Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 39. NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.
(Foto: Regine Blazevic)
Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Thomé-Newsletter 39/2023 vom 26.11.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Spendenaufruf für Tacheles
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ch hatte Mitte der Woche mit einem Sondernewsletter einen Spendenaufruf für Tacheles verbreitet. Das Newsletterprogramm hatte mir unglücklicherweise noch einen Teil des Textes verdreht, daher war er nicht so richtig zu lesen. Hier nochmal der Spendenaufruf:
Tacheles benötigt jetzt EURE Hilfe: Spendenaufruf für Tacheles
Das Jahresende nähert sich, es ist Zeit einmal Bilanz zu ziehen. Der Verein Tacheles wurde im Februar 1994 aus einer Betroffeneninitiative von Sozialleistungsbeziehenden gegründet und existiert also seit fast 30 Jahren. Seitdem führen wir Sozial- und Existenzsicherungsberatung auf lokaler Ebene durch. Im letzten Jahr haben wir rund 1000 Beratungsanfragen vor Ort beraten. Außerdem bieten wir wöchentlich eine bundesweite Telefonberatung an, ebenso kollegiale Beratung in Vernetzung mit anderen Beratungsstrukturen.
Der Verein Tacheles konfrontiert außerdem die lokalen Behörden mit ihren Defiziten und Missständen und fordert Änderungen ein.
Tacheles beteiligt sich aber genauso gut auf der großen politischen Bühne, schreibt Fachstellungnahmen in den Gesetzgebungsverfahren und macht immer wieder Vorschläge zur Verbesserung der Lage einkommensschwacher Menschen.
Tacheles war vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger im SGB II-Sanktionsverfahren benannt worden und war am Ausgang des Verfahrens nicht unmaßgeblich beteiligt.
- Sicherstellung der laufenden Sozialberatung für Wuppertal und Umgebung
- Sicherstellung einer bundesweiten Telefonberatung und kollegiale Beratung in
- Vernetzung mit anderen Beratungsstrukturen Arbeit in Gremien und Facharbeitskreisen
- Versorgung obdachloser und wohnungsloser Menschen mit selbstgekochtem Essen am Wochenende, durch das Projekt „Mampferando“ (Warmes für Überlebenskünstler*innen auf der Straße)
- Beteiligung durch Fachstellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren (SGB XII- und SGB XIV-Anpassungsgesetz und zur Kindergrundsicherung) und Einfordern von Nachbesserung im Bürgergeldgesetz und mit besonderem Schwerpunkt auf Gleichbehandlung zwischen SGB XII’ern zu den SGB II’ern
- Bundesweite „Energiehilfekampagne“ zusammen mit dem Paritätischen, mit Versand von 150.000 Flyern und Plakaten
- Herausgabe der Ausgabe 2023/2024 des „Leitfaden zum SGB II//SGB XII – von A-Z“ mit einem 15-köpfigen Autor*innenteam
- Strukturierung und Fertigstellung des Sozialportal.net, einer trägerübergreifenden Beratungsdatenbank als Anlaufpunkt zur Suche von Beratung und Rechtsrat
- Zu guter Letzt: Komplettumbau von Räumen am Vereinssitz zur Ausweitung der zukünftigen Arbeit des Vereins, mit geplanter Fertigstellung zum 30-jährigen Jubiläum oder etwas später.
Im Jahr 2023 standen und stehen noch folgende Projekte an:
Um mal die größeren Projekte zu nennen.
Der Verein ist ein bundesweit bekannter Leuchtturm, der für den Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Empowerment steht. All diese Tätigkeiten erfolgen ohne öffentliche Förderung. Tacheles finanziert sich durch Spenden und eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, so Newsletteranzeigen, gewerbliche Einträge im Adressverzeichnis und durch das Betreiben eines Cafés.
Auch die umfangreiche und hoch qualifizierte Beratungsarbeit wird seit Jahrzehnten durch Selbstausbeutung und weitgehend ehrenamtlich sichergestellt.Um diese Arbeit fortzusetzen, brauchen wir Solidarität und Unterstützung, und zwar EURE!
Daher möchten und müssen wir dazu auffordern, unterstützt Tacheles. Wir brauchen Eure Spenden, um diese Arbeit auch im nächsten Jahr fortsetzen zu können. Der Verein ist auf Eure Unterstützung angewiesen, ohne würde es eng werden.
Daher: wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten: https://tacheles-sozialhilfe.de/verein/spenden.html oder https://t1p.de/dxo9g
Kurzer Hinweis in Bezug auf Spendenquittungen: Für Spenden bis 300 € bedarf es keiner Spendenquittung. Hier gilt im Rahmen des „vereinfachten Verfahrens“ ein Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg zum Nachweis über die Spende. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/bdchc
Wir hoffen auf und benötigen Eure Unterstützung!
