Heute veröffentlichen wir den 31. ordentlichen NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 31. ordentliche NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 31/2023 vom 08.10.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

an einem Tag wie heute, dem Krieg der Hamas gegen Israel, dem kaum beachteten Krieg der Türkei gegen die Kurden, dem Krieg der Russen gegen die Ukraine und einem dramatischen Wahlerfolg der faschistischen AfD in Deutschland, fällt es mir schwer zur Tagesordnung überzugehen und diesen Newsletter zu schreiben. Ich möchte alle Lesenden auffordern gegen Krieg, gegen Terror, gegen Rassismus, alte und neue Nazis einzutreten und alle Kraft für eine gerechte, friedliche und solidarische Welt einzusetzen. Es ist so dringend wie noch nie!

So, jetzt mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Kindergrundsicherung, die never-ending story
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Eigentlich ist ein Entwurf der Kindergrundsicherung im Kabinett verabschiedet worden. Aber nach der Verabschiedung kündigte die FDP-Fraktion am 6. Oktober an, dass sie die Kindergrundsicherung in der verabschiedeten Version blockieren werde, es müssen noch „stärkere Arbeitsanreize“ geschaffen werden.
Dabei beinhaltet der jetzige Gesetzesentwurf gegenüber zum ministeriellen Referentenentwurf einige erhebliche Änderungen und Verschärfungen.
Eine Gegenüberstellung der beiden Gesetzesentwürfe und den Änderungen und Verschärfungen ist in Arbeit und wird alsbald auf der Tacheleswebseite zu finden sein.
Gesetzesentwurf der Regierung vom 27.0.2023: https://t1p.de/18y2o
Gesammelte Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren: https://t1p.de/f3es3 Zur FDP Blockade: https://t1p.de/2rt5g

Fazit: Mit jeder Änderung ist der Kindergrundsicherung weniger abzugewinnen, es ist eben keine Leistung für alle Kinder, sie führt eben nicht dazu Armut und Armutsrisiken zu verhindern. Die Kindergrundsicherung ist eine Verwaltungsreform, die kaum Verbesserungen gegenüber dem bisher bestehenden System bringt.
Anstatt dieses rassistische und diskriminierende Gesetz, was seinen Namen nicht wert ist, durch zu setzen, wäre es ehrlicher und richtiger, von dem Projekt der Kindergrundsicherung komplett Abstand zu nehmen, da es die Koalitionäre mit der Bekämpfung von Kinderarmut nicht ernst meinen. Denn eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen wert ist, müsste wirtschaftlich deutlich höher ausfallen. Falls das Geld dafür nicht da sein sollte, müsste halt mal über eine höhere Besteuerung von Reichen nachgedacht werden. 

Die Tachelesstellungnahme im Gesetzgebungsverfahren gibt es hier nachzulesen: https://t1p.de/a82vc

Dazu auch ein sehr guter Kommentar in der Taz: Kindergrundsicherung hilft nicht Berlins Kinder bleiben arm, Download: https://t1p.de/bdak7

2. Fachtag Sozialberatung am 11.10.2023: Umsetzung sozialer Rechte in Hamburger Behörden verbessern. Wie können Barrieren bei Ämtern abgebaut werden?
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Hier der Hinweis auf den Fachtag Sozialberatung, der am 11.10.2023 vom Diakonischen Werk Hamburg und der Caritas im Norden veranstaltet wird. Referenten: Harald Ansen, Dirk Hauer und Paul Grabbe. Details siehe auf der Veranstaltungsseite der Diakonie. Daraus:

„Beraterinnen schildern aktuell verstärkt das Problem der mangelnden Erreichbarkeit von Behörden. Leistungsberechtige Hamburgerinnen erleben bei den Ämtern Barrieren, die einen unbürokratischen Zugang zu Leistungen verhindern. Spätestens nach der Pandemie zeigt sich, dass Hamburger*innen in Ämtern schwer persönlich Ihre Anliegen vortragen können. Mit der Digitalisierung wurde niedrigschwellige und direkte Erreichbarkeit abgebaut und auch der Sicherheitsdienst trägt dazu bei, dass Menschen nicht vorsprechen können. (…)

Der Fachtag findet am 11.10.2023 in Hamburg statt!

Nähere Infos und Anmeldung zum Fachtag: https://t1p.de/4w2wu

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Dokumentiert profund und auf das Wesentliche konzentriert alle relevanten Entwicklungen beider Bereiche mit Aufsätzen zu rechtlichen Fragestellungen, Kurzkommentaren und Gerichtsentscheidungen.

Informiert über Gesetzesentwürfe, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen. Für ein umfassendes Bild werden neben höchstrichterlichen Entscheidungen auch Entscheidungen der ersten Instanzen berücksichtigt. Damit ist die Zeitschrift die Informationsdrehscheibe für Sozialarbeitende, Sozialpädagog:innen, Anwaltschaft, Richter:innen, Arbeitslosen- und Sozialhilfezentren.

