Gustl Mollath erreicht einen Teilerfolg beim OLG!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mehrfach haben wir uns für Gustl Mollath als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eingesetzt und entsprechende Artikel dazu auf unsere Homepage gepostet, wie Ihr es durch das Anklicken des nachstehenden Links aufrufen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/?s=gustl+mollath! Der seit Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehaltene Gustl Mollath hat jetzt vor dem Oberlandgericht (OLG) Bamberg einen Teilerfolg erstritten. Das OLG hob gestern laut Online-Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung den Beschluss des Landgerichtes Bayreuth vom 10. Juni 2013 auf. Das Landgericht hatte die Fortdauer der Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie angeordnet. Das Verfahren wurde nunmehr durch das OLG nunmehr an die Strafvollstreckungskammer, nämlich dem Landgericht zurückgewiesen. Nunmehr dürfen wir gespannt sein, was da noch so alöles um diesen Justizskandal passiert.  Die Opposition im bayerischen Landtag fordert nach wie vor den Rücktritt von Justizministerin Beate Merk (CSU). Diesen Rücktritt haben wir als AK mit vielen Mitstreiterinnen und Mitstreiter schon vor Monaten gefordert. Den kompletten Online-Artikel zum Thema könnt Ihr durch einen Klick auf den nachstehenden Link aufrufen.

Wir bleiben am Fall dran.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-: http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-landgericht-muss-unterbringung-erneut-pruefen-1.1722830

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