8. und 9.10.2015: 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes entscheidet gegen Identitätskontrolle bei Demos und gegen einstweilige Verfügung in Sachen Tarifeinheitsgesetz!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) möchten wir zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (1. Senat) in der gebotenen Kürze belichten.

http://www.flegel-g.de/verf-ger-1-senat.jpg

(Foto aus: http://www.flegel-g.de/richter-verf-ger.html)

Da wäre zunächst die Entscheidung vom heutigen Tage gegen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Tarifeinheitsgesetz (http://ak-gewerkschafter.com/?s=tarifeinheitsgesetz).

Das Verfassungsgericht hat laut Pressemitteilung Nr. 73/2015 vom heutigen 09.10.2015 in allen drei Beantragungsfällen „keine gravierenden, irreversiblen oder nur schwer revidierbaren Nachteile“ gesehen, die zu dem Erlassen einer einstweiligen Verfügung unbedingte Voraussetzungen sein müssten.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt zur entsprechenden Pressemitteilung:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-073.html;jsessionid=C3E3992AF3E59800FA9FE3F514D778FB.2_cid370

Die entsprechende Entscheidung, die bereits am 06.10.2015 durch den 1. Senat des BvG getroffen wurde (Aktenzeichen: – 1 BvR 1571/15 -; – 1 BvR 1583/15 – und – 1 BvR 1588/15 -), könnt Ihr ebenfalls in der Gänze durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/10/rs20151006_1bvr157115.html

Aus unserer Sicht lässt diese Abweisungshaltung zu den einstweiligen Verfügungsanträgen noch keine Prognose auf die noch kommende Entscheidung zur Hauptsache zu!

Hier bleiben wir ganz nahe am Thema dran!

Am gestrigen Tage (08.10.2015) entschied das Bundesverfassungsgericht positiv für einen Beschwerdeführer, der sich durch die polizeiliche Identitätskontrolle bei einer Demonstration, bei der er als friedlicher Demonstrant sein Grundrecht ausübte, in seinen Grundrechten beschwert fühlte.

In der entsprechenden Pressemitteilung Nr.: 72/2015 vom 08.10.2015 heißt es u.a.:

„…Die Feststellung der Identität einer Person durch Befragung und die Aufforderung, dass sie mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt, greift in das durch Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG verbürgte Recht auf informelle Selbstbestimmung ein…“

Die komplette Pressemitteilung könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-072.html !

Des Weiteren haben wir Euch nachstehend einen Link mit gepostet, der Euch nach dem Anklicken die komplette Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Aktenzeichen – 1 BvR 2501/13 – aufblättert:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/07/rk20150724_1bvr250113.html !

Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht letztendlich eine hehre Entscheidung gegen ein weiteres verfassungsrechtlich bedenkliches Abgleiten des „Juristischen Tollhauses“ in unserer „Bananenrepublik Deutschland“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=+juristische+tollhaus und http://ak-gewerkschafter.com/?s=+bananenrepublik+deutschland) getroffen.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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