„CAUSA MOMBER“: Wem das LSG/NRW keine Wahl lässt, dem bleibt nur noch die Qual!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wieder ist Bewegung in die „CUSA MOMBER“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-momber/) gekommen.

Der 13. Senat des Landessozialgerichtes NRW (LSG/NRW) hat sich erneut bei unserem Kollegen Dirk Momber und dessen Rechtsanwalt gemeldet.

Wer aber jetzt glaubt, dass es sich hierbei um eine für Kollegen Momber positive Fortsetzung der Angelegenheit handeln würde, irrt gewaltig.

Dirk Momber soll jetzt erneut durch die „Tretmühlen“ von Gutachtern und Gutachterinnen geschickt werden, weil sein allergrößtes Handikap, nämlich seine Porphyrie, die zuletzt noch nach einem aktuellen Schub von Herrn Prof. Dr. med. M. G. im Marienhospital Aachenausdrücklich attestiert worden ist, nicht anerkannt wird.

Unter andrem schrieb der Prof. D. med. M. G. mit Schreiben vom 12.05.2014 (Liegt dem Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis –AK- vor!) an den 13. Senat des LSG/NRW auf dessen Anforderung:

„… Zu 1.: Bei Herrn Dirk Momber liegt zweifelsfrei eine Porphyrie vor, und zwar mit der klinischen Ausbildung einer Porphyria acuta intermittens…“ Und an anderer Stelle dieses Schreibens: „… Zu 3.: Aus meiner Sicht besteht kein Zweifel an der Richtigkeit der gestellten Diagnose, die Krankheit liegt bei Herrn Momber in der klassischen Ausprägung vor, die Entwicklung dieser Erkrankung in den von mir überblickten 7 Jahren entspricht dem klassischen Verlauf dieser Erkrankung…“

Dies mag deutlich machen, wie es diesbezüglich um unseren Kollegen steht. Wie es aber psychisch auf Dirk Momber wirkt, kann mit Worten nicht beschrieben werden. Wir haben es seinerzeit unter dem Titel „Dirk Momber – Eine geschundene Seele schreit auf!“ in die „CAUSA MOMBER“ gepostet.

Heute nun wollen wir den jüngsten Schriftsatz des Anwaltes des Kollegen an den 13. Senat des LSG/NRW nachstehend veröffentlichen, damit Ihr alle auch dezidiert wisst, was in bei der Justiz in dieser „Bananenrepublik Deutschland“ so alles möglich ist:

„Anschrift Rechtsanwalt als Absender

Landessozialgericht NRW

Postfach 102443

45024 Essen                                                                                     Datum: 12.06.2014

 

X310/11H

Az.: L 13 SB 135/10 Durk Momber ./. StädteRegion Aachen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorgenannter Angelegenheit erachtet das Gericht es leider als nicht zielführend, wenn das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 05.07.2013, das widerspiegelt, was der Sachverständige Dr. Sch. in seiner zweiten Einvernahme bezüglich der akuten intermittierenden Porphyrie ausgeführt hat. Herr Dr. Sch. hatte dargelegt, dass das Gutachten des Prof. Dr. St. fehlerhaft ist und der Kläger an einer Porphyrie leidet.

Sofern das Gericht sich hieran nicht mehr zu erinnern vermag, mag Herr Dr. Sch. hierzu nochmals vernommen werden. Die damals im Saal anwesenden Zeugen sind auch bereit, entsprechende eidesstattliche Versicherungen abzugeben.

Die Fehlerhaftigkeit wird auch untermauert durch die vom Gericht eingeholte Auskunft des Herrn Prof. Dr. med. M. G. vom 12.05.2014 bezüglich der Porphyrie,

Inwiefern hieran jetzt noch ernstlich Zweifel bestehen können, ist für den Kläger nicht nachvollziehbar.

Herr Momber hat leider das Gefühl, dass das Ziel, das das Gericht durch seine Zielführung erreichen will, nicht in Übereinstimmung mit der Wahrheitsfindung steht.

