„CAUSA OHLEN“: Der Kassendieb und Lügenbaron Franz-Josef Ohlen und seine Anwältin Ruth E. aus Aachen wurden beim LG-AC mit Ihrer Beschwerde abgewiesen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der aktuellste Beschluss des Landgerichts Aachen zur „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen).

Sicherlich ist Euch noch erinnerlich, dass der Kassendieb und Lügenbaron Franz-Josef Ohlen und seine Anwältin Ruth E. aus Aachen in sofortige die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 19. Februar 2016 gegangen sind.

Der Klick auf die nachstehenden Links blättert Euch die entsprechenden Beiträge noch einmal auf:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/03/24/causa-ohlen-der-kassendieb-franz-josef-ohlen-und-dessen-anwaeltin-ruth-e-sind-in-der-beschwerde-der-endlose-lauf-des-ohlen-vor-die-juristischen-pumpen-geht-weiter/

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/03/31/causa-ohlen-aktuelles-zum-beschwerdeverfahren-des-kassendiebes-franz-josef-ohlen-beim-lg-ac/ !

Soeben erreich uns der entsprechende Beschluss des Landgerichtes vom 07.04.16, der, wie kann es auch anders sein, für den rechtskräftig verurteilten Kassendieb und rechtskräftig wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt verurteilten Franz-Josef Ohlen negativ ausgefallen ist.

Somit ist Ohlen das 15. Mal vor die „Juristische Pumpe“ gelaufen.

Der wird niemals schlau und deswegen blamiert er sich mit seinen sinnlosen Anträgen auf Prozesskostenhilfe, die auf Kosten der Steuerzahler gehen, jetzt schon über den Zeitraum von 5 Jahren.

Hier nun der Beschluss des Landgerichts (8. Zivilkammer)

„Aktenzeichen: 8 O 470/15

Landgericht Aachen Beschluss in dem Rechtsstreit Ohlen gegen Engelhardt

Der sofortigen Beschwerde des Klägers vom 17.03.2016 gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 19.02.2016 wird nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Beschwerdegericht Oberlandesgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.

Gründe:

Die Einwände gegen den angefochtenen Beschluss sowohl im Beschwerdeschriftsatz vom 19.02.2016 als auch der erweiterten Begründung im Schriftsatz vom 04.04.2016 erscheinen der Kammer nach gewissenhafter Überprüfung des eigenen Standpunkts nicht durchgreifend, so dass der Beschwerde nicht abzuhelfen und sondern die Sache dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vorzulegen war. Dabei ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass die – im Schriftsatz vom 04.04.2016 nicht näher dargelegte – Behauptung, das Verfahren der StA Aachen 609 Js 1344/11 (= AG Aachen 447 Ds 1033/11) sei nach § 154 StPO eingestellt worden, offensichtlich unzutreffend ist. Nach Auskunft von Amtgericht und Staatsanwaltschaft hat es keine Einstellung nach § 154 StPO gegeben; vielmehr ist das Verfahren inzwischen (seit dem 01.07.2014) erledigt und weggelegt, nachdem die ausgeurteilte Geldstrafe vollständig bezahlt wurde und die Bezeichnung als ´Kassendieb´ und ´Lügenbaron´ somit auf einer zutreffende Tatsachengrundlage erfolgt ist.

Aachen, 07.04.2016

  1. Zivilkammer

Potthoff –Vorsitzende Richterin am Landgericht-

Keck –Richter am Landgericht-

Biermann –Richter am Landgericht-“

Jetzt folgt vor dem OLG-Köln die nächste Klatsche für den Kassendieb und seine Anwältin, die nicht genannt werden möchte!

Und ehe wir es vergessen: Ohlen hat bei lfd. Verfahren einen neuen Anwalt (Nummer 4) vor seinem „Justizkarren“ gespannt! 🙂 🙂 🙂

Wir bleiben am Thema dran und werden fortlaufend – wie bisher – umfassend und uneingeschränkt gemäß Artikel 5 Abs. 1 Grund Gesetz berichten.

Für den Ak Manni Engelhardt –Koordinator- & Dirk Momber –V.i.S.d.P.G.-

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