Durch die Revisionsentscheidung des BGH vom heutigen Tage können sich die „AKKERMÄNNER“ (Fidschen & Co.) endgültig vom ACKER machen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir ausführlich zur MIDDELHOFF-AFFÄRE berichtet, wie Ihr es nach dem Klick auf den hier stehenden Link aufrufen und in der Gänze nachlesen könnt.
 
 
Den jüngsten Beitrag zum hema hatten wir am 29. Oktober 2019 gepostet. Ihr könnt ihn durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt aufrufen und nachlesen.
 
 
Unsere Prognose hat sich leider wieder erfüllt.
 
Sie lautete: Wir sagen als AK dazu, dass auch diese Suche ausgehen wird, wie das HORNBERGER SCHIESSEN!
 
Hier die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Form der PRESSE-MITTEILUNG vom 31. Oktober 2019:
   

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 141/2019
 
Bundesgerichtshof bestätigt Freisprüche ehemaliger Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank AG vom
Vorwurf des versuchten Prozessbetruges
Urteil vom 31. Oktober 2019 – 1 StR 219/17
 
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, in einem Zivilprozess gegen einen der Angeklagten und die Deutsche Bank AG bewusst falschen Sachvortrag in Anwaltsschriftsätzen veranlasst bzw. nicht unterbunden sowie auf Befragen durch das Oberlandesgericht München unwahre Angaben gemacht zu haben. Aufgrund eines gemeinsamen Tatplans hätten sie hierdurch – im Ergebnis erfolglos – erreichen wollen, dass die an die Insolvenz eines Medienkonzerns anknüpfende Schadensersatzklage abgewiesen wird. Hintergrund der Schadensersatzklage war ein Interview eines der Angeklagten – dem damaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank AG – mit Bloomberg TV im Jahr 2002, in dem er sich zur Finanzlage des Medienkonzerns geäußert hatte.
 
Das Landgericht München I hat die Angeklagten von dem gegen sie erhobenen Vorwurf des versuchten Betruges aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Es hat sich insbesondere nicht davon überzeugen können, dass die Angeklagten in dem Zivilverfahren wahrheitswidrig vortragen lassen oder falsche Angaben machen wollten. Zugleich hat das Landgericht die Nebenbeteiligte Deutsche Bank AG freigesprochen, also gegen sie keine Geldbuße aufgrund von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ihrer Vorstandsmitglieder verhängt.
 
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft, die sich gegen die Freisprüche von drei der ursprünglich fünf Angeklagten und gegen den Freispruch der Nebenbeteiligten richteten, hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Das angefochtene Urteil enthält – was allein zu prüfen war – keinen Rechtsfehler. Das Landgericht hat im Rahmen seiner Beweiswürdigung sorgfältig und eingehend begründet, weshalb es von der Schuld der Angeklagten nicht überzeugt war. Die Beweiswürdigung ist tragfähig. Die Entscheidungsgründe weisen keine Widersprüche, Lücken oder falschen rechtlichen Begründungsansätze auf.
 
Die Freisprüche sind damit rechtskräftig.
 
Vorinstanz:
 
Landgericht München I – Urteil vom 25. April 2016 – 5 KLs 401 Js 160239/11
 
Karlsruhe, den 31. Oktober 2019
 
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
 
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Wer die Pressemitteilung direkt auf der Homepage des Bundesgerichtshofes lesen möchte, der/die klicke bitte den nachstehenden Link an.
 
 
Das „Juristische Tollhaus“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) in der „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) lässt wieder herzlich grüßen!
 

Wer noch immer an einen Rechtsstaat glaubt, ist selber schuld!

Jetzt können sich die „AKKERMÄNNER“ (Fidschen & Co.) endgültig vom ACKER machen!

Und hier ein kleines Video dazu, das auf Youtube gepostet steht und uns durch unser AK-Mitglied Dirk Altpeter (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dirk+altpeter) überstellt worden ist.

https://www.youtube.com/watch?v=6czwepZZ_yY&feature=youtu.be

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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