Auch die GdP-NRW fordert die Abschaffung der starren Mindestgrößen bei Bewerber/Innen für den Polizeidienst!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

positiv haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) registriert, dass die Gewerkschaft der Polizei in NRW (GdP) sich mit Pressemitteilung vom 08. August 2017 für die Abschaffung der starren Mindestgrößen stark gemacht hat.

                                        https://pbs.twimg.com/profile_images/846281110162231296/OwOt4Yy7.jpg

Die GdP (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/tarifpolitik/gdp/) hat folgende Presemitteilung auf ihrer Homepage in NRW online gestellt:

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

GdP fordert Abschaffung der starren Mindestgrößen

https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/res/F959EC1C606209BEC1258176004CF42A/$file/08082017_Abschaffung_der_Mindestgroessen_std.jpg

Foto: Sven Vüllers/GdP

Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei NRW (GdP) fordert nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf eine Abschaffung der starren Mindestgrößen für den Zugang zur Polizeiausbildung. „Natürlich kommt es im Polizeiberuf auch auf die körperliche Durchsetzungsfähigkeit an“, so GdP-Vorsitzender Arnold Plickert, „die hängt aber doch nicht alleine davon ab, ob Bewerberinnen oder Bewerber wenige Zentimeter größer oder kleiner sind.“

Die GdP fordert deshalb, dass Bewerberinnen und Bewerber die Chancen bekommen müssen, zu beweisen, dass sie die für den Polizeiberuf notwendige körperliche Durchsetzungskraft besitzen. Plickert: „Die Körpergröße kann nur ein erster Orientierungswert sein. Bewerberinnen und Bewerber, die kleiner sind könnten dann, wie etwa heute schon in Bayern durch einen sportlichen Vortest ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen.“

Als ebenfalls nicht hinnehmbar kritisiert die GdP auch den föderalen Flickenteppich bei der geforderten Mindestgröße. Sie schwankt je nach Bundesland zwischen 1,60 und 1,68 Meter. „Wir müssen hier wieder zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen“, so der GdP-Vorsitzende.

Eine mögliche Überprfung des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch das Oberverwaltungsgericht NRW wird nach Auffassung der GdP zu keinem anderen Ergebnis führen. Pickert: „Wir sollten unsere Energie jetzt darauf richten, duie Zusatzvoraussetzungen in NRW zu überarbeiten um eine klare Ausgangslage für Bewerberinnen und Bewerber zu schaffen.“

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Durch den Klick auf den hierstehenden Link könnt Ihr den Beitrag online aufrufen:

https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/DE_GdP-fordert-Abschaffung-der-starren-Mindestgroessen?open&ccm=000 !

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt zu der Online-Berichterstattung über das Verwaltungsgerichtsurteil in der RHEINISCHEN POST:

http://www.rp-online.de/nrw/panorama/verwaltungsgericht-duesseldorf-polizei-darf-bewerberin-nicht-wegen-groesse-ablehnen-aid-1.6998854

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/dillmann-klage-104~_v-gseapremiumxl.jpg

(Foto von dpa.mg vge aus der RP-Online zeigt die Klägerin Johanna Fee Dillmann.)

Wir bleiben am Thema dran und werden über den Fortgang der Angelegenheit berichten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

Share
Dieser Beitrag wurde unter GdP veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert