Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 38. ordentliche NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.
(Foto: Regine Blazevic)
Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Thomé Newsletter 38/2022 vom 02.10.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. #SolidarischerHerbst: Bündnis plant Demonstrationen am 22. Oktober in mehreren Städten
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Diverse Organisationen rufen zusammen mit dem Pari, campact, ver.di, BUND u.a. zum Protest auf.
Mit mehreren parallelen Demonstrationen unter dem Motto „Solidarisch durch die Krise – Soziale Sicherheit schaffen und fossile Abhängigkeiten beenden“ will ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis den immer lauter werdenden Protest gegen die mangelhaften Reaktionen der Bundesregierung auf die durch Putins Angriffskrieg ausgelöste Energiekrise bundesweit auf die Straße bringen.
Das von campact, ver.di, BUND, dem Paritätischen Gesamtverband, der Bürgerbewegung Finanzwende und Attac initiierte Bündnis fordert neben zielgerichteten Entlastungen für dringend Unterstützungsbedürftige eine Gesamtstrategie für eine nachhaltige, bezahlbare Grundversorgung sowie massive Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeinsparungen. Für die Finanzierung, so das Bündnis weiter, brauche es eine grundlegende Wende in der Finanz- und Haushaltspolitik, die neben der Abschöpfung von Übergewinnen und der Besteuerung von großen Vermögen auch das Aussetzen der Schuldenbremse und den Abbau klimaschädlicher Subventionen beinhaltet.
Das Bündnis ruft die Zivilgesellschaft und die Menschen in Deutschland auf, mit #SolidarischerHerbst auf die Straßen zu gehen.
Mehr dazu: https://t1p.de/t7om7
2. Arbeitshilfe Drittstaatsangehörige Ukraine
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Der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz hat zusammen mit Rechtsanwalt Jens Dieckmann aus Bonn eine hilfreiche Arbeitshilfe entwickelt, mit welchen rechtlichen Schritten bei Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine die Antragstellung nach § 24 und die Fiktionsbescheinigung inkl. der Erwerbstätigkeitserlaubnis durchgesetzt werden kann. Die Arbeitshilfe hier zum Download: https://t1p.de/qkqy2
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Neue Wege wagen
Bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte bei hoher Pflegequalität sind notwendig und finanzierbar! |
Seit Jahren wird für Deutschlands Krankenhäuser der Pflegenotstand beschrieben. Wir sind überzeugt, dass es einen Weg aus dieser Krise gibt. Daher wollen wir mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten (siehe Programm auf der Webseite) Lösungsmöglichkeiten diskutieren wie gute Arbeitsbedingungen und eine hohe fachliche Qualität in der Pflege finanziert und organisiert werden können.
Während der Veranstaltung können Sie an Thementischen mit anderen Teilnehmenden ins Gespräch kommen, so dass Sie am Ende des Fachtagestages (ca. 18:45 Uhr) bestimmt viele neue Ideen und Eindrücke in Ihren beruflichen Alltag mitnehmen werden. Wir laden Sie herzlich zu unserem Forum nach Hannover ein: Forum Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt Oktober 2022, 12:00 bis 18:45 Uhr (ab 19:15 herzliche Einladung zum Get-together) Veranstaltungsort: Hannover, Stephansstift, mit der Möglichkeit dort zu übernachten Programm und Anmeldung: https://www.kwa-ekd.de/blog/2022/08/forum2022/ |
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3. Erlass in NRW und BMI zur Unzumutbarkeit der Beschaffung von afghanischen Reisepässen
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Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 19. September 2022 einen Erlass verschickt, der die Passbeschaffungspflicht für Afghan*innen betrifft. Unter Bezugnahme auf ein Schreiben des Bundesinnenministeriums (BMI), in dem eine Verbalnote der afghanischen Botschaft zur Aussetzung der Neuausstellung von Pässen und Tazkiras zitiert wird, gilt nun folgende Regelung:
„Sofern Bescheinigungen über die Nichtausstellung von neuen Pässen den Antragstellern erteilt werden, sind diese für die Prüfung der Zumutbarkeit der Passbeschaffung heranzuziehen. In den Fällen, in denen eine Verlängerung des afghanischen Passes nicht in Betracht kommt und auch kein Ausnahmefall einer Passausstellung gegeben ist, sind die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eines Passersatzes, wie die Ausstellung eines Ausweisersatzes oder Reiseausweises für Ausländer, zu nutzen.“
Mehr: https://t1p.de/ckgfe
4. LSG NRW: SGB II – Neugeborenes profitiert vom Aufenthaltstitel der Mutter
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Ein Neugeborenes profitiert vom Aufenthaltstitel der Mutter und hat daher unmittelbar ab Geburt einen SGB II-Leistungsanspruch.
