Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hatten wir sehr breit über die Sozialangelegenheit der verstorbenen Mutter des unterzeichnenden AK-Koordinators berichtet, die Ihr durch das Anklicken der nachstehenden Links auf- und in das Gedächtnis zurückrufen könnt:
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=etschenberg
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dr.+wei%C3%9Fling-schregel
http://www.ak-gewerkschafter.de/category/lsg-essen/
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=tr%C3%BCmmerfrauen !
Unseren jüngsten Beitrag zum Thema vom 01.03.2016 könnt Ihr direkt durch das Anklicken des nachstehenden Links aufrufen:
Am 30. April 2016 erreichte uns dann die Mitteilung des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Aktenzeichen: 1 BvR 453/16, die durch die Richter Kirchhoff (Senatsvorsitzender)
und den Richtern Eichenberger und Britz unterzeichnet ist, darüber, dass die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird. Und wie kann es anders sein: „Von einer Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG wird abgesehen.“
Diese Entscheidung wurde einstimmig getroffen!
Dies werten wir als ein einstimmiges „Dankeschön“ der „Bananenrepublik Deutschland“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) gegenüber ihren Trümmerfrauen!
Alle die pflegebedürftig werden und auf ein Pflegeheim angewiesen sind, werden bis auf das Hemd (2600, — Euro) ausgezogen! Ihnen nimmt man das gesamte Vermögen! Und wenn sie keinen Bestattungsvorsorgevertrag – weshalb auch immer – abschließen konnten, und wenn keine Kinder oder Angehörigen da sind, die Kosten aufwenden können, werden sie von diesen 2600, — Euro menschenunwürdig bestattet werden!
Die Frage in dieser Republik danach, wo die Menschenwürde anfängt und/oder wo die Menschenwürde aufhört, scheut das Bundesverfassungsgericht offensichtlich zu beantworten!
Wir werden prüfen, ob wir diese Frage letztendlich doch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Überprüfung vorlegen sollen. Vor allen Dingen aber sollte dann, wenn wir uns dafür entscheiden würden, die Frage nach der Nichtbegründung (§§ 93a und 93b BVerfGG) und ihre Konformität mit der Charta für Menschenrechte (http://www.eu-info.de/europa/EU-Charta-Grundrechte/) abgeklärt werden.
Unser vorläufiges Fazit zu diesem Desaster kann hier in Bezug auf die in den Pflegeheimen noch lebenden Trümmerfrauen
(Foto aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Tr%C3%BCmmerfrau)
und anderen verdienten alten Menschen nur lauten:
ARMES DEUTSCHLAND!
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator- & Dirk Momber –V.i.S.d.P.G.-