GEWERKSCHAFTER/INNEN-ARBEITSKREIS (AK)
http://ak-gewerkschafter.com
c/o Manfred Engelhardt – Freunder Landstr. 100 – 52078 Aachen, den 08.02.2022
aachen@dgb.de ralf.woelk@dgb.de service-west.nrw@verdi.de
An den DGB-Regionsgeschäftsführer Ralf Woelk (Region NRW Süd-West)
Nachrichtlich: Annegret Hackmann Ver.di-Bezirksgeschäftsführerin (Aachen/Düren/Erft)
„AACHENER APPELL“
Sehr geehrter Kollege Woelk,
mit großem Entsetzen haben wir, die Kolleginnen und Kollegen des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK), zur Kenntnis genommen, dass der DGB hier in Aachen den Aufruf unter dem Titel „AACHENER APPEL“ mitunterzeichnet hat. Wenn der DGB als Dachverband der Einzelgewerkschaften diesen „APPELL“ mit trägt, dann muss vorausgesetzt werden, dass alle Einzelgewerkschaften in unserer Region ihr Einverständnis dazu gegeben haben.
Dies vorausgesetzt, haben wir die Kollegin Annegret Hackmann (Ver.di-Bezirksgeschäftsführerin – Aachen/Düren/Erft) in diese E-Mail eingebunden, damit auch sie zu unserem Vorbringen ebenfalls die Erklärung der Gewerkschaft Ver.di abgeben kann.
Mit dem expliziten Einverständnis des DGBs zu diesem obskuren „APPEL“ haben wir uns als AK bei unserem öffentlichen Treffen am 08.02.2022 auseinandergesetzt und dazu den folgenden und einstimmigen Beschluss gefasst:
Die ausdrückliche Unterstützung (Mitunterzeichnung) des DGB zu diesem „APPELL“ sehen wir als eine „speichelleckende“ Gefälligkeit zu einem Aufruf einer marginalen Gegenbewegung, die ignoriert, dass in einem demokratischen Rechtsstaat die Wahrnehmung des Demonstrationsrechts grundgesetzlich und somit grundsätzlich ausgeübt werden darf, an. Darüber hinaus verletzt die Unterzeichnung dieses „APPELLS“ das innergewerkschaftliche Prinzip des Pluralismus im Dachverband. Wir, die Mitglieder des AKs sind auch Mitglieder von Einzelgewerkschaften und somit Mitglieder des DGBs. Wir sind als Mitglieder des DGBs über diese Aktion weder durch den DGB noch durch die jeweiligen Einzelgewerkschaften informiert, von schweige denn gehört worden!
Wir distanzieren uns hiermit entschieden von Eurer Haltung, die die Verteidigung der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit untergräbt und kein Beitrag zur Auseinandersetzung mit und zur Bekämpfung von „faschistischen Einflüssen“ darstellt, da diese ohne jeden juristischen Beweis lediglich unterstellt werden.
Die Aktionen des BÜNDNISSES GEGEN DIE IMPFPFLICHT und gegen den Abbau der demokratischen Rechte, dem wir als AK angehören und die wir in den letzten Wochen und Monaten gegen den Abbau der demokratischen Rechte mitgetragen haben, scheinen das Establishment im Land NRW und in der Stadt Aachen bis in das Mark getroffen zu haben.
Der „Aachener Appell“ ist aus unserer Sicht ein Aufschrei der Entrüstung darüber, dass sich immer mehr Menschen trotz der erschwerenden Auflagen aus der Politik unseren Aktionen anschließen!
Wenn in diesem „Appell“ u. a.zu lesen steht: „Fallen Sie nicht auf jene Individuen herein, die versuchen mit Verschwörungsmythen und abstrusen Vorwürfen diesen Geist der Solidarität in Frage zu stellen. Bleiben sie kritisch! Aber stehen Sie nicht an der Seite von Menschen, die uns trennen und an den Säulen unserer Demokratie rütteln.“, dann versuchen der DGB und die Damen und Herren des Aachener Establishments von sich und den Politikerinnen und Politikern in den Kommunen, Ländern und im Bund abzulenken. Denn die sind es, die durch die Einführung von rigiden Maßnahmen wie z. B. IMPFPFLICHT, BETRETUNGSVERBOTE FÜR UNGEIMPFTE und LOCKDOWNS die Demokratie systematisch aushöhlen, die Gesellschaft spalten und Menschen, die sich dem widersetzen, als Nazis, Verschwörer/Innen und Geschichtsklitter/Innen abstempeln!
