„CAUSA OHLEN“: Das Strafermittlungsverfahren gegen Franz-Josef Ohlen hat das Az.: 902 Js 1317/15!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) teilen wir Euch mit, dass der Dieb unseres seinerzeitigen Kassenbestandes, der wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt gegen uns rechtskräftig verurteilte Franz-Josef Ohlen, dem drei Mal der Offenbarungseid abgenommen wurde, sein sinnloses „Sammeln von Freunden“ auf der Facebookseite des Unterzeichners, fortsetzt.

Sein paranoides Tun führt dazu, dass immer mehr Menschen zum einen die FCEBOOKFREUNDSCHAFT mit dem Unterzeichner anzeigen und andere wiederum mitteilen, dass Franz-Josef Ohlen immer wieder seine Freundschaftsanfrage an sie richtet. So teilt z.B. Gerald Radermacher mit, dass Ohlen ihm wieder eine Freundschaftsanfrage geschickt hätte.

Der Typ läuft sicherlich gerne gegen eine Betonwand. Da schauen wir doch amüsiert zu.

Heute erreicht uns das Schreiben der Staatsanwaltschaft Aachen vom 13.11.2015 (Aktenzeichen: 902 Js 1317/15), worin diese mitteilt, dass aufgrund unserer Anzeige vom 09.11.2015 wegen des Tatvorwurfs der falschen Versicherung an Eides Statt gegen Ohlen ermittelt wird.

Den Ausgang dieses Verfahrens warten wir getrost ab!

Ebenso erreicht den Unterzeichner ein Schreiben der Rechtsanwältin des Ohlen, der jetzt schon die dritte Anwaltskanzlei benutzt, um rechtlichen Erfolg zu bekommen!

Anstatt direkt einen Antrag auf PKH zu stellen oder direkt eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, möchte diese von uns eine Unterlassungserklärung haben.

Da können wir nur darüber lachen! Ohlen ruft seit Jahren in den Wald hinein und versucht nun das Echo abzustellen.

Er ist und bleibt ein Dieb, ein Prahlhans, ein Blender, ein Großmaul etc. pp.!

Wie schreibt seine Anwältin, die übrigens wie seinerzeit der Anwalt Duncker nicht genannt werden will (noch nicht) u.a.:

„…es in Zukunft zu unterlassen, meinen Mandanten auf der Homepage Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen, in den sozialen Medien, sei es bei Facebook u.a. als Dieb, Prahlhans, Großmaul und Lügenbaron zu bezeichnen…“

Wer, wie der Ohlen es von Anfang an gemacht hat, angreift, der muss auch mit einem Gegenschlag rechnen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.95 – 1 Ss 69/94 – juris)

Nach der „Kanzlei Am Dom“ und der „Kanzlei Duncker“ ist das jetzt die dritte Kanzlei die Ohlen mandatiert hat!?

Die ausführende Rechtsanwältin nennen wir ab sofort: „Die Frau, die nicht genannt werden will!“

Wir sehen der gerichtlichen Auseinandersetzung – wieder ohne eigenen Anwalt – mit großem Interesse entgegen.

Auch diesen Artikel posten wir selbstverständlich in die „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen/)

Über den Fortgang der Angelegenheit werden wir selbstverständlich – wie bisher – berichten!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Share
Dieser Beitrag wurde unter Causa Ohlen veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert