Causa Ohlen: Beschluss des Amtsgerichtes Aachen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachstehend wieder Aktuelles zum Causa Ohlen. Wie versprochen, posten wir nun den kompletten Beschluss des Amtsgerichtes Aachen in Sachen „OHLEN“, der soeben beim Unterzeichner eingegangen ist!

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Der Herr Ohlen hat glasklar seinen Prozesskostenhilfeantrag abgelehnt bekommen, wie unschwer festgestellt werden kann! Die Namen der Menschen, die im Beschluss enthalten sind (außer die Namen der Beteiligten und der Richterin) haben wir aus Datenschutzgründen eingeschwärzt.

Wir kommentieren die Sache nicht weiter, sondern jede/jeder kann ja selbst lesen, weshalb Ohlen verloren hat.

Fortlaufend werden wir weiter über den Fall berichten.
Für den AK
Manni Engelhardt -Koordinator-

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6 Antworten zu Causa Ohlen: Beschluss des Amtsgerichtes Aachen

  1. Alex sagt:

    Liebe Freunde,

    zu gerne hätte ich den Gerichtstermin mit Mannis Auftritt in Sachen Ohlen erlebt. Ich hatte mir schon frei genommen. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte das Ganze als Komödie verfilmt werde.

    Zur Person Ohlen will ich mich nicht äußern, dazu wurde genug gesagt.

    Was mich aber wundert, ist seine Rechtsberatung durch die „Kanzlei am Dom“, hier Rechtsanwalt Hinze.

    Manni hatte das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens gegen Ohlen angegeben. Warum hat Ohlens Rechtsbeistand nicht einfach mal bei der Staatsanwaltschaft angerufen? Zum Schutz seines eigenen Mandanten.

    Warum hat sein Rechtsanwalt nicht einfach mal bei der zuständigen Gerichtsvollzieherin nachgefragt, ob sein Mandant nicht doch einen Offenbarungseid abgelegt hat? Zum Schutz seines eigenen Mandanten.

    Spätestens im Schriftsatz an das Gericht hätte Ihm auffallen müssen, dass sein Mandant sich bezüglich des OE widerspricht. Warum hat er dennoch Klage erhoben?

    Selbst mir als juristischen (fast) Laien war klar, dass mit diesen Schriftsätzen ein solches Verfahren kaum zu gewinnen war. Die Richterin hat das Ansinnen ja auch so glasklar verworfen, dass sich für mich die Frage stellt, in wieweit Ohlens Rechtsanwalt die notwendige Sorgfaltspflicht gegenüber seinem Mandanten wahrgenommen hat?

    • Werner Scheller sagt:

      Was soll man dazu noch sagen? Laut Kanzleihomepage ist Herr Rechtsanwalt Hinze von der Kanzlei am Dom in der Kleinmarschierstrasse 66/68 erst seit 2011 Anwalt.

      Und wenn man sich die Anwaltsdichte in Aachen anschaut weiss man, dass die sich ziemlich strecken müssen, um Umsatz zu machen.

      Als Mandanten nehmen viele Anwälte in Aachen heutzutage alles, was nicht bei drei auf den Bäumen ist. Dann werden Drohbriefe geschrieben (Nebelkerzen geworfen) — alles in der Hoffnung, dass er Gegner sofort einknickt und eine Unterlassungserklärung unterschreibt. Und wenn dann die Prozesskostenhilfe des Antragstellers versagt wird, geben sie recht schnell auf.

      Aber zurück zum ersten Satz: Das war ein Fehler, den man als Anwalt vermeiden sollte. Und vermeiden kann.

  2. Wikipedia sagt unter http://de.wikipedia.org/wiki/Anwaltshaftung und dann der Unterpunkt Pflichtverletzungen:

    Die Ermittlung des Sachverhalts ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Anwalts.

    Aber dann:

    Allerdings besteht eine Informationsbeschaffungspflicht des Anwalts. Er muss daher mittels geeigneter Fragestellung den Sachverhalt für die Prüfung der Rechtslage aufbereiten. Wenn sich Widersprüche in der Darstellung des Sachverhalts oder im Vergleich zu schriftlichen Unterlagen etc. ergeben, muss der Rechtsanwalt versuchen, den Sachverhalt weiter aufzuklären. Sodann muss der Rechtsanwalt den Mandanten umfassend und erschöpfend rechtlich informieren. Die Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und der höchstricherlichen Rechtsprechung ist Pflicht. Der Rechtsanwalt muss analysieren, ob und wie das gewünschte Ziel seines Mandanten erreichbar ist. Vor voraussehbaren und vermeidbaren Nachteilen hat der Rechtsanwalt den Mandanten zu bewahren. Der Rechtsanwalt hat den sichersten Weg zu gehen, es sei denn, der Mandant möchte bewusst ein bestimmtes Risiko eingehen. Dies wird der Anwalt zu dokumentieren haben.

    Hier lesen ja viele Anwälte mit. Stimmt das so?

  3. Andy sagt:

    Der letzte Absatz ist wichtig: Wir Anwälte dokumentieren und belehren den Mandanten. Und zwar mündlich oder – was selten in solchen Schnickschnack-Verfahren passiert – der Mandant zeichnet ein Memo.

    Aber nach der Lektüre über diese ‚Causa‘ (das Wort benutzt doch niemand mehr) glaube ich nicht, daß der Mandant von meinem geehrten Kollegen überhaupt richtig begriffen hat, was er da macht.

    • Verstehe ich das richtig: Auch wenn der Mandant einen IQ von einem Brötchen ohne Butter hat, muss der Anwalt ihn komplett über alle möglichen ‚Nachteile‘ seiner Klage informieren? Und wie weiss er, dass es beim Mandanten angekommen ist?

  4. Pingback: Brandaktuelles zur Causa Ohlen | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen

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