Wichtiger Hinweis: Diesen Monat Bildung- und Teilhabe beantragen, ergibt EUR 118 pro Kind

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ich möchte alle Betroffenen ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein in diesem Monat (April 2011) gestellter Antrag auf Bildung – und Teilhabe pro Kind 78 € für Mittagsverpflegung (26 € pro Monat) auch ohne Nachweis darüber, dass dieser genutzt wurde, und 10 € pro Monat Teilhabegutschein an Nachzahlung für die Monate Jan. – April erbringt (§ 77 Abs. 11 SGB II). Wer diesen Termin verpasst verliert den Anspruch, daher dringend auf diesen Anspruch hinweisen!!! Mehr Infos dazu unter: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2011/kos_pm_2011-03-09.aspx

Daher weist vielfältig darauf hin, dass diesen Monat noch ein solcher Antrag gestellt werden muss/soll!

Mit kollegialen Grüßen für den AK
Manni Engelhardt -Koordinator-

Share
Dieser Beitrag wurde unter Hartz IV / Bürgergeld? veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert