„CAUSA OHLEN“: Das „Juristische Tollhaus“ scheint den „Wink mit dem Laternenmast“ verstanden zu haben! Das LG. – AC. nennt „Ross und Reiter“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir wieder etwas Aktuelles zur „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) zu vermelden.

Wie Ihr Euch sicherlich noch bestens erinnern könnt, hatten wir ja mit Schreiben vom 12. Januar 2015, welches im Artikel zur Sache vom 13. Januar 2015 enthalten ist (http://ak-gewerkschafter.com/2015/01/13/causa-ohlen-das-landgericht-aachen-wurde-unter-fristensetzung-an-die-nennung-der-kammer-und-des-richters-erinnert/), das Landgericht Aachen an die Beantwortung unseres Schreibens vom 18.12.2014 erinnert. Dabei hatten wir verlängerte Beantwortungsfrist bis maximal Montag, den 19. Januar 2015, gesetzt. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine zufriedenstellende Antwort erfolgt sein, würde das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Angelegenheit kontaktiert.

Das Schreiben vom 18.12.2014 bezog sich ja bekanntermaßen darauf, dass das Landgericht Aachen weder die Kammer, noch den vorsitzenden Richter in seiner Ladung zur Berufungsverhandlung genannt hatte.

Dieses Schreiben vom 18.12.2014 hatten wir im Artikel vom 21.12.2014 zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme veröffentlicht. Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf diesen Artikel:

http://ak-gewerkschafter.com/2014/12/21/causa-ohlen-landgericht-setzt-termin-der-erst-maerz-2015-sein-soll-und-nennt-weder-vorsitzenden-richter-noch-die-zustaendige-kammer/ !

Den „Wink mit dem Laternenmast“ scheint das „Juristische Tollhaus“ verstanden zu haben.

Bereits am 16. Januar 2015 ging hier die Antwort mit Schreiben vom 10. Januar 2015 (einem Samstag!? 🙂 ) ein. Das Datum des Poststempels weist jedoch unzweifelhaft den 15. Januar 2015 aus!

Der vorsitzende Richter heißt B ü l t e.

Die Schöffen sind zwei Frauen, deren Namen uns jetzt bekannt sind und die wir ebenfalls zur gegebenen Zeit veröffentlichen werden!

Bei der zuständigen Strafkammer, so die Mitteilung, soll es sich um die 3. Kleine Strafkammer handeln.

Jetzt können wir rechtzeitig die entsprechenden entlastenden Beweisanträge stellen.

Unsere Veranstaltung vor dem Justizgebäude ist bereits beschlossen und wird jetzt beantragt. Sie wird am 19. März 2015, 08.15 Uhr, auf der Treppe des alten Justizgebäudes, Adalbertsteinweg 90, 52070 AC. stattfinden.

Betitelt wird diese Veranstaltung wie folgt: „GEGEN JUSTIZWILLKÜR! & GEGEN EIN JURISTISCHES TOLLHAUS IN DER BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND!“

Dort wird sowohl die komplette „CAUSA OHLEN“, besonders die Unterschlagung unseres seinerzeitigen, kompletten Kassenbestandes durch unseren Ex-Kassenwart Franz Josef Ohlen, als auch die Fülle der durch diesen und seinem Advokaten Elmar D. aus AC. (Der Mann, der nicht genannt werden will!) bis dato vergeblich angestrengten Zivilprozesse und die lfd. Strafprozesse öffentlich dargestellt. Vor allen Dingen aber werden wir die Rolle, die die Justiz darin spielt, akzentuieren! Norbert Blüm wird seine helle Freude haben!

Wir rufen Euch heute schon zur Teilnahme auf. Sobald der Antrag an die Polizeibehörde fixiert ist, werden wir auch diesen auf unsere Homepage posten.

Für den AK Manni Engelhardt – Koordinator –

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