Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Causa Ohlen hat sich nun ergeben, dass Herr Ohlen wider die Faktenlage zu klagen versucht. Ohlen hat über seine Anwälte einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Den entsprechenden Termin haben wir nachstehend auf unsere AK-Homepage gepostet. Das Landgericht hat den Fall bereits an das Amtsgericht abgetreten! Das Amtsgericht möchte nicht ohne mündliche Verhandlung entscheiden, und das ist gut so!
KOMMT ALLE ZUM ÖFFENTLICHEN VERFAHREN; DENN JETZT WIRD ES HOCH INTERESSANT! KÖNNEN FAKTEN PER GERICHTLICHER ANORDNUNG NEGIERT WERDEN? WIEWEIT GILT BEI WAHRHEIT DIE MEINUNGSFREIHEIT (ARTIKEL 5 GG)?
Es bleibt spannend!
Für den AK
Manni Engelhardt -Koordinator-