonderen nimmt Josef zum jüngsten Artikel unter der Überschrift

„CAUSA OHLEN: Der Kassendieb Franz-Josef Ohlen und dessen Anwältin Ruth E. sind in der Beschwerde. Der endlose Lauf des Ohlen vor die juristischen Pumpen geht weiter!“ Stellung.

Diesen Artikel könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/03/24/causa-ohlen-der-kassendieb-franz-josef-ohlen-und-dessen-anwaeltin-ruth-e-sind-in-der-beschwerde-der-endlose-lauf-des-ohlen-vor-die-juristischen-pumpen-geht-weiter/ !

Wir haben diesen Kommentar des Kollegen Josef Vossen sowohl direkt auf unsere Homepage als auch in die „CAUSA OHLEN“ und in die Kommentar-Rubrik gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator- & Dirk Momber –V.i.S.d.P.G.-

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„Hallo Manni, hallo Dirk,

zum jüngsten Bericht über den AK-Kassendien Franz-Josef Ohlen möchte ich hier eindeutig Stellung beziehen:

Ich kann nicht verstehen, dass sich unsere Justiz immer noch mit einem derartigen Fall beschäftig, der eigentlich abgehakt ist? Haben wir in unserem Land nicht andere Probleme? Muss sich die Justiz mit derartigem Blödsinn herumschlagen?

Sehr geehrter Herr Ohlen,

ich kenne Sie nicht persönlich, da ich erst nach Ihrem kriminellen Griff in die AK-Kasse und Ihrem anschließenden Ausscheiden aus dem Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis zu selbigem gestoßen bin. Und in der Regel höre ich immer beide Seiten an. Dies kann ich mir aber in Ihrem Falle ersparen, da Sie so viel Unsinn auf Ihrer Facebookseite zum Thema gepostet haben, der zwangsläufig zu  Strafanzeigen geführt hat, die bei der Staatsanwaltschaft Aachen unter den Aktenzeichen: 903 Js 1874/16 und 809 Js 1317/15 bearbeitet werden.

Außerdem sind Sie in zwei Fällen rechtskräftig verurteilt worden.

Die erste rechtskräftige Verurteilung erfolgte wegen Unterschlagung des AK-Kassenbestandes!

Die zweite rechtskräftige Verurteilung erfolgte wegen der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt!

Beide Verurteilungen sind in den Ablehnungsbeschluss des Landgerichtes Aachen vom 19.02.2016 zu Ihrem Antrag auf Prozesskostenhilfe eingeflossen!

Somit stelle ich in Ihren Fall fest, dass Sie in zwei Fällen eindeutig und rechtskräftig als Täter von Straftaten verurteilt worden sind!

Aus diesem Grunde abschließend zwei Ratschläge:

 
1. Lassen Sie ihr sinnloses Unterfangen, weitere Kosten durch sinnlose Anträge auf    Prozesskostenhilfe, die immer wieder ins Leere gehen und lediglich Steuergelder verschwenden, zu stellen!

2. Zahlen Sie ihre Schulden an den Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis zurück, verzapfen Sie keinen weiteren Unsinn auf Ihrer Facebookseite und die Angelegenheit ist erledigt!

Mit bester Empfehlung
Josef Vossen –AK-Mitglied-„

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