Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wie Ihr Euch sicherlich erinnert, haben wir unlängst darauf verwiesen, dass zu dieser Thematik der Europäische Gerichtshof (EUGH) angerufen worden ist
wo künftig eine abschließende Entscheidung zu erwarten steht! Es ist uns deshalb auch vollkommen unverständlich, dass diese, bei dem noch anstehenden Verfahren zur Entscheidung stehenden Punkte, nicht dazu geführt haben, den Abschluss des Tarifvertrages noch ein Stück weit hinauszuzögern, um letztendlich auch in diesen Fragen im Interesse der Mitgliedschaft bzw. der Betroffenen, Klarheit zu haben. Das bedeutet im Falle eines Obsiegens der Klägerinnen und Kläger beim EUGH, dass die Gewerkschaft Ver.di als „begossener Pudel“ in dieser Frage dastehen würde und wird. Viele Mitglieder werden sich spätestens als Betroffene dann fragen, welchen Sinn überhaupt eine Gewerkschaftsmitgliedschaft macht? Das wäre dann in der Konsequenz fatal; denn Austritte aus den Gewerkschaften insgesamt können wir uns als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in keiner Weise erlauben.
Wir werden zu diesem Thema weiter berichten.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
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