Die Rückausnahme vom Leistungssauschluss in § 7 Abs. 1 Satz 3 SGB II erstreckt sich auch auf Familienangehörige. Dies hat das Landessozialgericht NRW (LSG) in seinem mittlerweile rechtskräftigen Urteil vom 06.04.2022 entschieden (L 12 AS 1323/19). Mehr dazu: https://t1p.de/4e97b
5. Tafeln in Deutschland: Rund 1,1 Millionen NutzerInnen im Jahr 2020, vor allem Alleinerziehende
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Beginn einer PM des DIW: „Alleinerziehende und Schwerbehinderte nutzen Tafeln besonders häufig – jeweils rund ein Drittel der TafelbesucherInnen gibt an, zu diesen Gruppen zu gehören. Das zeigt eine Studie von DIW-Wissenschaftlern, für die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet wurden. Mehr dazu: https://t1p.de/bclrm
6. SG HH: Kosten für neurologisch verursachten Schuhmehrbedarf wegen einer Gehbehinderung sind nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen
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Das SG HH hat entschieden, dass vom Jobcenter monatlich 19,46 EUR wegen eines übermäßigen Verschleißes ihrer handelsüblichen Schuhe aufgrund eines durch Erkrankung veränderten Gangbildes vom Jobcenter im Rahmen des § 21 Abs. 6 SGB II zu erbringen sind.
Mehr dazu hier: https://t1p.de/zv14o
Diese Entscheidung reiht sich ein in weitere Entscheidungen, so vom LSG Berlin – Brandenburg nach der laufende Kosten für Bekleidung, Wäsche und Schuhe in Übergröße in Höhe von monatlich 28,36 Euro für einen Hilfeempfänger nach dem SGB II mit einer Körpergröße von 2,07 m und Schuhgröße 52 als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zu erbringen sind (LSG BB 7.4.2022 – L 9 AS 400/19); oder das BSG in vergleichbarer Situation im SGB XII: 24.2.2016 – B 8 S 13/14 R; LSG BB 4.4.2011 – L 15 SO 41/11 NZB).
Es wird Zeit, dass die BA ihre Dienstanweisung zu § 21 Abs. 6 SGB II ändert, die solche Mehrbedarfe explizit ausschließt.
7. Tacheles Fortbildung am 4. November: Betriebs- und Energiekosten – Sozialrechtliche Ansprüche im SGB II und SGB XII
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Angesichts steigender Kosten für Energie und generell steigender Lebenshaltungskosten bangen Leistungsbeziehende und Nichtleistungsbeziehende vor der nächsten Abrechnung der Hausverwaltung oder von Energielieferanten.
Das Fortbildung zeigt auf, welche Ansprüche es im SGB II und SGB XII zur Übernahme von Betriebs- und Energiekosten gibt, wie auch Menschen, die keine Sozialleistungen beziehen, diese geltend machen können und wo die Feinheiten dabei liegen.
Die Fortbildung richtet sich an Berater*innen und Multiplikator*innen.
Fortbildungsleitung: Florian Schilz, Berater bei Tacheles
– am 4. Nov. 2022 in Präsenz in Wuppertal (noch 3 Plätze frei)
– am 29.Nov. 2022 als Online-Seminar
jeweils von 10 – 15 Uhr, 100 € pro Person
Zur Anmeldung: https://t1p.de/3sjsb