Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Kollege Harald Thome´ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thome) hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) wieder seinen aktuellsten NEWSLETTER überstellt. Diesen haben wir in ungekürzter Fassung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet. Kollege Thome´ hat seinem NEWSLETTER dieses Mal mit einen Vorwort versehen. Diesem Vorwort können wir uns als AK vorbehaltlos anschließen.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Vorwort:
vorweg möchte ich eine tiefe Solidarität mit den kämpfenden Kurden in Kobane, in der Türkei und überall auf der Welt ausdrücken. Es hat zwar nichts mit Hartz IV zu tun, aber es ist ein Kampf der bewegt, der berechtigt und gerecht ist und unsere Solidarität benötigt. Es ist unsere verdammte Pflicht, die Kurden in ihrem Kampf zu unterstützen, Druck auf unsere Politiker auszuüben, damit sie die Kurden unterstützen, politisch, humanitär, mit Geld und mit Waffen.
Das bedeutet jetzt aktiv politischen Druck auszuüben, auf die Straße zu gehen. In vielen Städten finden spontan und organisiert Demos, Protestaktionen und Besetzungen statt. Ich möchte dazu aufrufen, an der bundeweiten Demo am 11. Oktober in Düsseldorf teilzunehmen. Hier geht es zum dazugehörigen kurdischen Aufruf: http://civaka-azad.org/event/duesseldorf-bundesweite-demonstration-kommt-zur-bundesweiten-demonstration-11-oktober-2014-duesseldorf/
Ansonsten mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
- Achtes SGB II – Änderungsgesetz zum 01.01.2015 wirksam ================================================
Zum 1.1.2015 wird das 8. SGB II – Änderungsgesetz wirksam, dort geht es insbesondere um folgende Frage: Das BSG hat mit Urteil vom 31.10.2012 – B 13 11/11 R u. B 13 R 9/12 R herausgearbeitet, dass, bei rückwirkender Rentengewährung wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen, ein Erstattungsanspruch des Jobcenters auf Rente nach §§ 102 ff SGB X rechtswidrig ist. Vorrausetzung für einen Erstattungsanspruch ist eine rechtmäßige Leistungsgewährung. Wenn sich aber nachträglich herausstellt, dass jemand voll erwerbsgemindert ist, war die Leistungsgewährung unrechtmäßig. In der Folge die Erstattungsansprüche der JC beim Rententräger unrechtmäßig. Das bedeutet, dass alle Erstattungsansprüche der JC in den letzten Jahren rechtswidrig waren und dass mind. drei Jahren rückwirkend (§ 195 BGB) ein Rentennachzahlungsanspruch besteht. Um diese Lücke zu schließen wird das Gesetz geändert und ein neuer, SGB II-eigener Erstattungsanspruch eingefügt, so der neue § 40a SGB II. Die Änderungen sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/bgbl114s1306_71965.pdf
- Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2015 ============================================================
Hier nun die offizielle Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung mit den neuen Regelsätze für das Jahr 2015: http://www.harald-thome.de/media/files/RBSFV-2015.pdf
- BVerfG hat gestern zu den Optionskommunen entschieden / Jetzt dürfte es mit den Rechtsvereinfachungen losgehen =================================================
Gestern ist die vorerst letzte Verfassungsbeschwerde zu Hartz IV entschieden worden, es ging dabei um die Frage ob der Gesetzgeber die Anzahl der Optionskommunen begrenzen darf. Nachdem hier nun keine Gesetzesänderung erforderlich ist, ist zu erwarten dass alsbald der erste Referentenentenentwurf zu den geplanten SGB II-Änderungen/Verschärfungen unter dem Arbeitstitel „Rechtsvereinfachungen“ erscheinen wird. Wir können gespannt sein, was sich das Ministerium ausgedacht hat.
- Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit ============================================================
RA Füsslein hat ein spannendes Urteil erwirkt, es geht um die Fortzahlungspflicht des abgebenden Sozialleistungsträgers bei Wechsel der örtlichen Zuständigkeit. §§ 40 Abs. 1 S. 1 SGB II iVm § 2 Abs. 3 SGB X bestimmt, dass der abgebende Sozialleistungsträger so lange noch Sozialleistungen zu erbringen hat, bis der neue Leistungsträger mit dem Leistungsbezug beginnt. Eine Vorschrift, die von Jobcentern systematisch ignoriert wird, aber für diese trotzdem bindendes Recht ist. Zum Artikel und Urteil dazu geht es hier: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=627
- Dolmetscherkosten und Amtssprache Deutsch =========================================
Im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union können Arbeitnehmer in jedem Mitgliedsland eine Beschäftigung ohne Beschränkung aufnehmen. Nach EU-Recht besteht hier ein Anspruch auf Übernahme von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten durch die BA und das JC. Ich möchte daher auf eine entsprechende Dienstanweisung der BA (HEGA)hinweisen, in der die komplizierte Materie dargestellt wird:. Diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/HEGA_10_2008_-_15_-_Inanspruchnahme_von_Dolmetscher.pdf
Dazu noch eine Antwort auf eine kleine Anfrage im Berliner Senat: http://www.elke-breitenbach.de/uploads/media/ka17-12607.pdf
„Amtssprache Deutsch“, mit diesem Hinweis, wird regelmäßig von den JC das Mitbringen von Übersetzern gefordert oder verlangt, dass kostenpflichtige Übersetzungen beigebracht werden. Diese Herangehensweise ist rechtswidrig. § 19 Abs. 2 S. 1 2. TS SGB X regelt, dass die Vorlage von Übersetzungen zu verlangen ist „sofern [die Behörde] nicht in der Lage ist, Anträge und Dokumente zu verstehen“. Das bedeutet, das generalisierte Verlangen von Übersetzern und Übersetzungen ist völlig unzulässig. Zunächst hat die Behörde im Rahmen der weiten Auslegung von sozialen Rechten (§ 2 Abs. 2 SGB I) zu prüfen, ob in der Behörde nicht die betreffende Sprache sprechendes /lesendes Personal vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, dann muss weiter überlegt werden. Bei den „gemeinsamen Einrichtungen“, sprich den Jobcentern, die nicht von optierenden Kommunen betreiben werden, ist der Behördenbegriff ein bundesweiter. Es ist zu fordern, dass jedes JC / jeder Sozialleistungsträger Listen zu erstellen hat, welcher Mitarbeiter welche Sprache spricht/lesen kann.
- BuT- Ausschöpfungsquoten in NRW
=================================
Dann möchte ich ein Papier zu den BuT – Ausschöpfungsquoten in NRW für das Jahr 2011 – 2013 und ein dazugehöriges Rechtsgutachten zur Verteilung von Bundes- und Landemittel veröffentlichen. Das ist hervorragendes Material um Druck zu BuT vor Ort auszuüben. Hier geht´s zu den Infos: http://www.harald-thome.de/media/files/14-09-15-but-abrechnung-kommunalscharf.pdf
Ferner noch eine Statistik zu Leistungsempfängerzahlen im SGB II/SGB XII in NRW, nach Städten sortiert: http://www.harald-thome.de/media/files/14-09-23-Sozialleistungsempf-nger-kommunalscharf-nach-Leistungsarten.pdf
- Fortbildung: Versammlungs- und Polizeirecht am 15./16. Nov. in Wuppertal =======================================================================
Zum Polizei- und Versammlungsrecht findet in Wuppertal eine Rechtsfortbildung statt. Die Fortbildung richtet sich an politisch Aktive, die in der linken, antifaschistischen Bewegung aktiv sind, und die sich die Grundzüge des Versammlungs- und Polizeirechts aneignen wollen, um so präziser und mit mehr Klarheit gegen rechtswidrige Praktiken der Polizei und Versammlungsbehörden vorgehen zu können. Nähere Beschreibung, Anmeldung, Preise sind hier zu finden: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1714/
- Nächste Grundlagenseminare am 20./21. Okt. in Stuttgart, am 22./23. Okt. in Hannover, am 26./27. Nov. in Hamburg, am 01./02. Dez. in Wuppertal und am 16./17. Dez. in Frankfurt ===================================================================
Ich möchte auf meine allernächsten Grundlagenseminare hinweisen. Diese finden am 20./21. Okt. in Stuttgart, am 22./23. Okt. in Hannover am 26./27. Nov. in Hamburg, am 01./02. Dez. in Wuppertal und am 16./17. Dez. in Frankfurt statt. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
Die ersten Grundlagenseminare im Jahr 2015 sind schon im Netz.
- Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 28. Okt. in Wuppertal ===================================================================
Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 28. Okt. in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
- NEU: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 21. Nov. in Dresden und am 24. Nov. in Berlin ================================================================
Am 21. Nov. in Dresden und am 24. Nov. in Berlin biete ich diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten in Berlin an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
- SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 09./10. Dez. in Stuttgart und am 22./23. Jan. in Wuppertal
===================================================================
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 09./10. Dez. in Stuttgart und am 22./23. Jan. in Wuppertal an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
- SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 20. Nov. in Dresden, am 25. Nov. in Berlin und am 19. Dez. in Wuppertal
============================================================
Auf vielfachen Wunsch hin, diese Fortbildung auch anderswo anzubieten, kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 20. Nov. in Dresden, am 25. Nov. in Berlin und am 19. Dez. in Wuppertal anbieten.
Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptioniert. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
- Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete in Stuttgart, Hamburg, Berlin und Augsburg ============================================================
Mein Kollege Frank Jäger bietet diese zweitägige Fortbildung bis Februar 2015 in vier Städten bundesweit an. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen werden die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dargestellt. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte. Alle Termine, Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
- Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 21. Nov. in Hamburg ========================================================
Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II. Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen. Alle Termine, Infos und die Anmeldung unter http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So, das war es mal wieder für heute,
mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal