Auch die Gastronomie wird durch die CORONA-HYSTERIE in die Verzweiflung getrieben! Wirtin Stephanie Pötters-Singh wehrt sich mutig dagegen und kontaktiert mit einem OFFENEN BRIEF auch den STAWAG-Vorstand! Jetzt geht es in die II. Runde!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) möchten wir heute unseren Beitrag vom 13. April 2021 („Auch die Gastronomie wird durch die CORONA-HYSTERIE in Verzweiflung getrieben! Wirtin Stephanie Pötters-Singh wehrt sich mutig dagegen und kontaktiert mit einem OFFENEN BRIEF auch den STAWAG-Vorstand!“) in Erinnerung rufen.

Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Beitrag aufrufen und nachlesen.

> http://ak-gewerkschafter.com/die-gastronomie-wird-durch-die-corona-hysterie-in-die-verzwiefling-getrieben-wirtin-stephanie-poetters-singh-wert-sich-mutig-dagegen-und-kontaktiert-mit-einem-offenen-brief-auch-den-stawag-vorstand/ !

 

Ein Antwortscheiben der STAWAG ist erfolgt, das Stephanie Pötters-Singh wie folgt beantwortet hat.

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Stephanie Pötters-Singh                             06.05.2021

Beverstraße 28

52066 Aachen

OFFENER BRIEF PER EINSCHREIBEN UND RÜCKSCHEIN 

Stawag

Postfach500155

52085 Aachen

Betr.: Ihr Schreiben vom 21.04.2021

Sehr geehrter Herr Dr. Becker,

über Ihre Antwort vom 21.04.2021 – hier eingegangen am 23.04.2021 – habe ich mich sehr gefreut, aber auch ebensoviel gewundert. Zumal Sie eigentlich recht wenig auf die Probleme, die sich durch die Coronapandemie ergeben haben eingehen, als viel mehr lebenslaufartig unsere Geschäftsbeziehung seit 2012 aufdröseln.

Sicherlich war unsere Geschäftsbeziehung in den vergangenen Jahren etwas holprig, und sicherlich haben Sie in den letzten Jahren mehr an den von mir gezahlten Mahngebühren verdient, als an den gelieferten Kilowattstunden.

Wie dem auch sei, dem Leser/der Leserin Ihres Antwortschreibens kann es einfach nicht entgehen, dass Sie mich mit diesem Schreiben nur durch den „KAKAO“ ziehen wollen. Auch Ihre Aufstellung „Corona-Pandemie im Überblick“ ist so nicht ganz richtig und spiegelt in keiner Weise die vfielen Telefonate wieder, die ich mit Ihren Mitarbeitern geführt habe.

Auch das von Ihnen aufgeführte Formulsar der LVR vom angeblich 05.06.2020 hat mich nie erreicht. Aber auch das spiegelt nur die Rat- und Hiloflosigkeit meiner Gesprächspartner in Ihrem Hause wider.

Wie mir mein Steuerberater mitteilte, sind auf meine November-Dezember-Hilfe Abschläge genehmigt worden, von denen ich Ihnen 50 Euro anteilig schon einmal überwiesen habe. Den Rest Ihrer Forderung werde ich schnellstmöglich begleichen (Sobald ich weitere finanziellen Möglichkeiten habe,).

Wie auch bisher werde ich Ihnen keinen Cent schukdig bleiben, nur bin ich im Moment auf staatliche Hilfe angewiesen und habe selber keine steuerbaren Einkünfte. Dafür bitte ich Sie, auch wenn es Ihnen nicht passen wird, noch um ein bisschen Geduld, denn wie Sie sicherlich wissen, kann man einem nackten Mann (hier Frau) nicht in die Tasche greifen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre mittellose Corona-Geschädigte

Stephanie Pötters-Singh

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(Foto aus https://humanotop.earth/expertengremium/ zeigt Dr. Christian Becker. Der promovierte Elektrotechnik-Ingenieur ist seit Ende 2007 Vorstand der STAWAG, Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft.)

