POSITIVE ENTSCHEIDUNG DES SOZIALGERICHTES (SG) HEILBRONN! MUTIGE RICHTER ENTSCHEIDEN GEGEN DIE BERUFSGENOSSENSCHAFT! Urteil vom 14.12.2011 mit dem Az.: S 6 U 1145/09

EIN KOMMENTAR UNSERES AK-KOORDINATORS MANNI ENGELHARDT:

Wer sich mit den Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland in Sache Anerkennungen von Berufskrankheiten befasst hat, der wird feststellen, dass in den selteneren Fällen die Kläger ihre Berufsleiden bzw. Berufskrankheiten anerkannt bekommen.

Ich denke mir, dass die Berufsgenossenschaften und ihre Gutachterinnen und Gutachter einflussreicher sind, als die einfachen Arbeitnehmer und deren Gewerkschaften und Verbände.

Nunmehr hat ein SG ein mutiges Urteil für einen beruflich bedingten Geschädigten, der aus seiner fast dreißig jährigen Tätigkeit als Estrichleger Arthrose im Bereich der Kniegelenke (Gonarthrose) hat, gefällt.

Was eigentlich für Arbeitnehmer mit kniender Tätigkeit, die diese über Jahrzehnte hinweg ausführen, unausweichlich ist, hatte die Berufsgenossenschaft im vorliegenden Falle negiert. Der 1957 geborene Arbeitnehmer zog mit dieser Ablehnung vor das SG Heilbronn. Der Kläger bekam dort Recht, was mich sehr positiv aufhorchen lässt, ist dies, wie Eingangs bemerkt, eine Entscheidung gegen den Trend.

Die Berufsgenossenschaft wurde verurteilt, die Gonarthrose als Berufskrankheit anzuerkennen.

Das SG anerkannte, dass der Kläger in seinem Berufsleben mehr als 30.000 Stunden kniebelastend gearbeitet habe. Damit habe er, so das SG, die vom Verordnungsgeber vorgegebene Mindesteinwirkungsdauer seiner kniebelastenden Tätigkeit von 13.000 Stunden weit übertroffen.

Dieser berufliche Belastung gegenüber träten Übergewicht und die angeborene Fehlstellung der Kniegelenke als weitere Ursache für die Arthrose in den Hintergrund. Die Berufsgenossenschaften versuchen immer wieder, genetische Ursachen in den Vordergrund zu schieben, und oftmals bekommen sie mit dieser Argumentation Recht, was im vorliegenden Fall, Dank der Objektivität der Sozialrichter nicht geklappt hat.

Ich denke, dieses mutige Urteil wird seitens der Berufsgenossenschaft in die II. Instanz getragen. Dies ist sehr häufig der Fall; denn nach dem Motto: „Neues Spiel, neues Glück!“ oder nach dem Motto: „Auf hoher See und bei der Justiz bist Du in Gottes Hand!“, werden diese Schritte seitens der reicheren Partei, wenn sie erstinstanzlich unterliegt, gewagt.

Wir bleiben am all dran und werden zur gegebenen Zeit berichten.

Quelle: Pressemitteilung des SG Heilbronn vom 14.12.2011

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Eine Antwort zu POSITIVE ENTSCHEIDUNG DES SOZIALGERICHTES (SG) HEILBRONN! MUTIGE RICHTER ENTSCHEIDEN GEGEN DIE BERUFSGENOSSENSCHAFT! Urteil vom 14.12.2011 mit dem Az.: S 6 U 1145/09

  1. Bruderandi sagt:

    Berufsgenossenschaften sind ein Übel dieses Landes und dienen nur dazu, den Unternehmern mehr Geld aus der Tasche zu ziehen und das Leben schwer zu machen!

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