Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am Mittwoch dieser Woche berichteten wir über die Bestätigung des Demonstrationsverbotes für die NAZIS in Stolberg durch das Verwaltungsgericht Aachen, wie Ihr es durch einen Klick auf den nachstehenden Link noch einmal aufrufen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/2013/04/03/verbot-fur-den-naziaufmarsch-2013-in-stolberg-bleibt-bestehen/ .
Diese Gerichtsentscheidung ist nunmehr durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW In Münster am gestrigen Tage in einer Eilentscheidung bestätigt worden!
Das OVG hat sich hier der Ablehnungsbegründung des Verwaltungsgerichtes Aachen angeschlossen.
Aus Sicht unseres Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK) ist diese Entscheidung nicht mehr als konsequent und richtig! Auch wenn die Antragsteller Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde hiergegen abgekündigt haben, gilt für uns:
KEIN PLATZ FÜR NAZIS HIER UND ÜBERALL!
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
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