Heute veröffentlichen wir den 7. ordentlichen NEWSLETTER 2022 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 7. ordentliche NEWSLETTER  des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé – Newsletter 07/2022 vom 21.02.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Onlineumfrage zur Situation Geflüchteter in Unterkünften
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Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein Verfahren zu der seit September 2019 geltenden 10 % Kürzung der AsylbLG-Bedarfssätze für alleinstehende Bewohner*innen von Sammelunterkünften anhängig. Die Bundesregierung unterstellt, dass diese Personen „als Schicksalsgemeinschaft“ die Obliegenheit hätten, in den Unterkünften wie Ehepaare aus einem Topf zu wirtschaften und dadurch entsprechende Einsparungen zu erzielen. Eine Expert*innengruppe aus div. Verbänden arbeitet derzeit an einer Stellungnahme für das Verfahren zum BVerfG. Für diese werden verschiedene Infos benötigt, wie die Kostensituation in Unterkünften aussieht. Dafür bitten wir um Unterstützung.
Um diese Infos zu bekommen, werden Mitarbeitende aus Beratungsstellen, Flüchtlingsunterstützungsgruppen und Anwält*innen gesucht die dazu Infos geben.

Bitte beteiligt euch daran. Hier der Link zur Umfrage: https://survey.lamapoll.de/Vorlageverfahren_Bundesverfassungsgericht_AsylbLG_2022/

Die Umfrage kann bis einschließlich Dienstag, 1. März 2022 beantwortet werden. Mit der Bitte um rege Verbreitung und Beteiligung!

2. Arbeitsminister Heil möchte Versicherungsämter / Studie vorgelegt
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Arbeitsminister Heil möchte den Zugang zu sozialen Leistungen in Bezug auf Sozialversicherung vereinfachen und dafür Versicherungsämter etablieren. Also staatliche Stellen, die eine leichtere Orientierung über staatliche Sozialleistungen geben und einheitliche Anlaufstellen und kompetenter Beratung durchführen sollen.

Dazu hat das BMAS jetzt eine Studie vorgelegt, die Studie dazu gibt es hier: https://t1p.de/g5bm

Dazu ein paar Anmerkungen:
a. Grundsätzlich ist das Projekt zu begrüßen.  Besonders wichtig wäre, das in das Projekt die Beratung zum Krankenversicherungsrecht integriert wird.

b. Erst recht ist eine Reform des Krankenkassenrechts erforderlich. In Bezug auf Beitragsschulden, Wechsel von PKV in GKV und wie Menschen rechtlich verbindlich kurzfristig in die GKV aufgenommen werden können. 

c. Zum Thema bürgerfreundliche Verwaltung hat der Verein Tacheles im Nov. 2019 einige Reformvorschläge zur Rechtsvereinfachung an Politik und Verwaltung gemacht. Diese Vorschläge sind immer noch recht aktuell, daher möchte ich auf diese Vorschläge nochmal hinweisen: https://tinyurl.com/6hhmsadn

d. Kurzposition zu den Versicherungsämtern, die Ansprechpartner sein sollen und Beratung anbieten:
Solche staatlichen Einrichtungen müssten faktisch gegen sich selbst beraten, denn solche Versicherungsämter müssen die Leistungsberechtigten auf günstige und auch nachteilige Fallgestaltung hinzuweisen zu müssen und die Bürger*innen allumfassend über Rechte und Ansprüche aufklären und informieren.  Das ist jetzt schon in § 14 SGB I, § 14 Abs. 2 SGB II und § 11 SGB XII enthalten und das Ergebnis ist, dass es Beratung in der Realität so gut wie nicht gibt.

Daher müssten solche Stellen bundesweit behördenunabhängig organisiert und eingeführt werden. Die Beratung dürfte auch nicht in die Hand von Trägern/Verbänden, die gleichzeitig Arbeitsmarktmaßnahmen durchführen, gelegt werden. Hier wäre vorzuschlagen: pro 25.000 Leistungsberechtigte (SGB II/SGB XII/AsylbLG) sollten mind. 2 Beratungsstellen und Raum- und Materialkosten finanziert werden. Durch solch eine Struktur ließe sich eine tatsächliche, den Interessen der Bürger*innen dienende, Beratung sicherstellen.

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Strom muss für alle bezahlbar bleiben!
Onlineveranstaltung am 22. Februar 2022 von 18 -19:30 Uhr

Viele Hamburger*innen geraten nicht erst durch die jetzt steigenden Strompreise in Existenznot. Besonders betroffen sind seit Jahren Haushalte mit niedrigem Einkommen und Hamburger*innen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Besonders belastend wird es aber ganz aktuell. Die Stromkosten-Pauschale im Hartz-IV Regelsatz beträgt ab 2022 rund 463 Euro im Jahr, bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch ergeben sich in der Grundversorgung aber Kosten in Höhe von 599 Euro.

– Was ist zu tun, um Energiearmut zu verhindern?
– Wie viele Hamburger*innen sind von Energiesperren betroffen?
– Warum wird Strom so teuer?
– Wie kann Strom für alle bezahlbar werden?
– Was tut der Runde Tisch Energiesperren gegen Energiearmut?
– Und sollte Hamburg einen sozialen Ausgleich für die gestiegenen Strompreise einführen?

