Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Dirk Altpeter (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dirk+altpeter) kämpft unermüdlich gegen die „Tretmühlen der Justiz“.
In diesem Zusammenhang möchten wir an unseren Beitrag vom 06.06.2019 erinnern, den Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.
Nunmehr hat Kollege Altpeter eine Antwort, die auf den 14.06.19 datiert ist, zu dieser Dienstaufsichtsbeschwerde seitens der Präsidentin des OLG Köln erhalten.
Das Antwortschreiben vom 14.06.19 liegt unserer Redaktion vor!
Wie nicht anders zu erwarten, beruft man sich in der Antwort auf die sogenannte „richterliche Unabhängigkeit“. Das ist innerhalb unserer „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) ein oftmals eingesetzter Ablehnungsspruch, der für unsere Begriffe eine sogenannte „PILATUSHALTUNG“ darstellt.
Das absolute Novum bei dieser ablehnenden Antwort ist aber, dass man den Kollegen Altpeter im sogenannten „Wiederholungsfall“ mit einer Strafanzeige droht.
Wörtlich ist dem Schriftstück u. a. das Folgende (durch den AK blau hervorgehoben) zu entnehmen:
„Darüber hinaus weise ich die von Ihnen erhobenen Vorwürfe der Rechtsbeugung und des Amtsmissbrauchs durch Frau Richterin P. mit Nachdruck zurück. Im Wiederholungsfall behalte ich mir strafrechtliche Schritte ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag B.“
Soweit wir als AK feststellen können, lief die Dienstaufsichtsbeschwerde wegen des
„Verdachts der Rechtsbeugung“ sowie des „Verdachts des Amtsmissbrauchs“!
Folgt man hier den Ausführungen, so darf man getrost feststellen, in diesem Land ab sofort keinen Verdacht mehr aussprechen zu dürfen!
Mit großem Entsetzen und mit der daraus resultierenden Konsequenz, am Fall mit absoluter Sicherheit dranzubleiben, geben wir Euch diese Tatsache zur Kenntnis.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-