Untermauert wird dieses Gefühl dadurch, dass unablässig an einem nachweislich fehlerhaften Gutachten des Herrn Prof. Dr. St. festgehalten werden soll.

Herr Momber drängt weiterhin auf eine diesbezügliche Korrektur des Protokolls.

Ebenfalls sieht Herr Momber die Erstellung eines Gutachtens auf Basis des fehlerhaften St.-Gutachtens und der darauf basierenden Folgegutachten, die die Grundlage des vorliegenden Rechtsstreits darstellen, als nicht zielführend an.

Da trotz des diesseitigen, gebetsmühlenartigen Vorbringens hinsichtlich des fehlerhaften Gutachtens des Prof. Dr. St. offensichtlich keine Bereitschaft besteht, das nachweislich fehlerhaften Gutachten und die hierdurch fehlerhaften Folgegutachten bei einer neuerlichen Begutachtung außer Acht zu lassen, geht Herr Momber davon aus, dass man ihm das rechtliche Gehör verweigert.

Daher sieht er sich in seinen Grundrechten verletzt, so dass er erwägt, die Sachlage durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Diese ganze für alle Beteiligten missliche Situation könnte man entspannen, wenn man das nachweislich fehlerhafte Gutachten des Herrn Prof. Dr. St. der den Kläger weder persönlich untersucht hat noch eigene labordiagnostische Untersuchungen durchgeführt hat, in seiner Gänze samt Folgegutachten aus dem Verfahren heraus nähme.

Eine zielführende Begutachtung nach § 106 SGG sollte dann anhand der vorliegenden Rentenversicherungs- Gutachten und der medizinischen Befundungen der behandelnden Ärzte und Krankenhäuser erfolgen.

Da das ganze Vorgehen des Gerichts für Herrn Momber und seine Unterstützer

( Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) www.ak-gewerkschafter.de und www.ak-gewerkschafter-aachen.de/category/causa-momber/ ) nicht mehr

nachvollziehbar ist, wird zur Zeit die Möglichkeit der Berichterstattung über die Massenmedien geprüft.

Stress ist ein Porphyrieauslöser; daher würde der Kläger eine friedvolle Lösung

Eine stationäre Begutachtung zum Zwecke der Bestätigung von fehlerhaften Vordergutachten wird er sicherlich nur unter Einbeziehung der Massenmedien über sich ergehen lassen.

Ebenfalls musste Herr Momber bei der Internetrecherche zu den vom Gericht benannten Gutachtern feststellen, dass deren Ruf laut Internet leider eher von zweifelhafter Natur ist.

So ist auch zu berücksichtigen, dass ein Silikose / Stralenschutz-Spezialist

(Prof.Dr. med. K.) kein Experte für Stoffwechselkrankheiten und im Besonderen für Porphyrien ist.

Desweiteren wurde dem Kläger in der Sitzung vom 05.07.2013 durch den Vorsitzenden Richter angeboten, sich die Einrichtung zur Begutachtung selber auszusuchen, leider ging auch dies im Protokoll verloren. Anwesende können sich aber noch daran erinnern.

Abschließend sei der Hinweis gestattet, dass in der Beweisanordnung vom 16.05.2014 auf Fragen verwiesen wird, diese jedoch weder in der Beweisanordnung noch sonst angegeben werden.

Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt“

Wir denken, dass wir uns an dieser Stelle jeglichen weiteren Kommentar ersparen können. Wir versprechen allerding, dass wir ganz scharf an der Sache dranbleiben werden. Dies bedeutet auch im Klartext, dass wir fortlaufend zur „CAUSA MOMBER“ berichten werden.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Share
Dieser Beitrag wurde unter Causa Momber veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu „CAUSA MOMBER“: Wem das LSG/NRW keine Wahl lässt, dem bleibt nur noch die Qual!

  1. Pingback: GRAUSAM GEHT ES IN DER “CAUSA MOMBER” WEITER! ABER DIRK MOMBER GIBT NICHT AUF! | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert