Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie bereits angekündigt, ist es tatsächlich („Hammer“-) Schlag auf („Hammer“-) Schlag in der „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) weitergegangen.
DER ERSTE („HAMMER“-) SCHLAG:
Am gestrigen Tage (Samstag, der 10. Mai 2014) erreichte uns die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Aachen, dass ein Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwältin Dauber wegen des Tatvorwurfes der Rechtsbeugung aufgrund unserer Strafanzeige vom 05. Mai 2014 unter dem Aktenzeichen 804 Js 586/14 aufgenommen worden ist. Wer sich in der „CAUSA OHLEN“ umschaut, und das sind bei ca. 800 bis 1000 Userinnen und Usern, die täglich unsere Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Homepage besuchen, nicht wenige, wird festgestellt haben, dass das bereits das zweite Ermittlungsverfahren gegen diese Staatsanwältin ist. Das erste Ermittlungsverfahren veranlasste Kollege Dirk Altpeter bekanntermaßen in anderem Sachzusammenhang. Hier wird unter dem Az.: 804/Js 23/14 ermittelt.
Wir werden fortlaufend berichten, zumal eine Anklageerhebung aus unserer Sicht unausweichlich sein wird, wenn nicht das Prinzip „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!“ am Ende als Ergebnis stehen soll.
DER ZWEITE („HAMMER“-) SCHLAG:
Am Ende ist jedenfalls das Begehren des Franz-Josef Ohlen und seines Advokaten Elmar D…… aus AC. auf Zulassung zur Nebenklage (Der Mann will ja bekanntermaßen nicht genannt werden, was wir ihm bis zur öffentlichen Kundgebung vor dem Justizgebäude am 02. Juni 2014 garantieren!). Ohlen wollte sich über seinen Advokaten als „verletzter Nebenkläger“ in das Verfahren mit dem Az.: 447 Cs-801 Js 1344/13-775/13, das verschobener Weise jetzt am 02. Juni 2014 stattfinden soll, „hineinschießen“. Dieser „Schuss“ ging total in die „Hose“. Nur „böse Zungen“ würden behaupten, dass Ohlen da wieder einmal (zum XXX-ten Mal) vor die „Juristische Pumpe“ gelaufen ist. Jedenfalls schreibt das Amtsgericht u. a. wie folgt:
„… Der Antrag auf Zulassung der Nebenklage des Verletzten Franz Josef Ohlen, vertreten durch Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (Anmerkung des AK-Koordinators zu dem Substantiv „Rechtsanwältin“ „ 🙂 “ ) Elmar D…… in Aachen, wird zurückgewiesen.
Gründe:
Nach § 395 Abs. 3 StPO soll Opfern von Straftaten, die im Einzelfall als besonders schwerwiegend einzuordnen sind, eine Anschlussberechtigung als Nebenkläger unter der Voraussicht ermöglicht werden, dass sie aus besonderen Gründen zur Wahrnehmung ihrer Interessen geboten erscheint, wobei bei der Prüfung der Frage, ob besondere Gründe vorliegen, vor allem auf die Schwere der Tatfolgen für das Opfer abzustellen ist. Von schwerer Tatfolge kann ausgegangen werden, wenn beim Verletzten körperliche oder seelische Schäden (z. B. Traumatisierungen, erhebliche Schockerlebnisse) mit einem gewissen Grad an Erheblichkeit bereits eingetreten oder zu erwarten sind.
Zwar verkennt das Gericht nicht, dass der Geschädigte durch die Zugänglichkeit der Äußerungen, die Gegenstand des Verfahrens sind, für jedermann im Internet und die angekündigte Demonstration am Tag der Hauptverhandlung eine breite Öffentlichkeit erreicht und dieser Umstand für den Geschädigten äußert unangenehm sein mag. Das Ausmaß einer schweren Tatfolge mit erheblichen körperlichen oder seelischen Schäden wird hierdurch jedoch nicht erreicht. Die Zulassung des Geschädigten als Nebenkläger war daher abzulehnen.
Dieser Beschluss ist gemäß § 396 Abs. 2 Satz 2 StPO unanfechtbar.
Aachen, den 08.05.2014
Amtsgericht
Freidberg-Grub
Richterin am Amtsgericht…“
Ohlen wird als Zeuge auftreten müssen und dies ohne seinen Advokaten. Noch lässt die StPO die Begleitung eines Zeugen, der mündig und offensichtlich im Vollbesitze seiner vollen geistigen Kräfte ist, nicht zu.
DRITTER („HAMMER“-) SCHLAG WIRD FOLGEN:
Ohlen, der unserem Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) seinerzeit als Ex-Kassenwart den kompletten Kassenbestand unterschlagen hat und wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt rechtskräftig verurteilt worden ist, attackiert fortlaufend unser AK-Mitglied Christa Lenz ob deren freien Kommentare in der „CAUSA OHLEN“ mit E-Mail-Drohungen auf Anzeige etc., wie wir z. B. die jüngste vom gestrigen Tage dem Amtsgericht morgen wieder einmal überstellen werden. Ihm, Ohlen, sei nochmals in sein „Stammbuch“ geschrieben, dass wir ihn so lange mit der Frage der kompletten Erstattung sowohl des unterschlagenen Kassenbestandes als auch mit der Frage nach der Folgekostenerstattung kontaktieren werden, bis der letzte Cent tatsächlich auch zurückerstattet ist. Da kann er mit seinem Advokaten gemeinsam immer weiter die Justiz kontaktieren, Anzeigen erstatten und Drohungen aussprechen. Selbst wenn er immer weiter Unterstützung bei der Justiz finden sollte, die daraus immer weitere „PARADESTÜCKE AUS DEM JURISTISCHEN TOLLHAUS“ initiieren würde, wir lassen als AK nicht locker. Die Gelder, die wir unter uns sammeln, dienen der Finanzierung unserer Aktionen. Unsere Mitglieder sind in der Hauptsache Hartz-IV Betroffene, Studierende, Arbeitslose, Rentner etc.. Ein Mann, der sich zwei Mal die Eidesstattliche Versicherung abnehmen ließ und sich nachweisbar mit der Begründung tausende Flugblätter gegen die AK-Mitglieder entsprechenden negativen Inhaltes verteilen zu können, aus der Affäre zu ziehen versucht, wie Ohlen dies getan hat, wird es selbst mit Hilfe der Justiz und falscher Anschuldigungen nicht erreichen, dass wir hier locker lassen! Er mag dies als „Nachstellung“ und „Beleidigung“ titulieren. Wir titulieren dies als unser Recht darauf, die noch verbliebene Restsumme von 139, — Euro zurückzuholen!
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Ich kann aus meinen Erlebnissen der vergangenen drei Jahre, die ich zweifellos aufgrund korrupter Richter des AG Düren und meiner sogenannten „besten Freundin Dauber“ gemacht habe, nur meinen neulich aus dem Internet gezogenen Artikel über korrupte Staatsanwälte und Richter bestätigen.
Wenn ich an diese korrupten „Bananenstaat – Sympathisanten“ denken muss, so überkommt mich das „kalte Grauen“
mfg: Dirk Altpeter