2. Zum Projekt Sozialportal / Aufruf an Multiplikator*innen / BAG’s / Landesverbände /Wohlfahrts- und Sozialverbände
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Tacheles hat das bundesweite Projekt Sozialportal.net gestartet. Das Sozialportal soll Menschen, die Hilfe und Beratung benötigen, ermöglichen die für ihre Problemsituation passende Beratungsstelle, Rechtsanwält*in, Selbsthilfeinitiative oder sonstigen Support zu finden. Damit wollen wir unseren Teil dazu beitragen, Hilfebedürftige bei der Verwirklichung ihrer sozialstaatlichen Rechte zu unterstützen. Das Sozialportal ist auch ein Projekt für eine Verweisberatung, so das Ratsuchende auf Fachberatung darüber verwiesen werden kann und soll.
Wir stehen jetzt vor dem Riesenproblem die Datenbank mit zutreffenden Adressen zu füllen. Jeder Multiplikator wie Fachreferenten der Wohlfahrtsverbände, die BAG’s, die LAG’s, die Migrations-, Schuldner- oder auch Schwangerenberatungsstellen oder die Familienhilfezentren oder Einrichtungen der Straffälligenhilfe haben interne Adressverzeichnisse und welche auf ihren Webseiten. Hier nun die Bitte an euch, wir brauchen diese Daten, damit wir Stück für Stück die Datenbank füllen und vervollständigen können. Wer von den genannten Stellen das supporten kann und will, möge sich bitte unter info@tacheles-sozialhilfe.org melden.
Dann möchte ich natürlich alle Adressatinnen und Adressaten dieses Newsletters auffordern, sich mit ihrer Kanzlei, Organisation oder Beratungsstelle in das Sozialportal einzutragen!!
Infos dazu: https://t1p.de/65tlf
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Der Leitfaden SGB II/SGB XII – herausgegeben von Harald Thomé
Setzt seit Jahrzehnten Standards in der Sozialberatung.
Profitieren Sie von der langjährigen Beratungs- und Schulungspraxis der Autor:innen: Beziehende von Sozialleistungen erkennen ihre Rechte auf einen Blick, Sozialberater:innen, Mitarbeiter:innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwält:innen erhalten fachliche Unterstützung für die Anspruchsdurchsetzung der Ratsuchenden.
Die neue, 32. Auflage des Ratgeberwerks 2023/2024 ist erstmals im Nomos Verlag erschienen und berücksichtigt selbstverständlich die Regelungen des „neuen Bürgergelds“.
Alle aktuellen Kommentare und Einführungen zum „Bürgergeld“ sowie den „Leitfaden SGB II/SGB XII“ finden Sie hier: zum Nomos-Shop.
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3. Haushaltsstreit: Sozialverbände warnen vor Sozialkürzungen und den Folgen für die Demokratie
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Der CDU-Vorsitzende und Unionsfraktionschef Friedrich Merz will nach dem Haushaltsurteil des BVerfG Sozialausgaben kürzen. Dazu antworten Sozial- und Wohlfahrtsverbände:
„Wir können jetzt nur hoffen, dass möglichst schnell Planungssicherheit entsteht und nicht der Sozialstaat geschreddert wird. Und wir plädieren sehr dafür, dass die Schuldenbremse reformiert wird, sodass Investitionen auch über Kredite finanziert werden können. Sonst fliegen uns dieser Staat und diese Gesellschaft um die Ohren.“
So RND: https://t1p.de/byf5o
Kommentar: Kommt es zu den von Merz und Linnemann gewünschten Kürzungen in den Sozialbereichen, werden wir nicht nur Deutschland als Sozialstaat nicht mehr wiedererkennen, sondern es wird auch die AfD weiter nach oben befördern, so dass der „Merz`sche Deutschlandpakt“ in einer Koalition mit der AfD funktionieren wird. Dass die AfD massive Sozialkürzungen befürwortet ist bekannt, im Übrigen nicht nur für Menschen mit Migrationsgeschichte, sondern für alle Leistungsbeziehenden.
Aus all diesen Gründen ist es bedeutsam, sich konsequent gegen Sozialkürzungen zu stellen und immer die Umverteilung von reich zu arm zu fordern. Und wir müssen uns dringend gegen die AfD positionieren, denn das „Nie wieder“ – ist jetzt und heute!