Und der DGB trägt diese Haltung vollinhaltlich mit, was in Anbetracht der anstehenden Entlassungen für impfunwillige Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitswesen ein abstruses und fatales Verhalten ist. Anstatt diese Kolleginnen und Kollegen besonders zu unterstützen und ihnen gewerkschaftliche Solidarität zuteilwerden zu lassen, engagiert er sich für das Establishment und somit eindeutig gegen seine originärste Aufgabe, nämlich diejenigen zu unterstützen, für die er eigentlich da sein sollte, für die Arbeitnehmerschaft! Somit hat der DGB an dieser Stelle wieder ein Stück weit an Glaubwürdigkeit verloren, was mit Sicherheit auch weitere Austritte von Mitgliedern zur Folge haben wird.
Der Blick nach Kanada zeigt uns momentan das genaue Gegenteil. Hier wird der TRUCKER-STREIK gegen die Auswüchse der überzogenen Corona-Schutzmaßnahmen (http://ak-gewerkschafter.com/in-kanada-ist-der-anti-corona-baer-los-der-spiegel-berichtet-ottawa-ruft-nach-truckerprotesten-notstand-aus/) durch die Gewerkschaften unterstützt!
Im Gegensatz dazu sehen wir die Rolle des DGB bei diesem „APPELL“, wo auch wir AK-Mitglieder implizite als CORONA-LEUGNER/INNEN bezeichnet werden, was der DGB ja explizite und vorbehaltlos mitträgt. Das ist der Gipfel der Infamie! Niemand von uns hat je das CORONA-VIRUS geleugnet, sondern immer wieder haben wir darauf hingewiesen, dass CORONA und INFLUENZA bei Menschen mit schwachen Immunsystemen auch zum Tode führen kann! Was wir aber deutlich und somit akzentuiert in Zweifel gezogen haben und weiter in Zweifel ziehen und mit demokratischen Mitteln bekämpfen werden, ist die Angemessenheit der verhängten Maßnahmen durch die Politik!
Durch die erzeugte CORONA-HYSTERIE kommen nicht nur die Demokratie und die Sozioökonomie ins Wanken, da werden auch offensichtlich SOLIDARITÄTSPRINZIPIEN des DGB und seiner Einzelgewerkschaften über Bord geworfen. Da opfert man offensichtlich die GRUNDWERTE, nämlich die gewerkschaftlichen Kollegialitäts- und Solidaritäts-Prinzipien auf dem Altar der SOZIALPRTNERSCHAFT!
Nach einstimmigem Beschluss des AK vom 08. Februar 2022
gez. Manfred Engelhardt –AK-Koordinator-
Lieber Manni,
eigentlich müssten sie die Plakate mit der Gewerkschaft darauf wieder zurückziehen. Auch die Bürgermeisterin macht sich schuldig, sie hat das Sachlichkeitsgebot gebrochen.
OVG NRW zum Neutralitätsgebot und Sachlichkeitsgebot eines Bürgermeisters
Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)
24. Dezember 2016
Avatar of Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)
Unsere Rechtsanwälte sind spezialisiert auf Strafverteidigung im gesamten Strafrecht sowie Tätigkeit für Unternehmen im IT-Recht. Rechtsanwalt Jens Ferner ist als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht Ihr Profi bundesweit in Strafverteidigung, IT-Recht und regional im Arbeitsrecht.
Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (keine kostenlose Erstberatung)
Auch das Oberverwaltungsgericht NRW (15 A 2293/15) konnte sich nunmehr zum Neutralitätsgebot und Sachlichkeitsgebot eines Bürgermeisters äussern:
Ein (Ober-)Bürgermeister hat im Rahmen der Aufgabenzuweisung gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 78 LVerfG NRW, § 2 GO NRW i.V.m. §§ 40 Abs. 2 Satz 1, 62 Abs. 1, 63 Abs. 1 GO NRW eine prinzipielle Äußerungsbefugnis zu allen Themen, die die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen. Dies schließt grundsätzlich die Befugnis ein, sich offensiv politisch zu positionieren.
Bei amtlichen Äußerungen unterliegt ein (Ober-)Bürgermeister nur gegenüber politischen Parteien i.S.d. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG einem strikten Neutralitätsgebot, nicht hingegen im Verhältnis zu politischen Meinungsgruppen, die nicht als Partei organisiert sind, sowie im Verhältnis zu politischen Meinungsäußerungen einzelner.
Ein (Ober-)Bürgermeister hat bei allen amtlichen Äußerungen das Sachlichkeitsgebot zu beachten. Die Aufforderung eines (Ober-)Bürgermeisters, friedlich an einer rechtmäßigen Demonstration teilzunehmen, ist nicht per se unsachlich bzw. unverhältnismäßig.
Aufrufe eines (Ober-)Bürgermeisters zu einem rechtswidrigen Handeln sowie Äußerungen, welche die Veranstalter oder Teilnehmer einer angemeldeten rechtmäßigen Versammlung verächtlich machen, verstoßen jedoch gegen das Sachlichkeitsgebot. Die Sachlichkeit der amtlichen Äußerung eines (Ober-)Bürgermeisters ist auch dann nicht mehr gegeben, wenn seine Reaktion auf eine legale, unter dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG stehende Versammlung, in einer Form erfolgt, die die Freiheitsausübung der Veranstalter oder Teilnehmer substantiell erschwert, etwa in dem die Letzteren dadurch pauschal stigmatisiert werden, was ihre Teilnahmebereitschaft hemmt.
KommunalrechtVerwaltungsrecht
Die Bürgermeisterin verstößt gegen das Sachlichkeitsgebot. Evtl. ist die Aktion auch noch mit Steuergeldern finanziert. Das ist strafbar. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat kann evtl. klagen.
Mit sonnigen Grüßen
Stephan Bonk
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
mit eurem Beschluss vom 08.02.22 zu diesem wellenschlagenden „Aachener Appell“ liegt ihr goldrichtig. Was da in Aachen abgegangen ist, muss als Abklatsch der bundesweiten Gesamthaltung des DGB, die sich in der Stellungnahme vom 07.12.2021 zum Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD zum „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-Pandemie“ widerspiegelt, gesehen werden.
Darin heißt es u. a.:
„…Auch bezüglich Corona hat der Ethikrat für Beschäftigte mit Kontakt zu besonders anfälligen Personen eine sanktionsbewehrte Impfpflicht befürwortet. Bezogen auf die Vulnerabilität von erkrankten oder lebensalten Menschen und deren wesentlich höherem Infektions- und Erkrankungsrisiko (gegenüber dem Durchschnitt der Bevölkerung) zeigt sich, dass unter Wahrung der Prüfungstrias Geeignetheit des Mittels `Impfpflicht ́, Erforderlichkeit derselben und Verhältnismäßigkeit dieses Mittel bezogen auf das zu Schützende eine Impfpflicht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist…“
Der nachstehende Link führt euch direkt auf diese Stellungnahme:
> https://www.bundestag.de/resource/blob/870614/df43b11e46ada2dbbfa829f6f038f50e/Stellungnahme-DGB-data.pdf
Der DGB ist somit zum Claqueur der politischen Handlanger der Pharmaindustrie und somit der Kapitalisten geworden.
Josef Klinkenberg
Lieber Manni Engelhardt,
gerne habe ich eure Stellungnahme an meine Kolleginnen und Kollegen per Link weitergeleitet. Es ist für mich nach wie vor wichtig, auf das Folgende hinzuweisen:
„Den Rechtsstaat kennzeichnet gegenüber dem Polizeistaat, dass der Mensch als Ausgangspunkt aller Überlegungen gesehen wird. Darüberhinaus gibt es auch eine Reihe formaler Merkmale, wie z. B. die Bindung der Ausübung der Staatsgewalt an die Verfassung, insbesondere an die Grundrechte des Einzelnen, und die Gewaltenteilung. Konkrekt bedeutet das, dass die Gesetzgebung an die Verfassung und dass die Verwaltung und die Justiz an Recht und Gesetz gebunden sind, Art. 20 GG. Alle staatlichen Maßnahmen müssen eine förmliche gesetzliche Grundlage haben, man muss immer eine Antwort auf die Frage bekommen (und fragen dürfen!): ´Wo steht das, dass der Staat das darf?´ Und es muss die Möglichkeit geben, die Rechts- und Verfassungsmäßigkeit hoheitlicher Maßnahmen überprüfen zu lassen und sein Recht auch gegen den Staat durchzusetzen. Art. 19 Abs. 4 GG bestimmt: ´Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.´ Die umfassende Rechtskontrolle durch den ungehinderten Zugang zu allen Gerichten ist ein wichtiges Grundelement des Rechtsstaatsprinzips. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist als oberster Gerichtshof des Bundes in vielen Bereichen Revisionsinstanz. Er kann eventuell abweichende Urteile der Vorinstanzen nach seiner Ansicht abändern und so eine gewisse Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung gewährleisten. Weitere Merkmale des Rechtsstaats sind die Gleichheit aller vor dem Gesetz (Art. 3 GG) und die Garantie der Unabhängigkeit der Richter (Art. 97 GG).“
Grundkurs Politik, LpB Baden-Württemberg
Allumfassende informiert der Aufruf des nachstehenden Links: https://www.politikundunterricht.de/1_99/puu991u.htm !
