Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerekschafter.de/category/causa-ohlen/) hat sich wieder etwas getan. Jüngst berichteten wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) noch über den angefochtenen Beschluss des Amtsrichters Esselborn, wie Ihr es unschwer durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:
Obgleich der Beschluss rechtlich und technisch nicht zu halten ist, hat sich nunmehr die 8. Große Strafkammer des Landgerichtes Aachen in folgender Besetzung mit der Angelegenheit befasst:
Vorsitzender Richter Görgen, Richter Hallenbroich und die Richterin Bölling.
Diese haben am 05.12.14, ohne unsere Eingabe vom 05.12.14 abzuwarten, die Beschwerde als „unbegründet“ abgewiesen.
Die Beschlagnahmung der NOTE BOOKS wird das gleiche Ergebnis zeitigen, als wenn der Rasierapparat des Unterzeichners beschlagnahmt worden wäre.
Scheinbar schießt das „Juristische Tollhaus“ mit „Kanonen auf Spatzen“, die allerdings nur imaginär sind.
Wenn die Durchsuchung die Feststellung zeitigen sollte, wie Esselborn es formulierte, dass die Durchsuchung notwendig sei, um festzustellen wer „bewusst den beleidigenden Beitrag selber eingestellt hat“, dann liegt die Justiz vollkommen daneben. Es sei nämlich noch einmal darauf verwiesen, dass das Einstellen von Beiträgen auf dem jeweiligen Server des jeweiligen Providers erfolgt. Das ist z. B. von jedem Internet-Cafe aus möglich und bedarf der NOTE BOOKS des Unterzeichners nicht. Auf den NOTE BOOKS ist ein Eingabedatum der einzelnen Beiträge nicht dokumentiert. Da muss die Justiz schon ein Passwortknack-Spiel beim Provider veranstalten. Dafür ist die Beschlagnahmung der NOTE BOOKS aber nicht geeignet. Wir wünschen viel Spaß beim „Passwortknackspiel“ 🙂 !
Was das „Juristische Tollhaus“ auf den NOTE BOOKS allenfalls finden wird, sind die E-Mails des Franz-Josef Ohlen an uns, die wir, wie versprochen, zur gegebenen Zeit veröffentlichen werden. Ferner wird es in einem sogenannten „Online-Spiegel“ sich selbst reflektieren können.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Schreiben vom 08.12.2014 mitgeteilt, dass es sich mit dem Fall unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2876/14 befassen wird. Ob die Beschwerde angenommen, abgewiesen oder verworfen wird, ist dabei für uns sekundär. Entscheidend ist, dass wir hier eine lückenlose Dokumentation darüber führen, die unterBeweis stellen wird, dass Norbert Blüm (Buch: EINSPRUCH) und wir in Bezug auf die Justiz und deren Gebaren als „dritte Gewalt im Staate“ RECHT behalten werden!
Wir werden weiter berichten.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
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