Der Vorstand der STAWAG, Herr Dr. Christian Becker, hatte auf den ersten Brief der Stephanie Pötters-Singh vom 12.04.2021 wie folgt antworten lassen.

STAWAG – Postfach 60 01 55 -52085 Aachen                 21.04.2021

Ihr Anliegen vom 12.04.2021 – zweite Mahnung

Sehr geehrte Frau Pötters-Singh,

Ihr Schreiben vom 12.04.2021 hat unserem Vorstand Herrn Dr. Becker vorgelegen. Als Fachabteilung für Privat- und Gewerbekunden beantworten wir dieses gerne.

Sie sind der Meinung, dass die STAWAG Ihnen in den letzten Monaten in keiner Weise entgegengekommen sei und Ihre Tähler „ganz einfach“ stillgelegt habe. Zudem können Sie die Forderung aus unserer Schlussrechnung nicht nachvollziehen.

Die Geschäftsbeziehung mit Ihnen war jedoch von Anfang an, seit Februar 2012, geprägt von Zahlungsschwierigkeiten. Bis zur Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens am 01.11.2016 sind wir Ihnen immer wieder entgegengekommen, auch mit Ratenzahlungsvereinbarungen. Unsere Forderungen von damals wurden zur Insolvenztabelle angemeldet, einen Ausgleich haben wir – und sei es nur anteilig – nicht zurückerhalten, da Ihr Verfahren noch immer läuft. Trotz Ihrer Insolvenz haben wir Sie erneut mit Strom und Gas versorgt. Die Zahlungsschwierigkeiten hielten an. Daher möchten wir feststellen, dass Sie bereits VOR der Corona-Pandemie immer Rückstände hatten und wir Ihnen bis dahin bereits mehrfach entgegengekommen sind.

Das letzte Jahr mit der Corona-Pandemie im Überblick:

Mit Ihrer E-Mail vom 20.03.2020 baten Sie um Senkung des aktuellen Abschlags, da die Gaststätte geschlossen war. Der Abschlag für April wurde wunschgemäß bis auf die Grundgebühr gesenkt.

26.05.2020: Sie gaben an, noch keine Corona-Hilfen erhalten zu haben, weshalb Sie die offenen Forderungen nicht ausgleichen könnten. Sie baten um Zahlungsaufschub und wollten mit Ihrer Bank sprechen. Um eine Sperrung abzuwenden haben wir Ihnen mit Schreiben vom 05.06.2020 ein Formular zum LVR (Leistungs-Verweigerungs-Recht) zukommen lassen, das extra für von der Pandemie betroffene Gewerbetreibende erlassen wurde. Dieses Formular haben Sie uns nicht zurückgesendet.

Am 23.11.2020 baten Sie um eine Kontenaufstellung, weil Sie keinen Überblick mehr über die offenen Forderungen hätten. Diese haben wir Ihnen direkt zugesendet. Auch hier gaben Sie an, keine Corona-Hilfen erhalten zu haben. Ausserdem musste Ihr Betrieb zum 01.11.2020 wieder geschlossen werden.

06.01.2021: Aufgrund Ihrer Zahlungsrückstände erhielten Sie eine Sperrankündigung zum 13.01.2021 mit einer Übersicht der offenen Positionen.

09.01.2021: Sie teilen mit, nicht zahlen zu können und auf Corona-Hilfen zu warten. Sie wollten Zählerstände für eine Abschlagsneuberechnung durchgeben. Wir prüfen dies und ob auch Ratenzahlung möglich wäre. Die Prüfung der neu abgelesenen Zählerstände hat ergeben, dass Ihr Verbrau nur um 20 Prozent gesunken ist.

