Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hatten wir uns ja u.a. auch mit der Entscheidung des Sozialgerichts Gotha auseinandergesetzt, das festgestellt hatte, dass die „HARTZ IV-SANKTIONEN“ verfassungswidrig seien. Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt zu diesen Beiträgen:
http://ak-gewerkschafter.com/?s=sozialgericht+gotha!
Mittlerweile hat ein 2.Sozialgericht gegen Hartz-IV-Sanktionen wegen deren „Verfassungswidrigkeit“ entschieden. Trotzdem bleibt die gesamte Angelegenheit in unserer „Bananenrepublik Deutschland“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=bananenrepublik+deutschland) ein „Nervenspiel“ für die jeweils betroffenen Menschen!
Der Kollege Fred Maintz (http://ak-gewerkschafter.com/?s=fred+maintz) hat uns diesbezüglich den nachstehenden Beitrag zukommen lassen, den wir sehr gerne auf unsere Homepage zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme gepostet haben.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Fred Maintz teilt mit:
„Liebe Kolleg/Innen,
hier kommt eine sehr gute Nachricht:
Nach dem Sozialgericht Gotha hat jetzt auch das Sozialgericht Dresden entschieden:
´Hartz4-Sanktionen (mit der Folge von Hunger, Stromsperren….) sind
verfassungswidrig!´
Der Mausklick auf den Link führt Euch auf die Homepage ´GEGEN HARTZ´ und den darauf geposteten Online-Artikel zu Thema:
Aber Vorsicht: die brutale Praxis der Jobcenter bleibt erst mal gleich. Es
muss also weiterhin in jedem Einzelfall gegen Sanktionen der Jobcenter
geklagt werden (eventuell mit vorherigen notwendigen Widerspruch)! Und dieser ganze
Weg hat bekanntlich im brutalen Hartz-4-System keine aufschiebende Wirkung, so
dass man bis zum Urteil (mit je nach Sozialgericht ungewissem Ausgang) immer
noch wochenlang bis monatelang auf dem Trockenen sitzen kann, zumal auch
die Eilverfahren bei den Sozialgerichten wochenlang dauern können! Es
bleibt also ein ´Nervenspiel´.
Fred Maintz“
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