Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht-NRW (OVG-NRW in Münster) in Sachen „Anfechtung der Personalratswahlen beim Studentenwerk Aachen“, über die wir mehrfach berichteten, wie Ihr es unter http://ak-gewerkschafter.com/?s=OVG-NRW und http://ak-gewerkschafter.com/?s=Studentenwerk+Aachen+und+Anfechtung+der+Personalratswahlen noch einmal anklicken und aufrufen könnt, ist besorgniserregend. Eine Entscheidung nämlich zu Gunsten einer Verschiebung der Entscheidung, um jetzt noch nicht entscheiden zu müssen, schiebt auch den Termin der Verkündung aus diesseitiger Sicht unter Umständen auf den „St. Nimmerleinstag“!
Die Gewerkschaft Ver.di, die ebenfalls Antragstellerin ist, wäre nun gut beraten, wie wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der festen Auffassung sind, sich gemeinsam mit den Antragstellern Norbert Pittel und Christian Wagemann zusammen zu setzen, um die schriftliche Stellungnahme der Beteiligten Geschäftsführung des Studentenwerkes, die spätestens nach Ablauf der durch das OVG-NRW gesetzten Frist vorliegen wird, gegebenenfalls auseinandernehmen zu können. Dabei könnte auch der Rechtsanwalt der beiden Antragsteller äußerst behilflich sein. Als AK sind wir aber auch sehr zuversichtlich, dass die Gewerkschaft Ver.di Alles, wirklich Alles, dafür tun wird, dass dieses berechtigte Verfahren vor dem OVG-NRW zu einem Obsiegen der Antragsteller im Interesse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen der GmbH des Studentenwerkes Aachen führen wird. Hier geht es um die Durchsetzung eines Rechtes auf Teilhabe an der innerbetrieblichen Demokratie im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechtes. Als AK bleiben wir hier nach wie vor mit Vehemenz am „Drücker“!
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-