„CAUSA OHLEN“: Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Aachen gegen den Kassendieb Franz-Josef Ohlen ist heute hier eingetroffen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) können wir einmal wieder Aktuelles zur „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen) vermelden.

Wie postete es der Kassendieb Franz-Josef Ohlen auf seiner Facebookseite großmäulig am 27. September 2015 (mit allen Deutsch- und Rechtschreibefehlern zitiert):

„…Nochmals ja ich habe 2 die Eidesstattliche Versicherung abgegeben, und ja ich werde sie auch noch drittes mal oder vierte mal und wenn es sein muss auch noch zehnte mal abgeben Dieses werde ich betreiben solange rechtlich auf der sicheren Seite bin und oder einen Gesetzgeber dazu verurteilt…“

Anmerkung: 15 Fehler in 4 Zeilen!

Was dann später folgte, brachten wir in dem Artikel vom 07. März 2016 unter dem Titel „CAUSA OHLEN: Aktuelles zum Kassendieb Franz-Josef Ohlen!“ auf unsere Homepage.

 Diesen Artikel könnt Ihr komplett durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen: http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/03/07/causa-ohlen-aktuelles-zum-kassendieb-franz-josef-ohlen/ !

Nachstehend noch einmal die wesentlichen Auszüge aus diesem Artikel zur Erinnerung:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

…Scheinbar möchte Ohlen die Eidesstattliche Versicherung (Volksmund: „Offenbarungseid“) doch nicht 10 Mal abgeben, denn er hat gegen unseren Kostenfestsetzungsantrag beim Amtsgericht vom 10.12.2015 wie folgt handschriftlich interveniert (Mit allen Deutsch- und Rechtschreibefehlern übertragen!):

´Ohne Absender / Aachen den 29.12.2015

An das

Amtsgericht Aachen

Geschäftsstelle

Geschäftsnummer

906M1017/15

Bearbeiterin: Frau K….

Betrifft: Zwangsvollstreckungssache (Manfred Engelhart/Franz Ohlen

Sehr geehrte Damen und Herren

Sehr geehrte Frau K…. wie bereits Heute telefonisch besprochen lege ich Form und fristgrecht Widerspruch ein. Eine ausfürliche Begründung des Widerspruchs werde ich wie besprochen am 4.1.2016 mit Rechtsantragsstell Frau ? begründen

Mit freundlichen Grüßen

Franz-Josef Ohlen´

Dieser ´Widerspruch´ wurde uns mit dem nachstehenden Schreiben des Amtsgerichts zur Kenntnis gebracht:

´Amtsgericht (Briefkopf) / Datum 25. Februar 2016

Anschrift an RA

Zwangsvollstreckungssache

Manfred Engelhardt ./. Franz Ohlen

Ihr Zeichen…

Anrede

Zu Ihrem Kostenfestsetzungsantrag hat der Schuldner Widerspruch erhoben.

Mit Schreiben vom 11.02.2016 wurde er aufgefordert, diesen zu begründen.

Mit freundlichen Grüßen

Justizobersekretärin´

Was zeigt uns das als AK:

Der Dummschwätzer und Kassendieb Franz-Josef Ohlen hat wieder einmal bewiesen, wie er mit Dingen prahlt, die er dann nicht einhält. Der Prahlhans und Großmaul erklärte ja in seinem Posting vom 27. September 2015, dass er die Eidesstattliche Versicherung auch 10 Mal abgeben würde!

Jetzt ist unter Beweis gestellt, dass er der von uns beantragten dritten Zwangsvollstreckungssache bereits widerspricht, von schweige denn bereit ist, zehn ´Offenbarungseide´ zu leisten!

Der Widerspruch wird ihm nichts nutzen, denn wir bleiben beharrlich am Thema dran, bis Ohlen den letzten Cent seiner uns gegenüber verursachten Schadenssumme, die ein Resultat seines Kassendiebstahls ist, beglichen hat!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator- &  Dirk Momber –V.i.S.d.P.G.-“

Und nunmehr ist es zur Tatsache geworden! Das Amtsgericht hat wieder einen Kostenfestsetzungsbeschluss auf unseren Antrag hin gegen den Kassendieb erlassen.

Dieser lautet wie folgt:

„AMTSGERICHT AACHEN Aktenzeichen: 906 M 1017-15

KOSTENFESTSETZUNGSBESCHLUSS

In dem Zwangsvollstreckungsverfahren des Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen

Gläubiger

Verfahrensbevollmächtigter RA.: …………

Gegen

Den Franz Ohlen, Seffenter Weg 66, 52074 Aachen

Schuldner

Aufgrund des Vollstreckungsbescheides des Amtsgerichts Euskirchen vom 14.09.2011 Geschäftsnummer: 11-4605440-0-9 sind von dem Schuldner an Zwangsvollstreckungskosten gemäß § 788 ZPO für den Zeitraum vom 10.10.2011 bis zum 06.10.2015

                                                252, 40 EUR

                (i.B. zweihundertzweiundfünfzig 40/100 Euro)

nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.12.2015 und weitere 7, – EUR Zustellungsauslagen des Festsetzungsverfahrens nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.12.2015 an den Gläubiger zu erstatten.