Die Zähler wurden am 13.01.2021 gesperrt. Wir haben Ihnen im Anschluss noch einmal die Gelegenheit gegeben, die Forderungen auszugleichen. Sie haben uns nicht dargelegt und für uns ist es nicht ersichtlich, dass und ob Sie als Gewerbetreibende mit laufendem Insolvenzverfahren Corona-Hilfen erhalten haben oder werden, um Ihre Liquidität wiederherzustellen. Aufgrund Ihrer in der Vergangenheit unzuverlässige Zahlungsweisen sehen wir nicht, dass Sie die vergangenen, laufenden oder zukünftigen Energieliefrungen zahlen können werden – ob mit oder ohne Corona-Hilfen. Mit Schreiben vom 17.02.2021 haben wir Ihnen daher mit Datum vom 22.02.2021 die Verträge für Strom und Gas gekündigt.

Aufgrund unserer  Kündigung erhielten Sie eine Schlussrechnung. Der noch zu zahlende Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Nach Zählerablesung wurde der Verbrauch für Strom und Gas ermittelt, Gesamtbetrag 883,92 Euro. Es besteht noch eine Restforderung aus der letzten Jahresabrechnung vom 03.09.2020 von 446,26 Euro, dies entspricht der Position „Sonstige Guthaben/Forderungen“. Zusammen macht dies 1.330,18 Euro. Dieser Betrag ist analog zu sehen zu unserer Forderung aus den Mahnungen sowie der Sperrandrohung, nur dass der geforderte Betrag nun auf abgelesenen Zählerständen beruht. Verrechnet haben wir in der Schlussrechnung als Guthaben eine Barsicherheit von 600 Euro, die wir aufgrund Ihrer Insolvenz hinterlegt hatten. Somit waren zum Zeitpunkt der Rechnungsschreibung noch 730,18 Euro offen. Wenn Sie dazu noch Fragten haben, sprechen Sie uns gerne an.

In der Schlussrechnug finden Sie die Grundgebühr vom 14.01.2021 bis zum 22.02.2021 berechnet, da wir Ihnen nach Zählersperrung am 13.01.2021 zunächst noch die Gelegenheit gaben, die offenen Forderungen auszugloeichen. Erst als dies nicht passiert ist und wir von Ihnen dazu nichts mehr gehört haben, kündigten wir die Geschäftsbeziehung zum 22.02.2021.

Es ist uns bewusst, dass Sie unser Antwortschreiben veröffentlichen werden. Wir hätten einen konstruktiven und vertrauensvollen Dialog bevorzugt. Ihre Anschuldigung, dass wir in dieser schwierigen Situation nicht solidarisch handeln, weisen wir entschieden zurück. Vielmehr möchten wir klarstellen, dass wir unseren Kundinnen und Kunden eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Unterstützung anbieten, um diese herausfordernde Zeit zu überstehen. Dabei ist es allerdings unerlässlich, sich gegenseitig aufeinander verlassen zu können und fair miteinander umzugehen. Diese Basis ist aus unserer Sicht leider verloren gegangen, weshalb wir unsere Geschäftsbeziehung mit Ihnen beendet haben.

Mit freundlichen Grüßen

i. V. gez. Corinna Bürgerhausen

Leiterin Privat- und Gewerbekunden STAWAG

i. A. gez. Manuela Müller

Vertrieb Privat- und Gewerbekunden STAWAG

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Urteilt selbst, liebe Kolleginnen und Kollegen! Markant springt uns der Satz

„…Vielmehr möchten wir klarstellen, dass wir unseren Kundinnen und Kunden eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Unterstützung anbieten, um diese herausfordernde Zeit zu überstehen. Dabei ist es allerdings unerlässlich, sich gegenseitig aufeinander verlassen zu können und fair miteinander umzugehen…“

ins Auge.

Wie soll sich jemand noch auf einen Partner verlassen können, der ihn vorher alternativlos (wissentlich oder unwissentlich) platt gemacht hat?

Wir bleiben am Thema dran!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

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