§11 Abs. 3 TV-L, Entfristungen / Kettenverträge

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der nachstehende Beitrag, den mir eine Kollegin aus dem Justizdienst mit der Bitte um Anonymisierung zugemailt hat, wirft die brennende Frage nach der Berechtigung auf Vollzeitbeschäftigung bei langjährigen Mitarbeiterinnen im Justizdienst auf.Dieser Artikel passt wunderbar in unserer Kategorie „öffentlicher Dienst“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/offentlicher-dienst/).

Viele Kolleginnen, die aus Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung wegen widriger Umstände gewechselt haben und nunmehr wieder in den Vollzeitdienst zurückstreben, bleibt dieser Schritt verwehrt. Sie stehen dem Apparat ohnmächtig gegenüber und fühlen sich auch durch die Gewerkschaften im Stich gelassen. Die Fragestellung am Ende des Artikels kann ich nur mit einem JA zur Klage beantworten! Hier muss einmal ein Exempel statuiert werden und das ganz besonders beim Justizdienst im Lande NRW!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: marianne minkel
Gesendet: Mittwoch, 17. Oktober 2012 22:33
An: manni@manfredengelhardt.de
Betreff: W.: § 11 Abs. 3 TV-L, Entfristungen/Kettenverträge

Betreff: Frauen = unbefristete Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst/Entfristungen/Kettenverträge

Sehr geehrter Herr Engelhardt,

mein Name ist Marianne Minkel *), ich bin 51 Jahre alt und ausgebildete Justizangestellte des Landes NRW seit 1979.

Nachdem nun durch oberste Gerichtsbehörden festgestellt wurde, dass ein Missbrauch von Kettenverträgen verhindert werden soll, hat sich der Justizminister des Landes NRW entschieden, im kommenden Jahr 2013 350 Entfristungen, demnach unbefristete Vollzeitbeschäftigungen, vorzunehmen. Ich persönlich war im Jahre 1994 -nach 15-jähriger -unbefristeter- Vollzeitbeschäftigung gezwungen, einen unbefristeten Teilvertrag abzuschließen, um meine Tochter zu betreuen. Obwohl zu dieser Zeit -wie mittlerweile bekannt- auch eine Beurlaubung bzw. Reduzierung der Arbeitszeit möglich gewesen wäre, wurde mir ein unbefristeter Teilzeitvertrag unterbreitet. In meiner Situation, nämlich meine Tochter betreuen zu müssen, war dies laut meinem Arbeitgeber die übliche Möglichkeit, in die Teilzeitbeschäftigung zu wechseln. Seit mehr als vier Jahren bin ich auf eine Vollzeitbeschäftigung angewiesen wegen meiner Scheidung sowie nicht geleisteter Unterhaltszahlungen durch den Vater meiner beiden Töchter. Mein Arbeitgeber, die Justiz dieses Landes, verweigert mir eine Vollzeitbeschäftigung und beruft sich auf meinen -unbefristeten- Teilzeitvertrag. Parallel hierzu beschäftigt mein Arbeitgeber 550 befristet Beschäftigte in Vollzeit immer wieder halbjährlich.

Mit Empörung stelle ich, sowie weitere Frauen in gleicher Situation, fest, dass wesentlich jüngere Beschäftigte mit einem befristeten Beschäftigungsverhältnis im kommenden Jahr -vorrangig!!!- eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung erhalten sollen.

Was ist mit uns älteren Müttern, die Kinder betreut haben? Wieso wurden wir damals in die unbefristete Teilzeit gedrängt? Wieso erhalten wir nicht vorrangig unsere unbefristeten Vollzeitverträge zurück? (§ 11 Abs. 3 TV-L) In der freien Wirtschaft werden freie Stellen nach einem Sozialplan auf die internen Bewerber verteilt.

Warum wird so nicht bei der Justiz verfahren?

Warum werden dienstältere Frauen, die -wie ich, seit 36 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt sind- nicht vorrangig in den Genuss eines unbefristeten Vollzeitvertrages kommen?

Kann VOR diesen geplanten Entfristungen im kommenden Jahr die Politik dieses Landes sowie die Gewerkschaften sich auch einmal für die bereits seit langer Zeit beschäftigten Frauen einsetzen? Oder sind wir weniger Wert als die wesentlich jüngeren -noch befristet- Beschäftigten?

Wieso setzt sich Verdi so sehr für die befristet Beschäftigten ein und berücksichtigt in keinster Weise die zahlreichen Frauen, die vor 1999 in die unbefristete Teilzeit gedrängt wurden und nach erfolgter Erziehung ihrer Kinder wieder Vollzeit arbeiten müssen/möchten? Hat man uns einfach vergessen?

Müssen wir -unbefristet- Teilzeitbeschäftigte womöglich klagen, um unsere -ursprüngliche- Vollzeitbeschäftigung zurückzuerhalten?

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Minkel *) Auf Wunsch der Verfasserin wurde der Name geändert, da diese Sanktionen ihres Arbeitgebers bei Veröffentlichung des wirklichen Namens befürchtet. Der richtige Vor- und Zuname sind dem AK bekannt.

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