BBU & NGL informieren! Am 26.09.17 wird die „Netzwerk Gegen Lärm“ – Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) über Udo Buchholz (http://www.ak-geewerkschafter.de/?s=udo+buchholz) dem Pressesprecher des BBU (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu) eine gemeinsame Pressemitteilung von BBU und NGL.

Darin wird die Netzwerk Gegen Lärm-Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die am 26. September 2017 verhandelt wird, thematisiert.

Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

https://i2.wp.com/levmussleben.eu/wp-content/uploads/2016/09/RZ_BBU_LOGO_4C1.jpg?resize=350%2C200http://www.schattenblick.de/infopool/umwelt/fakten/ufave597/ufave597_p1340981.jpg

(Rechtes Foto aus http://www.schattenblick.de/infopool/umwelt/fakten/ufave597.html)

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BBU- und NGL – Pressemitteilung vom 22.09.17

NGL-Klage: Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt ab dem 26.
September 2017

(Bonn, Leverkusen, Berlin, 22.09.2017) Der Verein „Netzwerk gegen Lärm,
Feinstaub und andere schädliche Immissionen e.V.“ (NGL) aus Leverkusen
und sein Dachverband, der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
(BBU), weisen gemeinsam auf einen wichtigen Gerichtstermin hin: Am 26.
September 2017 beginnt am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach
langer Vorarbeit die Verhandlung zur Klage der Bürgerinitiative NGL
gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln (Land
NRW) zum Bauabschnitt 1 „Komplettneubau von einer sechs- zu einer
12spurigen A1-Rheinbrücke und nachfolgend achtspurigen Straßenhochlage
in Leverkusen“ durch die Landesbehörde Straßen-NRW statt.

Bei dieser geplanten „Vorzugsvariante“ von Land und Bund wird neben
einer daraus resultierend unzumutbaren, nochmals überhöhten
Schadstoffbelastung (Feinstaub und NOx) am Verkehrshotspot Leverkusen
zudem in die größte gemischte Giftmülldeponie Europas (BAYER AG), die
Altlast Dhünnaue eingegriffen werden müssen. Das NGL und der BBU
bezeichnen diesen Eingriff in die Altlast als ein völlig
unkalkulierbares Risiko für Anwohner/innen und alle passierenden
Verkehrsteilnehmer/innen, das unbedingt verhindert werden muss.

Nach Angaben des NGL ist dieses Verkehrsbauprojekt kein lokales oder
regionales, sondern ein Vorhaben mit bundesweiter Bedeutung;
bautechnisch unter Beachtung des in Leverkusen stark frequentierten
Verkehrswegenetzes aus drei Autobahnen und zwei AB-Kreuzen sowie im
Sinne von baulicher Emissionsregulierung. Nur so kann zudem ein
angestrebter Luftreinhalteplan erst möglich gemacht werden. Außerdem
werden bei Umsetzung derzeitiger Pläne der Entscheider in Land und Bund
mit dadurch bedingtem Risiko eines Eingriffs in die Altlast alle
Steuerzahler erneut mit einem unkalkulierbaren Betrag belastet. Machbare
Alternativen könnten ein beispielhaft umweltachtendes Infrastrukturmodell
für diese Republik für nachfolgende Generationen sein. Der Verein NGL
mit anerkanntem Verbandstatus erinnert konsequent an das Grundgesetz
Art. 2, Absatz 2 mit dem zugesicherten Recht auf körperliche
Unversehrtheit eines Jeden und fordert demnach auch „Kein Eingriff in
die Deponie!“

Zum Klageverfahren des NGL erklärt Elke Fischer: „Laufende Kosten für
Gutachten, Rechtsanwalt und Gerichtskosten werden ausschließlich durch
Spenden und aus eigenen Mitteln aufgebracht. Die Gegenseite zwingt mit
ständigen „Ergänzungen zum Planfeststellungsbeschluss“ immer wieder zu
Repliken unsererseits, verbunden mit entsprechend zusätzlichen Kosten.
Das bisher eingegangene Spendenaufkommen wird daher leider nicht
ausreichen, um den Prozess in Leipzig komplett über eine breite Basis
finanzieren zu können. Unser Appell richtet sich hiermit bundesweit an
alle, denen an einer nachhaltigen, umwelt- und menschenachtenden
Umsetzung einer infrastrukturellen Ausbaumaßnahme für eine lebenswerte
Zukunft etlicher nachfolgender Generationen gelegen ist: Unterstützen
Sie das NGL, bitte möglichst auch mit einer zweckgebundenen Spende zur
Deckung der finanziellen Belastungen bei dieser bundesweit
beispielhaften Klage mit einmaliger Chance – jeder Euro hilft. Danke an
alle Spender und an diejenigen, die uns als verantwortlich klagende
Bürgerinitiative aktiv und unabhängig unterstützen!“

Alle Informationen zum Prozess unter www.nglev.de und gerne persönlich
bei Elke Fischer elkefischer07@web.de. Spendenkonto: Volksbank Rhein-Wupper eG,
Netzwerk gegen Lärm e.V., IBAN: DE 62 3756 0092 1800 8190 12

Engagement unterstützen

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://bbu-online.de,telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse
lautethttps://www.facebook.com/BBU72/. Postanschrift: BBU,
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

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