(8, 50 € Mindestlohn im Friseurhandwerk ab 2015) „DER SPATZ IN DER HAND IST BESSER ALS DIE TAUBE AUF DEM DACH!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie die Gewerkschaft Ver.di jetzt mitteilt, ist ein Mindestlohn von 08, 50 € für Beschäftigte im Friseurhandwerk ab dem Jahr 2015 tariflich festgelegt worden.

Das ist zwar nicht der vom Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der Mindestlohn nach Luxemburger Modell, der auf der gesetzlichen Ebene in Deutschland festzulegen wäre. Aber der Spatz in der Hand ist allemal besser als die Taube auf dem Dach! Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die Online-Mitteilung der Gewerkschaft Ver.di hierzu.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-: http://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++9e66f6ac-a8ed-11e2-8e80-0019b9e321cb

Share
Dieser Beitrag wurde unter Deutschland, Tarifpolitik, Ver.di veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert