„CAUSA MOMBER“: Dirk Momber meint: „Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird das ´Warten auf Godot´ für mich ein Ende haben!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Dirk Momber (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dirk+momber) hat zu unserem Beitrag vom 18. Februar unter dem Titel „CAUSA MOMBER: Die aktuelle Entwicklung mutet an Samuel Beketts Warten auf Godot!“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/02/18/causa-momber-die-aktuelle-entwicklung-mutet-an-samuel-becketts-warten-auf-gogot/) kommentiert.

Diesen Kommentar haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme direkt auf unsere Homepage und in die „CAUSA MOMBER“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-momber/) gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

http://www.strassburg.eu/sites/default/files/images/europ%C3%A4ischer_gerichtshof_strassburg_0.JPG

(Foto aus: http://www.strassburg.eu/sites/default/files/images/europ%C3%A4ischer_gerichtshof_strassburg_0.JPG)

Dirk Momber meint:

„Mit allen Mitteln versucht der 13.Senat des LSG-NRW in meiner Sache keine Aussage zu treffen zu der Fehler Behaftung der durch die BG Akte entstandenen Gutachten (fehlende Beweise /Verstöße gegen die Versorgungsmedizinische -Verordnung).

Durch ständig neue Winkelzüge und das Nichtwürdigen des schriftlichen Vortrags meines Rechtsanwaltes versucht man mich in einem nicht enden wollenden Prozess zu binden.

Obwohl ich diese Verstöße gegen meine verfassungsmäßigen Rechte beim Bundesverfassungsgericht schon mit drei Beschwerde-Eingaben angeprangert habe, hält dieses Bundesverfassungsgericht sich auf den § 93 beziehend, dem 13. Senat des LSG -NRW den Rücken frei.

Im Lichte dessen betrachtet, muss sich der mündige Bürger fragen, ob der § 93

Bundesverfassungsgerichts-Gesetz nicht jedem Bundesbürger seine Menschenrechte und vor allen Dingen die Menschenwürde aberkennt?

„Warten auf Godot“: Da die Porphyrie, unter der ich leide, durch Stress ausgelöst wird, und die Sozialgerichtsbarkeit mich seit 17 Jahren in einer vom Dauer-Stress gekennzeichneten Lebenssituation hält, die sicher zu mehr als 40 Intensiv-medizinischen-Krankenhausaufenthalten geführt haben, ist hier wohl der Tatbestand der Folter erfüllt!?

Sollte es beim 13. Senat des LSG- NRW keine Entscheidung geben, die meinen tatsächlichen Gesundheitszustand berücksichtigt und nicht auf dem BG Lügengebilde basiert, werde ich das Vorgehen der bundesdeutschen Justiz inklusive § 93 BvfgG durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte per Eingabe prüfen lassen!

Das ´Warten auf Godot´ hat dann für mich mit Sicherheit ein Ende!

Dirk Momber –AK-Mitglied-„

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