4. Arbeitspapier „Gesundheitliche Versorgung von Frauen ohne Papiere im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt“
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Die BAG Gesundheit/Illegalität hat ein wichtiges Arbeitspapier erstellt. Aus der Vorstellung: Frauen ohne Papiere haben in Deutschland grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz, können diesen aber aufgrund der im Aufenthaltsgesetz festgeschriebenen Übermittlungspflichten de facto nicht in Anspruch nehmen, ohne eine Abschiebung zu riskieren. Der fehlende Zugang zu gesundheitlicher Versorgung in Schwangerschaft und Geburt steht in deutlichem Gegensatz zu internationalen Menschenrechtsverträgen. Mit dem Arbeitspapier stellen wir die bestehenden Zugangsbarrieren dar, zeigen verschiedene lokale Lösungen auf, diese zu reduzieren, und formulieren fachpolitische Forderungen, wie der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt für Frauen ohne Papiere zu verbessern ist. In das Arbeitspapier eingeflossen sind die Ergebnisse einer Online-Befragung, die von Januar-Februar 2023 für durchgeführt wurde und an der sich 70 Personen aus Anlauf- und Beratungsstellen über alle Bundesländer hinweg beteiligt haben.
Das Arbeitspapier gibt es hier zum Download: https://t1p.de/bdqjr
5. Forderungen der NAK zur Sicherstellung von Leistungsansprüchen durch den analogen Zugang zu Behörden
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Nationale Armutskonferenz: Digitale Angebote und Telefon-Hotlines können das persönliche Gespräch und die Beratung nicht ersetzen. Es ist Aufgabe des Staates neben der gesetzlichen Regelung von online-Zugängen (vgl. Onlinezugangsgesetz – OZG) auch weiterhin sicherzustellen, dass Bürger*innen zu den üblichen Geschäftszeiten des jeweiligen Dienstleisters / der jeweiligen Behörde / des jeweiligen Sozialleistungsträgers über einen lokalen analogen Zugang ihre Anliegen persönlich vorbringen können.
Darüber hinaus ist es Aufgabe der Sozialleistungsträger vor Ort die tatsächliche Erreichbarkeit von Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dies muss u.a. durch die Nennung von Ansprechpersonen mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse auf Bescheiden, die Einrichtung eines Notfalltresens, an dem täglich Dokumente gegen Empfangsbestätigung abgegeben werden können, die Einrichtung einer täglichen, persönlichen Notfallsprechzeit sowie einen Scanservice für Unterlagen, die direkt in die Fallakten eingepflegt werden, erfolgen.‘
Das NAK-Positionspapier: https://t1p.de/j3meg
Dazu auch eine Tachelesposition: https://t1p.de/t62w4
6. Gemeinsame Stellungnahme von 52 Organisationen: Keine Kriminalisierung der Seenotrettung!
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Wir sind alarmiert über die geplanten Änderungen des Aufenthaltsgesetzes, die das Bundesministeriums des Innern und für Heimat dem Bundeskabinett vorgelegt hat.
Die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) bietet die rechtliche Grundlage, humanitäre Arbeit weiter einzuschränken und humanitäre Helferinnen und Helfer strafrechtlich zu verfolgen.
Diese Kriminalisierung widerspricht der im Koalitionsvertrag hervorgehobenen Pflicht zur Seenotrettung und Verantwortung, diese nicht zu behindern.
Die Erklärung der 52 Organisationen ist hier zu finden: https://t1p.de/t4y59
Gegen die Kriminalisierung gibt es von Sea-Watch, LeaveNoOneBehind, United4Rescue, SOS Humanity und der Seebrücke eine Petition: Petition: Keine Haft für zivile Seenotrettung, hier kann mitgemacht werden: https://t1p.de/yzl01
7. Handbuch für die Informationsfreiheit
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Die KollegInnen von OpenRewi und FragDenStaat haben das Projekt Informationsfreiheit ins Leben gerufen, das dieses Handbuch zur Informationsfreiheit erarbeitet hat. Ziel des Handbuchs ist es, einen gut verständlichen und praxistauglichen Überblick des Informationsfreiheitsrechts in Deutschland zu geben.
Die Informationsfreiheit ist ein Transparenzgesetz, nach dem Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Weitergabe behördeninterner Informationen, zB. auch Dienstanweisungen, KdU-Richtlinien haben. Alles Dinge, die für die Beratungspraxis von enormer Bedeutung sind.
Aus der Beschreibung: Das Informationsfreiheitsrecht in Deutschland ist unübersichtlich. Es gibt eine Vielzahl von Bundes- und Ländergesetzen und einige kommunale Satzungen. Die Gesetze folgen jedoch einer ähnlichen Struktur und sie verwenden häufig identische oder jedenfalls ähnliche Begriffe. Unser Handbuch orientiert sich deswegen nicht an einzelnen Paragraphen, sondern an Themengebieten. Wenngleich ein Schwerpunkt auf dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) liegt, ist es damit nicht nur für Anträge nach dem IFG, sondern auch für Anträge nach anderen Gesetzen nutzbar.
Zum Handbuch: https://t1p.de/5ewfo