Das scheint innerhalb unserer „Republik“ (Demokratie ist ein Herrschaftsform. Eine Republik ist eine Staatsform. Staatsformen werden nach der Stellung des Staatsoberhauptes unterschieden – also beispielsweise Monarchie oder Republik. Bei den unterschiedlichen Herrschaftsformen unterscheidet man nach dem Ausgangspunkt der Macht. Demokratie und Diktatur sind beispielsweise Herrschaftsformen.) mittlerweile eine Diktatur der Pharmakonzerne zu werden. Lauterbach u.a. sind zu Handlangern des Kapitals instrumetalisiert worden, und sie merken (Oder wollen es nicht merken!?!) es noch nicht einmal.
Da passt die folgende Aussage sehr gut in die Kritik: „…Die Debatte um den Ursprung des neuen Coronavirus wurde in der vergangenen Woche durch zwei Interviews angefacht, die der Hamburger Physiker Roland Wiesendanger dem Magazin Cicero und der Schweizer Tageszeitung NZZ gegeben hatte. Darin breitet der Forscher seine Spekulationen aus, Sars-CoV-2 stamme aus einem Labor in der chinesischen Stadt Wuhan. International führenden Virologen wie Drosten, die einen Ursprung des Virus aus dem Tierreich annehmen, warf er bewusste Irreführung und Vertuschung vor…“ Den kompletten Beitrag findest du hier: https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/drosten-coronavirus-ursprung-labor-1.5524513?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE .
Wir Arbeierinnen und Arbeiter müssen dies nicht mit Bedauern zur Kenntnis nehmen, sondern uns unserer revolutionären Kraft besinnlich werden!
https://www.youtube.com/watch?v=afLu4YHIg0Y
In diesem Sinne solidarische Grüße von
Kai Klepzig
Morgen am Mi dem 16.2. ist Ratssitzung im Europasaal des Eurogreß 17;oo pünktlich beginnend mit der Einwohner/innenfragestunde (Wahrscheinlich ist dort 3G) . Fragt doch mal die Unterzeichnenden Fraktionen etwa sowas:
An die Aachener Appellant/inn/en!
Erlauben Sie, daß ich vorab den Medizinhistoriker Professor Doktor Karl-Heinz Lieven zitiere, der am 26.1. im Bayrischen Rundfunk zur Impfpflichtdebatte gesagt hat:
„Man soll nicht moralisieren und Standpunkte pro oder contra impfen mit Moral zu sehr aufladen. Das scheint mir in der gegenwärtigen Debatte das Problem, daß viele Menschen zum Beispiel sagen, Leute, die sich nicht impfen lassen, sind asozial oder gar Staatsfeinde, sobald sie ihre Meinung kundtun. Diese Meinung gibt es, und die halte ich für sehr gefährlich, weil sich das auch nicht mit unseren guten demokratischen Traditionen verträgt. “
Er ist nicht der einzige, der inzwischen diese Erkenntnis äußert, aber zu Ihnen allen scheint das nicht durchgedrungen zu sein:
an Frau Keupen: Sie sind für ALLE Bürger/innen in ihrem Amte. Es steht Ihnen nicht an, 20% davon zu verleumden. Und Sie wissen hoffentlich, daß auf 1000 Demonstrierende viele mehr kommen, die ähnlich denken, aber nicht teilnehmen können oder wollen, (z.B. aus Angst). Auch sind viele Demonstrierende selbst geimpft, aber dagegen, dieses ihren Mitmenschen aufzuzwingen.
