Ein NO GO: Gegen 170 000 Euro Geldbuße sollen die Ermittlungen gegen die AACHENER BANK eingestellt werden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir die Schlagzeile vom gestrigen Tage in der Aachener Zeitung, die da lautet, „170 000 Euro Buße – Ermittlung gegen Aachener Bank eingestellt“ zur Kenntnis genommen.

Diese Schlagzeile und der dazu gehörende Artikel verwundern uns nicht, passt doch die Sache wunderbar zu unserer „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananerepublik+deutschland) und ihrem „JURISTISCHEN TOLLHAUS“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus).

Zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme haben wir diesen Artikel im Print nachstehend auf unsere Homepage gepostet.

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AACHENER ZEITUNG

Nummer 133 vom 10. Juni 2017 – WIRTSCHAFT –

170 000 Euro Buße

Ermittlungen gegen Aachener Bank eingestellt

Aachen. Mit einer Verbdansgeldbuße von 170 000 Euro für die Aachener Bank sollen die Ermittlungen wegen möglicher illegaler Geldtransaktionen von Mitte der 1990er Jahre bis 2009 eingestellt werden. Einen entsprechenden Antrag hat die Aachener Staatsanwaltschaft bei Gericht gestellt.

Die Ermittlungen gegen zwei damals beschäftigte Mitarbeiter wurden nach § 135a des Strafgesetzbuches unter Geldauflage vorläufig eingestellt, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Katja Schlenkermann-Pitts, gestern auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte. Einer der Betroffenen soll 5500 Euro, der zweite 6000 Euro bezahlen. Gegen elf weitere Mitglieder der Bank wurden die Ermittlungen ohne Auflage eingestellt.

Ein Ex-Mitarbeiter der Aachener Bank hatte die Ermittlungen ausgelöst, der in den 1990er Jahren und darüber hinaus als Revisor in der damaligen Eupener Filiale tätig war. Er hatte nach seiner Kündigung berichtet, dass Schwarzgelder – unter anderem von prominenten Aachenern – in Eupen untergebracht gewesen seien.

Ob die Buße nun ausgesprochen wird, hängt von der Entscheidung des Amtsgerichts ab, die laut Schlenkermann-Pitts schon bald erwartet wird. Gegen die beiden bereits ausgesprochenen Ordnungsgelder können die Beschuldigten noch Rechtsmittel einlegen. (wos)

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Leute, Leute, da fragen wir uns tatsächlich, ob das noch etwas mit Rechtsstaat zu tun hat? Prominente Aachener haben also mit Hilfe der Aachener Bank SCHWARZGELDER in Eupen untergebracht!

Gegen eine Bußgeld-Zahlung aus der sogenannten „Portokasse“ soll nunmehr die Einstellung eines Prozesses erfolgen, der, würde er sich gegen „Otto-Normalverbraucher“ richten, niemals so glimpflich ablaufen würde!

Das erzeugt Kopfschütteln und stellt ein wahres NO GO dar!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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