Wir laden ein zum Gespräch:
– Impuls: Christoph Dreger, Stromspar-Check Hamburg
– Ines Moers, BAG Schuldnerberatung
– Petra Edler, Schuldnerberatung-Barmbek, Diakonie Hamburg
– Kerstin Föller, Verbraucherzentrale Hamburg

Zugang zum Zoom-Meeting: https://diakonie-hamburg-de.zoom.us
Meeting-ID: 833 6574 1025 | Kenncode: 643512

Für die Veranstaltungsreihe Hamburg! Gerechte Stadt kooperieren das Diakonische-Werk Hamburg, der Caritasverband Hamburg, der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt, der Ev.-luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost, das diakonische Werk des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-West-Südholstein, die Ev. Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie und das Hamburger Straßenmagazin Hinz & Kunzt.

3. 7 – Punkte-Plan gegen die Energiepreiskrise
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Ein Bündnis aus Miet-, Umwelt- und Verbraucherverbänden fordert vor dem Hintergrund der massiven Steigerung der Energiekosten mit einem 7-Punkte-Plan Sofortmaßnahmen zur Entlastung von einkommensarmen Haushalten und mehr Klimaschutz im Gebäudesektor. Die Verbände beobachten mit Sorge, dass die Energiekostenkrise ungebremst bei den privaten Haushalten ankommt, so haben zahleiche Grundversorger ihre Preise zum Jahreswechsel erhöht: Bei Strom um durchschnittlich 60 Prozent bzw. 985 Euro pro Jahr und bei Gas um durchschnittlich 76 Prozent bzw. 1.147 Euro pro Jahr. (Quelle und mehr: DMB)

Positionspapier „Einkommensarme Haushalte schützen & Klimaschutz stärken“, Download: https://t1p.de/oogdu

Die sieben Punkte:

  • Strom- und Gassperren verhindern
  • Verbraucher:innen beim Strompreis entlasten
  • Mittel für die Förderung klimakompatibler Gebäude erhöhen und Kosten fair Verteilen
  • Einführung von Mindest-Effizienzstandards für den Gebäudebestand
  • Sofortprogramm zum Ausbau erneuerbarer Wärme
  • CO2-Preis klima- und mieterfreundlich gestalten
  • Wohngeld erhöhen – Energiekosten einbeziehen & Klimakomponente umsetzen

4. Bezugsdauer und Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld verlängert
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Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 18.02.2022 beschlossen, das Kurzarbeitergeld angesichts der fortdauernden Pandemie auch in den nächsten Monaten als „beschäftigungssichernde Brücke“ zu nutzen. Dafür wird die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 28 Monate, längstens bis 30.06.2022 verlängert. Eine Reihe von Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld wird ebenfalls bis 30.06.2022 fortgeführt.
 Weitere Infos beim Pari: https://t1p.de/x1av

5. Offener Brief von breitem zivilgesellschaftlichen Bündnis zu ausbleibenden Hilfen für die Ärmsten
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Angesichts ausbleibender zielgerichteter und substantieller Hilfen für die Ärmsten wenden sich Vertreter*innen von Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und Jugendorganisationen mit einem offenen Brief an die Bundesregierung. Die gemeinsame Forderung: Es darf nicht sein, dass ausgerechnet die Ärmsten wieder auf der Strecke bleiben – Sofortzuschlag für arme Kinder + Corona-Hilfen Hartz IV und Co. – Jetzt!
Mehr dazu beim Pari: https://t1p.de/5d2z

6. Neue Weisung der BA zu § 7 SGB II
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gab es nachfolgende wesentliche Änderungen:

Rz. 7.20: Gleichstellung gemäß § 2 Absatz 3 FreizügG/EU und bei Mutterschutz und Elternzeit.

Rz. 7.61a: Bei Heimataufenthalten von Asyl- und Schutzberechtigten ist eine verschlüsselte E-Mail mit der entsprechenden Mitteilung an das BAMF zu übersenden. Hierfür ist die E-Mail-Adresse aus dem Adressbuch externe Kontakte zu verwenden. Nähere Informationen zur Verschlüsselung entnehmen Sie bitte dem Kapitel 6.3 der Anleitung-E-Mail-Verschlüsselung.
• Rz. 7.95: Anpassungen und Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung (BSG Urteil vom 5.8.2021 Az. B 4 AS 26/20 R) zur Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung („Probewohnen“).
• Rz. 7.162: Leistungsausschluss bei Bezug von Leistungen nach dem AFBG aufgrund eines Wahlrechts zwischen Leistungen nach dem AFBG und BAföG.

Diese und alle anderen BA Weisungen gibt es hier: https://t1p.de/buca

7. „Recht praktisch“ – elektronischer Rundbrief der KOS
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Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Erwerbslosengruppen (KOS) stellt in Form eines alle zwei bis drei Monate erscheinenden elektronischen Rundbriefs konkrete sozialrechtliche Informationen für Ansprechpartner*innen aus den Gewerkschaften, für interessierte Sozialberatungsstellen und für Erwerbslose zur Verfügung. Bisher sind zwei Rundbriefe  „Recht praktisch – Sozialrecht im Betrieb“ mit den Themen „Ich werde demnächst arbeitslos, was muss ich beachten und welche Ansprüche habe ich?“ und „Aufstockende Sozialleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit niedrigem Lohn“ erschienen. Der Rundbrief wird auf der Homepage der KOS veröffentlicht. https://www.erwerbslos.de/recht-praktisch

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Kontakt: info@harald-thome.de

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rd. 60.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.

–  09./10. Mai 2022     als Online-Seminar
–  30./31. Mai 2022     als Online-Seminar
–  14./15. Juni 2022    als Online-Seminar
– 21./22. Juli 2022    als Online-Seminar
–  08./09. Aug. 2022   als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

Den kompletten NEWSLETTER inklusive Impressum könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-08-2022-vom-21-02-2022.html !

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