an die CDU-Fraktion : Wo bleibt Ihr Christentum, wenn Sie Menschen, die sich schon vor, und erst recht während der Coronajahre im Dienst an Kranken und Pflegebedürftigen aufgeopfert haben, jetzt mit einem Fußtritt in die Arbeitslosigkeit schicken, weil sie über ihren eigenen Körper selbst entscheiden wollen, und oft als Fachleute auch besser, als viele Uninformierte, entscheiden können, was die Impfung mit der körpereigenen Immunabwehr machen kann??
an die SPD-Fraktion : Wo bleibt Ihre soziale Verantwortung, wenn Sie ungeimpfte Arbeitnehmer/innen zum Testen zwingen, ohne den Arbeitgeber zur Bereitstellung entsprechender Einrichtungen zu verpflichten, und Nicht-Autobesitzer/innen zum Testen vor der ÖPNV-Benutzung, gleich wie weit sie von nächsten Teststelle entfernt wohnen?
An die Grüne Fraktion: Wo bleibt eure Ablehnung der Gentechnologie, wenn ihr Bürger/innen verurteilt, die so etwas nicht nur nicht essen, sondern erst recht nicht gespritzt kriegen wollen?
An die FDP-Fraktion: Wo bleibt Ihr, sonst so oft betontes, Recht des/der Einzelnen im Verhältnis zum Recht der Gesellschaft? Freies Rasen, trotz Klimaschäden und schlimmen Unfällen – ja, freies Entscheiden über den eigenen Körper – nein?
Stempeln auch Sie kritische Wissenschaftler/innen und die Internetseiten, auf denen die einzig noch sich äußern können, als unseriös ab? Dennoch dürfte mittlerweile auch zu Ihnen durchgedrungen sein, wie häufig Geimpfte sich und andere anstecken, also, wie Dr. Streeck im Bundestag sagte: Von Herdenimmunität durch Impfung keine Spur. Und da wollen Sie Menschen zumuten, zum Riskieren schlimmer Impfschäden gezwungen zu werden? oder meinen Sie auch hier, wie lange (und wieder??) bei der Atomkraft, das „Restrisiko“ müsse man eben in Kauf nehmen???
An die Zukunftsfraktion: a) Piraten: Wo bleibt euer Protest gegen Datenaussponierung von oben und Überwachungsstaat: Impfregister oder überall Kontrollen der Impfausweise, ist das eure Zukunftvorstellung?
b) Volts, ihr Supereuropä/er/innen, denkt mal an euren Wahlkampf! Warum jetzt nicht:
„Lockerungen wie in Dänemark, statt Impfpflicht“?
c) UWG: Ihr gründetet euch mit dem Spruch :“Bürger mischen sich ein.“, aber jetzt werden solche, die das im Interesse ihrer ureigensten Rechte tun, auch von euch mit verleumdet?
an die Linksfraktion: Woher der plötzliche Glaube an die großen Pharmakapitalisten? Sind die nicht profitgierig?? Traut ihr denen nicht zu, um des Gewinnes willen, riskantes Zeug auf den Markt zubringen??? Wäre ja nicht das erste Mal.
Alle haben in die Krankenkasse gezahlt und also alle einen Anspruch auf Behandlung, ob sie einen Motoradunfall, einen Raucherlungenkrebs, eine Säuferleber, eine Fettsuchtdiabetes , einen Arbeitsunfall und sonstwas für eine Infektion haben. Schön und gut mehr Geld für das Gesundheitssystem zu fordern, aber das muß aus den Rüstungsausgaben und anderen Überflüssigkeiten kommen.
Die Impfpflicht wird es jedenfalls nicht entlasten, da es auch viele Krankheiten durch Impfungen gibt und geben wird, was beim sich Umhören oft schon im Bekanntenkreis zu merken ist, und nicht alles, was nicht im Fernsehen kommt, ist Fake: Nur brave Untertanen verzichten auf das Lesen kritischer Webseiten, selbstdenkende Bürger/innen nicht.
Wenn ihr jetzt einem solchen Eingriff in ein Grundrecht, wie dieser gefährlichen Impfpflicht zustimmt, wird der nächste solche euch vielleicht selbst treffen. Denkt an die Berufsverbote!