Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser Gewerjkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Christa Lenz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=christa+lenz) hat einen Kommentar zum Beitrag „Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jüngst den verkaufsoffenen Sonntag gestoppt!“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/2017/03/22/auch-das-verwaltungsgericht-duesseldorf-hat-juengst-den-verkaufsoffenen-sonntag-gestopp/) verfasst.
Diesen haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Christa Lenz meint:
Hallo Manfred , hallo liebe Kolledinnen und Kollegen,
es ist das erste Mal, dass ich unwidersprochen ein Urteil in der „Bananenrepublik Deutschland“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=banenenrepublik+deutschland) zur Kenntnis nehme und akzeptiere! Wie steht es schon im Alten Testament geschrieben: „Und am siebenten Tag ruhte er!“ Als überzeugte Biolandwirtin kann ich es leider nicht immer praktizieren, denn die Tiere brauchen auch an Sonn- und Feiertagen schon etwas zum Fressen (Hunger) und zum Trinken (Durst). Aber auch wetterabhängige Erntearbeiten zwingen mich manchmal dazu, auch am Sonntag arbeiten zu müssen! Ich stehe allerdings nicht in einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis, so dass ich die Restarbeiten, die erheblich sind, auch an Werktagen erledigen kann!
Lohnabhängige werden aber oftmals gezwungen, Arbeiten, die sich allesamt an Werktagen erledigen lassen würden, an Sonntagen zu verrichten. Da geht es, wie bekannt, nur um den blanken Profit der Unternehmer!
Das ist ein glatter TABU-BRUCH, der einen Aufschrei der Entrüstung entzünden müsste!
Mit kollegialen Grüßen
Christa Lenz (AK-Mitglied)