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3. Marcel Fratzscher vom DIW kritisiert die populistische Debatte um das Bürgergeld
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Aus dem Beitrag des Herrn Fratzscher: „Wieder ist ein heftiger Streit über das Bürgergeld entbrannt. Die Erhöhung um zwölf Prozent, oder 61 Euro pro Monat sehen manche als Kardinalfehler, der ein vermeintliches Lohnabstandsgebot verletzt und die Anzahl der Bezieher des Bürgergeldes erhöhen wird. Andere sehen darin eine notwendige Anpassung in Zeiten hoher Inflation. Das Fatale dieser Diskussion ist, dass sie von populistischen und falschen Argumenten geprägt wird. Es ist höchste Zeit, mit den Mythen aufzuräumen.“
Zu dem richtigen und lesenswerten Beitrag: https://t1p.de/8anf3

Dazu auch Barbara Dribbusch in der Taz: Bürgergeld und Kindergrundsicherung – Vorsicht, vergiftete Erzählungen!

Nur sehr wenige richten sich mit einer Kombi aus Schwarzarbeit und staatlichen Hilfen ein. Die Hunderttausenden Bedürftigen sollten dafür nicht in Geiselhaft genommen werden. Zum Artikel: https://t1p.de/8h3q9

4. SOZIALRECHT-JUSTAMENT September 2023 zum  SGB II/SGB XII-Ausschluss neu zu­gewanderter EU-Bürger*innen
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Thema der September-Ausgabe 2023 von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist der SGB II/SGB XII-Ausschluss neu zu­gewanderter EU-Bürger*innen. Das Thema beschäftigt seit Jahren die Sozialberatung und Sozialgerichte. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren alles daran setzt, bestimmte Gruppen von EU-Bürger*innen von Sozialleis­tungen auszuschließen. Dabei hat er zum Teil auch gegen EU-Recht verstoßen und entsprechend Niederlagen beim EuGH hinnehmen müssen. Auf der anderen Seite sollen mit dem Programm »EhAP Plus« (Fortführung des bisherigen EhAP-Programms bis Ende 2028) 300.000 EU-Bürger*innen erreicht werden, die wohnungslos bzw. von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Gerade wurde das laufende Programm in Berlin in einer großen Auftakt­veranstaltung am 19.11.2023 vorgestellt. Gesetzlich wurde der Leistungsausschluss über Jahre verschärft, nun soll gewissermaßen die Sozialarbeit das soziale Problem »lösen«, das durch den Ausschluss forciert wurde…
Das SJ 9/2023 gibt es hier zum Download: https://t1p.de/8amsf

5. BSG: keine temporäre BG/Leistungskürzung des Kindes, wenn es beim anderen Elternteil nicht hilfebedürftig ist

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Bisher war die Regelung folgende: war das Kind auch nur für ein paar Tage der Umgangswahrnehmung im anderen Elternhaus, hatte es für diese Tage seinen Leistungsanspruch im Herkunftshaushalt verloren. Das bedeutet, keine Regelleistung für die Tage, an denen es mehr als zwölf Stunden im anderen Elternhaus lebt. Jetzt hat das BSG entschieden, dass der ungekürzte Anspruch des Kindes im Herkunftshaushalt verbleibt, wenn es im Umgangswahrnehmungshaushalt nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II ist (BSG vom 27.09.2023 – B 7 AS 13/22 R). Zum Terminsbericht des BSG: https://t1p.de/s8cjq
siehe auch: https://t1p.de/scb9s

6. BA zur Anrechnung einer Provisionszahlung aus einer früher ausgeübten selbständigen Tätigkeit
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Eine kurze Stellungnahme der BA zur Anrechnung und Bereinigung einer nach Beendigung der Selbstständigkeit ausgezahlten Provisionszahlungen aus einer früher ausgeübten selbständigen Tätigkeit.
BA: „Die hier in Frage stehende Provision ist somit offensichtlich eine Einnahme, welche die antragstellende Person eben genau durch Verwertung Ihrer Arbeitskraft im Rahmen der Ausübung Ihrer Selbständigkeit erzielt hat. Die Provision ist somit als Erwerbseinkommen zu berücksichtigen.

Da die Provision in einem vor dem Bedarfszeitraum liegenden Zeitraum verdient wurde, handelt es sich hier um Nachzahlung eines Erwerbseinkommens. Dieses ist demnach entsprechend § 11 Absatz 3 SGB II zu berücksichtigen.“

Inhaltlich bedeutet diese ist, wenn sie höher ist als der monatliche Bedarf als einmalige Einnahme auf sechs Monate zu verteilen und ansonsten gelten die Regeln der Einkommensbereinigung von § 11b Abs. 1 S. 2 SGB II.

Die Stellungnahme der BA gibt es hier zum Download: https://t1p.de/yt5k5

7. Pari: Neuerscheinung: Broschüre „Gemeinsam gegen Rechtsextremismus, Reichsbürger- und Verschwörungsideologien“
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Diese handliche Broschüre soll Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit bei der Bewältigung von Konflikten und der Erlangung von Handlungssicherheit unterstützen.

Ein sicherer Umgang mit Haltungen und Situationen, in denen menschenfeindliche Ideologien eine Rolle spielen hilft, zusätzliche Arbeitsbelastungen zu vermeiden und stellt das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt.

Die Broschüre zum Download: https://t1p.de/av1zn

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-31-2023-vom-08-10-2023-2.html !

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