Kollege Dirk Momber kommentiert den Beitrag über die Entscheidung des EuGH über die Leistungen der Pflegeversicherung bei Auslandsaufenthalt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Beitrag vom 10.04.2019 über die Entscheidung des EuGH über die Leistungen der Pflegeversicherung bei Auslandsaufenthalt (http://www.ak-gewerkschafter.de/2019/04/10/zu-den-leistungen-der-pflegeversicherung-bei-auslandsaufenthalt-hat-der-eugh-bereits-am-05-03-1998-eine-positive-entscheidung-fuer-die-betroffenen-verbindlich-getroffen/) hat unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied einen Kommentar geschrieben.

Diesen Kommentar haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „EUROPA“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/europa) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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Kollege Dirk Momber meint:

Sozialversicherungsbetrug in Milliardenhöhe? Wann nimmt diese ungute Sache ein Ende?

Ich wohne im benachbarten Belgien und weiß aus dem eigenen Freundeskreis, dass die Krankenkassen noch im letzten Jahr auf Nachfrage Ihrer Versicherungsnehmer angaben, dass sich der Geltungsbereich der Pflegeversicherung nur auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

Rechnet man dies auf den Zeitraum von 20 Jahren hoch, in dem seit dem EuGH-Urteil die Krankenkassen an Ihre Versicherten immer noch die falsche Leistungsbereitschaft signalisierten, ist das fatal.

Und wenn man bedenkt, wie viele Menschen auf Grund dieser falschen Informationen Ihren Lebensmittelpunkt ( oft nach einem ganzen Arbeitsleben) wieder nach Deutschland zurückverlegten, ist das noch fataler. Der Schaden dürfte sich der auf Seiten der Versicherten im mehrfachen Milliardenbereich bewegen. Und das alles geschah ohne Not, da die Beitrags-Kassen ja schon seit Jahren überfüllt sind.

Hat Deutschland es wirklich nötig, immer wieder die abhängig Beschäftigten belügen und bescheißen zu lassen?

Dirk Momber

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