Die Berechnung ist bereits übersandt. Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.

Rechtsmittel-/Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist

a) bei einer Beschwerdesumme von mehr als 200,00 EUR die sofortige Beschwerde (§§ 788 Abs. 2 S. 1, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG, 567 Abs. 1, 2 ZPO)

b) anderenfalls die befriste Erinnerung (§§ 788 Abs. 2 S. 1, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, 11 Abs. 2 RPflG)

zulässig.

Die Rechtsbehelfe sind binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle

a)Bei dem Amtsgericht Aachen (Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen) dessen Beschluss angefochten wird

oder

b)Bei dem Landgericht Aachen (Adalbertsteinweg 92, 52078 Aachen) als Beschwerdegericht

einzulegen.

Wenn der Streitwert 200,00 EUR oder weniger beträgt, kann das Rechtsmittel nur bei dem Amtsgericht eingelegt werden.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Aachen, 06.05.2016

Overhoff, Rechtspflegerin“

Das ist die FAKTENLAGE, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt kann der Kassendien sich überlegen, ob er die Restschuldsumme an uns zahlt, oder nicht?

Wir bleiben auf jeden Fall so lange dran, bis der letzte Cent an uns zurückerstattet worden ist. Ob das noch Jahre dauert oder nicht, wir lassen nicht locker, dessen kann der Kassendieb sich sicher sein!

Wir bleiben hart an der „CAUSA OHLEN“ dran und werden weiter dazu berichten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator- & Dirk Momber –V.i.S.d.P.G.-

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2 Antworten zu „CAUSA OHLEN“: Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Aachen gegen den Kassendieb Franz-Josef Ohlen ist heute hier eingetroffen!

  1. Klaus-Friedel Klär sagt:

    „Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gewerkschafterkreis in Aachen,
    kaum, dass ich kommentiert habe, muss ich es jetzt in Sachen Kassendieb Franz-Josef Ohlen wieder tun.
    Erst einmal Glückwunsch euch allen zu diesem weiteren Erfolg vor dem Amtsgericht. Jetzt ist Ohlen komplett blamiert, steht doch durch diesen erneuten Kostenfestsetzungsbeschluss fest, dass ihr ihn nach Rechtskraft vollstrecken könnt, was eine weitere Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung für den Kassendieb nach sich ziehen wird! Soweit ich das von hier überblicke, ist das dann das dritte Mal, dass Ohlen die Finger haben muss. Und wie ich euch als Gewerkschafterkreis einschätze, werdet ihr diesen Schritt vollziehen, was nicht mehr als konsequent ist. Ferner empfehle ich euch, diesen amtsgerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschluss zur Hintergrundinformation auch dem Oberlandesgericht Köln zuzustellen.
    Wer seinen Kollegen die Kasse als Kassierer unterschlägt, wie dieser Ohlen es getan hat und dann noch im Internet die Klappe aufreißt, der hat es nicht anders verdient!
    Aufgrund eures erneuten Erfolgs war es mir einfach ein Bedürfnis, auch an einem Sonntag zur Kommentarfeder zu greifen.
    In Solidarität
    Klaus-Friedel Klär“

  2. lenz christa sagt:

    Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
    die jüngste sonntägliche Kommentierung des Kollegen Klär wiegt für mich doppelt gut. In der von vorneherein klar zu verfolgenden „Kollegenkassenschinderhannesserei“ möchte ich als Kassenwartin des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises nun wieder die Erzwingung der Zahlung der Restschulsumme dieses Kassendiebes Franz-Josef Ohlen anregen. Zahlt er nicht, ist ihm der dritte „Offenbarungseid“ abzunehmen! Und wir lassen uns bestimmt nicht von irgendwelchen Jurist/Innen davon ab- oder gar aufhalten! Wir speisen keine Hungerlohnkassen, sondern ziehen konsequent unsere Bahn gegen Unrecht, zu dem ganz sicher auch der Kollegendiebstahl gehört! Ob das nun Richter/Innen, Staatsanwält/Innen oder gar Rechtsanwät/Innen passt oder nicht, wir verfahren dabei getreu dem Motto: Tue Recht und scheue Niemand!
    Mit kollegialen Grüßen Christa Lenz (AK-Mitglied u. AK-Kassenwartin)

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